Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/649

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 150.000,00 € für die Planung der Durchführung der Sanierung der Sporthalle III in Schönwalde II im Städtebaulichen Sondervermögen 199  „SOS – Schönwalde II“.

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Sachdarstellung

In der Haushaltsplanung 2015/2016 sind die zum damaligen Zeitpunkt bekannten und zur Verfügung stehenden Städtebaufördermittel mit zu realisierenden Maßnahmen untersetzt worden.

Zwischenzeitlich sind durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern für die Programmanmeldung 2015 Mittel für die Sanierung der Sporthalle III beschieden worden. Gemäß den Städtebauförderrichtlinien M-V können die für ein Kalenderjahr bewilligten Finanzhilfen des Bundes und des Landes nur in den nächsten beiden Kalenderjahren abgerufen werden. Diese Festlegung hat zur Folge, dass die in 2015 für das Kalenderjahr 2015 bewilligten Mittel bis 2017 mit Rechnungen untersetzt sein müssen.

 

In der Bürgerschaft am 28.09.2015 wurde durch Beschluss Nr. B224-09/15 die Umsetzungsliste Sanierung nach Bewilligung der Programme 2015 beschlossen. Grundlage für diesen Beschluss war der Bürgerschaftsbeschluss Nr. B49-02/14 vom 28.09.2014 über die Prioritätenliste.

 

Im Haushalt 2016 des Städtebaulichen Sondervermögens 199  „SOS – Schönwalde II“ wurden keine Mittel für die Sanierung der Sporthalle III eingestellt. Im Kernhaushalt sind ebenfalls keine 

 

Komplementäranteile für die zusätzlich bewilligten Bundes- und Landesmittel enthalten. Die Gesamtbaukosten werden auf ca. 4 Mio. Euro geschätzt und stehen bereits anteilig im Städtebaulichen Sondervermögen zur Verfügung. Mit der Programmanmeldung 2016 wurden weitere Mittel beantragt. Die Bewilligung wurde bereits avisiert, steht aber noch aus.

Um eine zeitnahe Realisierung der Sanierung zu gewährleisten, müssen die Planungsleistungen schnellstmöglich erarbeitet werden. Diese sollen in 2016 beauftragt werden.

 

Der notwendige Komplementäranteil im Kernhaushalt für diese Maßnahme steht im Deckungsring des Produktes 51103000 im Teilhaushalt 05 zur Verfügung.

 

Als Deckungsquelle für den fehlenden Planansatz dienen die auf den Sonderposten eingehenden liquiden Mittel des städtebaulichen Sondervermögens 199, „SOS – Schönwalde II“.

Die Mittel für die Auszahlung wurden in der Planung zwar nicht berücksichtigt, stehen aber nach Mittelabruf beim Landesförderinstitut M-V zur Auszahlung auf dem Bankkonto bereit.

 

Die für die Realisierung dieser Maßnahme erforderlichen zusätzlichen Eigenanteile von ca. 1.000.000 € aus dem Kernhaushalt werden ggf. in 2018 / 2019 zahlungswirksam. Diese sind in der Haushaltplanung der Folgejahre zu berücksichtigen.

 

Finanzierung

 

Städtebauliches Sondervermögen 199 „SOS – Schönwalde II“

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

16

51103050 / 52692000 / 72692000         

Aufwendungen für das SSV, Investitionsanteil für öff. nutzbare Objekte

150.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

 

2016

 

0,00

 

0,00

 

-150.000,00

 


 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2016

51103050 – 23190010 / 68331200

„Sonderposten Bund“

51103050 – 23190020 / 68331300

„Sonderposten Land“

51103050 – 23190030 / 68331400

„Sonderposten Gemeinde“

50.000,00

 

50.000,00

 

50.000,00

 

150.000,00

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.06.2016 - Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII)

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13.06.2016 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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14.06.2016 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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27.06.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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11.07.2016 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig

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