Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/781
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der zugewiesenen Mittel für das ehemalige Betreuungsgeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
|
Beratung
|
|
|
19.09.2016
| |||
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
|
Beratung
|
|
|
19.09.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
27.09.2016
| |||
●
Gestoppt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beratung
|
|
|
06.10.2016
| |||
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
|
Beratung
|
|
|
12.06.2017
| |||
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft
|
Beschlussfassung
|
|
|
14.06.2017
|
Sachdarstellung
Im Sommer 2015 erklärte das Bundesverfassungsgericht das sogenannte Betreuungsgeld für verfassungswidrig. Das Bundeskabinett entschied daraufhin die Mittel den Bundesländern zur Verfügung zu stellen. Diese wiederum reichten die Mittel im Rahmen eines Zuweisungsvertrages an die Landkreise und kreisfreien Städte und diese wiederum teilweise an die Kommunen weiter. Seit Mitte August ist nun bekannt, welche Summe Greifswald aus diesen Mitteln erhält. Die Summe beträgt für das Jahr 2016 139.168.83 Euro[1]. Die Antragssteller schlagen vor, diese Mittel zu nutzen, um eine Höchstgrenze für Elternbeiträge einzuführen. Diese sollen zukünftig nicht die Summe von 300 Euro pro Kind und Monat überschreiten. Weiterhin schlagen die Antragssteller 2016 ein Budget für alle Greifswalder Kindertages-stätten vor. Für die Jahre 2017 und 2018 soll dieses aus den kommunalen Mittel aus dem Betreuungsgeld, nach Finanzierung der Höchstgrenze, gebildet werden. Nach Auskunft des Sozialministeriums ist der Verwendungszweck bewusst offen gehalten um den Kommunen weitesgehenden Handlungsspielraum beim Einsatz der Mittel zu ermöglichen. Vom Verwendungszweck gedeckt wäre auch ein Mitteleinsatz zur Entlastung der Eltern von Kita-beiträgen.[2] Dies wird auch für die Zuwendungsbescheide in den Jahren 2017 und 2018 so zutreffen.
Die Elternbeiträge für einen Ganztagskrippenplatz sind sowohl bei den Kindertagesstätten des Eigenbetriebes als auch bei einigen freien Trägern weit über den durchschnittlichen Beiträgen im Land und im Kreis Vorpommern-Greifswald. Die Antragssteller schlagen daher vor, Elternbeiträge in den Kindertagesstätten unserer Stadt auf einen Betrag von höchstens 300 Euro zu begrenzen. Eine weitere Maßnahme ist die Aufforderung an die Landesregierung ihre Förderung spürbar zu erhöhen und langfristig die KiTas unseres Landes beitragsfrei zu stellen (Punkt 3). Diesen Punkt sollen insbesondere unser Oberbürgermeister und sein Stellvertreter innerhalb der kommunalen Verbände gegenüber der Landesregierung vertreten. Weiterhin ist den Antragsstellern wichtig alle Kindertagesstätten in Greifswald zu stärken. Die Antragssteller schlagen vor jeder Kindertagesstätte ein jährliches Budget zur Verfügung zu stellen (Punkt 2).
Nachfolgend sollen die verschiedenen Punkte der Beschlussvorlage einzeln erläutert werden:
zu 1) Ziel dieser Maßnahme ist es eine Höchstgrenze für Elternbeiträge zu schaffen. Schon jetzt liegen einige Kindertagesstätten in Greifswald mit ihren Elternbeiträgen weit über dem Landesdurchschnitt und dem Kreisdurchschnitt. Wir wollen, dass niemand mehr als 300 Euro, bzw. 200 Euro nach Förderung durch das Land, für die Betreuung seiner Kinder bezahlen muss. Aus unserer Sicht ist dies ein wichtiger Schritt hin zu einem familienfreundlichen Greifswald und zu einer beitragsfreien Kinderbetreuung. Die Finanzierung erfolgt aus dem kommunalen Anteil an den Mitteln des ehemaligen Betreuungsgeldes. Betroffen sind etwa 241 Kinder[3] aus städtischen und 59 Kinder[4](Kapazität: 68 Kinder[5]) aus freien Kinder-tagesstätten. Da nur Selbstzahler von der Höchstgrenze betroffen sind, werden weniger Fälle kostenwirksam werden. Die Antragssteller gehen davon aus, dass höchstens 78% der Kinder innerhalb des Eigenbetriebes nicht vom Kreis unterstützt werden.[6] Maximal betragen die Kosten der Einführung einer Höchstgrenze für die Kinder des Eigenbetriebes daher 100.979,33 Euro (189[7] Kinder x 37,58 - 53,11 Euro[8] x 12 Monate). Die Kosten für die Einführung einer Höchstgrenze bei den freien Trägern betragen maximal 16.000 Euro (68 Kinder x 4,82- 40,30 Euro x 12 Monate). Die maximalen Gesamtkosten belaufen sich damit auf 116.000 Euro. Es ist anzunehmen, dass die tatsächlichen Kosten der Maßnahmen aus mehreren Gründen geringer sind. So liegen den Antragsstellern u.a. keine Daten über die Höhe der Selbstzahler an freien Trägern vor.
Zum 2) Neben der Einführung einer Höchstgrenze für Elternbeiträge schlagen die Antragssteller die Einführung eines Budgets für Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung der Kinderbetreuung. Diese Budgets sollen für die Leitung der jeweiligen Kindertagesstätten frei einsetzbar werden, um Spielzeug anzuschaffen oder zusätzliche pädagogische Angebote zu schaffen. Die Mittel sollen pro Kind auf die Kindertagesstätten aufgeteilt werden. Es besteht ebenso die Möglichkeit die Mittel investiv für Qualitätssteigerungen zu verwenden.
Zu 3) Die Antragssteller sind sich bewusst, dass eine sichere Finanzierung der kommunalen Mittel des Betreuungsgeldes nur bis zum Jahr 2018 sichergestellt ist. Um die Familienfreundlichkeit unseres Bundeslandes weiter zu steigern und um die maximale Belastung der Greifswalder Eltern auch über das Jahr 2018 hinaus möglichst gering zu halten, soll die Bürgerschaft das Land zu einem größeren Engagement in Richtung beitragsfreie Kindertagesstätten bzw. Senkung der Elternbeiträge auffordern.
[1] Siehe kleine Anfrage Kreistagmitglied Erik von Malottki
[2] Auskunft des Sozialministeriums auf eine Anfrage des Abgeordneten Barlen (SPD-LT Fraktion)
[3] Ganztagsbetreuung, Kinderanzahl nach aktuellen Angaben Eigenbetrieb
[4] Ganztagsbetreuung, Kinderzahl nach Jugendhilfeplanung des Kreises S.30f
[5] Bei 100% Auslastung
[6] Aktuelle Angaben Eigenbetrieb
[7] 78% der Kinder des Eigenbetriebes (Selbstzahler)
[8] Gebührenspannbreite in den Kitas des Eigenbetriebes (Krippe Ganztags)