Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/674

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachdarstellung

Unzulässige Graffiti sowie die wild angebrachte Aufkleber stören das Stadtbild nachhaltig. Die Beseitigung dieser Beeinträchtigungen kann in geeigneten Verfahren als Erziehungsmaßregel  und als geeignete Auflage bei straffällig gewordenen Jugendlichen angezeigt sein. Auf diese Weise erfahren die Jugendlichen, wie anstrengend die Beseitigung von leichtfertig angebrachten Aufklebern und Graffiti für die Betroffenen ist und welcher Schaden mit einem entsprechenden unverantwortlichen Handeln verbunden sein kann. Diesem Ziel dient der Appell und Ziff. 2. an die Verantwortlichen.

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Beschlüsse

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13.06.2016 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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14.06.2016 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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14.06.2016 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur

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27.06.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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11.07.2016 - Bürgerschaft (BS)

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