Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/718
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung Planung, Finanzierung und weiteres Verfahren Erwin-Fischer-Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft
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Beratung
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20.06.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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27.06.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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11.07.2016
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
- Die auf der Grundlage des bestätigten Raumprogramms vom 25.01.2016 erstellte Planung des Büros FMR mit Stand vom 15.06.2016 wird bestätigt.
- Der Erhöhung des Kostenbudgets für den Neubau der Erwin-Fischer-Schule einschließlich Außenanlagen (ohne Sporthalle) von 17,5 Mio. € auf 18,25 Mio. € wird zugestimmt. Unter Berücksichtigung der Kosten für den Abbruch des Bestandsgebäudes (250.000 €) und die bewegliche Möblierung (1,115 Mio. €) ergeben sich Gesamtkosten für das Vorhaben in Höhe von 19,615 Mio. €.
- Die vorgelegte Planung ist Grundlage zur Beantragung von Fördermittel aus dem EFRE-Programm. Der Abbruch des Bestandsgebäudes soll mit Mitteln aus dem RSI-Programm (Städtebaufördermittel) erfolgen. Die entsprechende Beantragung soll mit der Programmanmeldung 2017 erfolgen.
- Der sich aus Pkt. 2 ergebende Finanzbedarf ist, unter Berücksichtigung der in Aussicht gestellten Fördermittel von 10,25 Mio. €, im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/18 einzustellen. Der Abbruch des vorhandenen Schulgebäudes in Höhe von ca. 250.000 € ist für 2019 unter Berücksichtigung einer Förderung von 125.000 € im HH-Jahr 2019 als Aufwand zu planen.
- Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald stellt dem Landkreis abweichend vom Vertrag zur Übernahme der Schulträgerschaft vom 01.01.2013 von erhöhten Abschreibungen wegen erhöhter Investitionskosten und verringerter Fördermittel frei (Anlage 1). Die Stadt übernimmt weiterhin die einmalige Sonderabschreibung, die 2019 beim Rückbau des Bestandsgebäudes in Höhe von ca. 983.000 € und 2017 beim Rückbau der Außenanlage in Höhe von ca. 60.000 € entsteht. Weiterhin wird der aus dem Abriss entstehende Aufwand in Höhe von 125.000 € nicht auf den Kreis umgelegt.
- Der Antrag auf Abriss der vorhandenen und Errichtung einer neuen Sporthalle aus EFRE-Fördermitteln ist nicht bewilligt worden. Deshalb soll die vorhandene Sporthalle saniert werden. Hierfür ist ein Antrag auf Förderung des städtebaulichen Einzelvorhabens mit der Programmanmeldung 2017 von Städtebaufördermitteln zu stellen.
- Die weiteren Leistungsphasen werden nahtlos abgerufen, damit ein möglicher Baubeginn im III. Quartal 2017 sichergestellt werden kann.
Sachdarstellung
Mit Beschluss vom 10.09.2014 (B73-03/14) hat die Bürgerschaft den Grundsatzbeschluss zum Neubau der Erwin-Fischer-Schule am Standort Einsteinstrasse einschließlich Sanierung der Sporthalle gefasst. Dabei wurde von folgenden Kosten ausgegangen:
Neubau Erwin-Fischer-Schule: 12,0 Mio. €
Außenanlagen: 1,5 Mio. €
Herrichten Grundstück: 0,5 Mio. € (einschließlich Abbruch vorhandenes Schulgebäude)
Ausstattung: 0,5 Mio. €
Sanierung Sporthalle 0,7 Mio. €
Nebenkosten 3,0 Mio. €
Gesamtkosten: 18,2 Mio. €
Auf Grund dieser Kostenansätze wurde ein EFRE-Förderantrag gestellt und mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald über die Kostentragung verhandelt. Gemäß Vertrag zur Rückholung der Schulen mit Vertragsbeginn vom 01.01.2013 hat der Landkreis bei Investitionen die daraus resultierenden Abschreibungen zu tragen, während die Stadt die Finanzierungskosten im Aufwand übernimmt. In den ersten 10 Jahren ergeben sich dementsprechend Abschreibungen von jährlich ca. 120.000 €. Dazu hat der Landkreis einen entsprechenden Kreistagsbeschluss gefasst (Anlage 2). Dieser deckelt die Übernahme der Abschreibungskosten auf maximal diesen Betrag. Eine Übernahme eines zusätzlichen jährlichen Abschreibungsbetrags wird abgelehnt. Dieser Betrag reduziert sich nach 10 Jahren und nach 35 Jahren weil dann die Abschreibung für die Möblierung bzw. die Außenanlagen entfällt.
Im Rahmen der Planung des Projekts hat sich gezeigt, dass auf Grund des ambitionierten Raumprogramms und eines erhöhten notwendigen Bedarfs an Neuausstattung für die Möblierung ein erhöhter Finanzbedarf gegeben ist. Die Ausschüsse für Finanzen, Bauwesen und Bildung haben dem Raum- und Ausstattungsbedarf und den daraus resultierenden Finanzmehrbedarf bereits in ihrer gemeinsamen Sitzung am 25.01.2016 zugestimmt. Mit Schreiben vom 4. Mai 2016 hat das Ministerium für den Neubau der Erwin-Fischer-Schule Fördermittel in Höhe von 10,25 Mio. € in Aussicht gestellt. Eine Förderung des Abbruchs über EFRE wird abgelehnt, kann aber über das RSI-Programm mit einer Förderquote von 50% beantragt werden.
Auch eine Förderung der Sanierung der Sporthalle wird abgelehnt. In Gesprächen hat das Ministerium aber eine wohlwollende Prüfung eines Einzelantrags auf Neubau oder Sanierung zugesagt. Dabei würde die Förderquote bei Neubau bei 50 % und bei Sanierung bei 75 % liegen. Die Sanierungskosten liegen mit 3,7 Mio. € deutlich unter den geschätzten Kosten für einen Neubau in Höhe von 6,4 Mio. €. Auch würde bei einem Neubau für den Abriss eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe derzeit 456.000,- € erforderlich werden. Bei einer Sanierung ist dieser Betrag deutlich geringer. Auch dürften die Bauzeit, und damit die Ausfallzeit bei einer Sanierung geringer sein. Insofern wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, mit der nächsten Programmanmeldung einen entsprechen Antrag für die Sanierung der Sporthalle zu stellen.
Für die Erwin-Fischer-Schule ergibt sich unter Außerachtlassung der Sporthalle eine Budgeterhöhung von 17,5 Mio. € auf 19.615 Mio. €. Durch die Begrenzung der Förderhöhe auf einen Betrag von 10,25 Mio. € steigt der Eigenanteil von ursprünglich 5.600.000 € auf 9.365.000 € und der Abschreibungsbetrag von120.982,- € auf. 222.056,- €. Insofern sind im Finanzhaushalt zusätzlich ca. 3.765.000 Mio. € bis 2019 bereitzustellen. Im Ergebnishaushalt sind nach Fertigstellung der Erwin-Fischer-Schule in den ersten 10 Jahren zusätzlich 101.074,- € an Abschreibungen bereitzustellen, da der Landkreis die Übernahme dieses zusätzlichen Abschreibungsbetrages ablehnt. Dies reduziert sich nach 10 auf 39.574 € und 35 Jahren auf 33.664 €, da dann die jeweiligen Abschreibungen für Möbel und Außenanlagen auslaufen. Dabei ist zu beachten, dass für die Berechnung der Abschreibungen von den höchst möglichen Abschreibungszeiträumen ausgegangen wurde und sich diese durch geänderte Baukosten noch geringfügig ändern werden.
Ein möglicher Baubeginn im III Quartal 2017 ist nur möglich, wenn die weiterführenden Leistungsphasen nahtlos abgerufen werden.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
1 |
8 |
21801.09610000 (21801-M00002) |
Bauliche Aufwertung Erwin-Fischer-Schule |
19.615.000 |
Folgekosten |
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Ja Nein:
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
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2017 |
21801.5390000 |
0 |
Außerplanm. Abschreibungen Abriss Außenanlagen |
60.000 |
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2019 |
21801.5390000 |
0 |
Außerplanm. Aufwendungen aufgrund Abriss Gebäude |
983.206 |
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2019 |
21801.56xxxxxx |
0 |
Abrisskosten |
125.000 |
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Ab 2019 |
21801.53xxxxxx |
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Jährliche Aufwendungen die nicht vom LK getragen werden |
101.074 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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233,7 kB
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2
|
öffentlich
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218,5 kB
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