Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/914
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von Fraktionszuwendungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung im Senat
|
|
|
●
Geplant
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
30.06.2008
|
Sachdarstellung
mündlich
Anlage
- Richtlinie für den Umgang mit Fraktionszuwendungen
Richtlinie für den Umgang mit Fraktionszuwendungen
|
Ausgabeart |
Zulässig |
Bemerkungen |
|
Anzeigen in Vereinsheften und sonstigen Zeitschriften |
Nein |
Werbung und Spenden sind nicht zulässig; Nutzung Stadtblatt |
|
Arbeitsessen |
Nein |
Ausnahme Klausurtagung |
|
Aufwandsentschädigung |
Nein |
|
|
Ausgestaltung der Fraktionsräume mit Grünpflanzen, Blumen |
Nein |
|
|
Beiträge an kommunalpolitische Vereinigungen |
Ja |
soweit diese nicht nur unerhebliche Beratung anbieten |
|
Beratungskosten |
Beschränkt |
für schwierige und spezielle Einzelfragen im Rahmen der Aufgabe der Fraktion |
|
Bewirtung Fraktionsmitglieder |
Nein |
Ausnahme: siehe “Erfrischungen“ und „Klausurtagungen“ |
|
Bewirtung Presse, Bewir- tung von Gästen |
Nein |
keine Fraktionsarbeit |
|
Bildungsreisen |
Nein |
siehe „Fortbildung“ |
|
Buchführungskosten |
Nein |
Ausnahme: Lohn- u. Gehaltsbuchhaltung |
|
Bürobedarf Büroeinrichtungen |
Ja |
Ggf. über kommunales Beschaffungswesen; Beachte: Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Maßstab Verwaltung |
|
Erfrischungen |
Ja |
Imbiss und alkoholfreie Tischgetränke für lang dauernde Fraktionssitzungen (ca. 3 Stunden), Presse- und Gästegespräche |
|
Essen und Getränke mit Fraktionsmitgliedern |
Nein |
|
|
Fachliteratur Fachzeitschriften |
Beschränkt |
Auf die Bestände der Stadtbibliothek und Fachämter ist vorrangig zurück zu greifen. |
|
Fahrten in Partnerstädte |
Nein |
keine Fraktionsarbeit |
|
Fahrkosten |
Nein |
unzulässig, Doppelfinanzierung zur Entschädigungsverordnung |
|
Fortbildung |
Ja |
Sofern sie sich auf die Aufgaben der UHGW und der Fraktion beziehen. Die Teilnehmer sind aufzuführen, die Einladung bzw. das Programm ist beizufügen |
|
Fraktionslose Abgeordnete |
Nein |
Zuschüsse sollen Fraktionsarbeit fördern |
|
Geschenke an Fraktionsmitglieder, Angehörige oder andere Personen z. B. Blumen, Kränze, Traueranzeigen, Krankenbesuche |
Beschränkt |
Für jede Fraktion ist jährlich ein Betrag von max. 100 EURO bzw. bei größeren Fraktionen 10 EURO/Jahr und Mitglied nicht zu überschreiten. Als große Fraktion gilt die, die 10 oder mehr Mitglieder hat.
|
|
Gehälter |
Ja |
Geschäftsführer/ Assistent/ Verwaltungskraft keine Besserstellung gegenüber dem Personal der Verwaltung |
|
Gesellige Veranstaltungen (z. B. Neujahrsempfänge, Weihnachtsfeiern) |
Nein |
|
|
Getränke bei Sitzungen |
Nein |
Ausnahme: nur Erfrischungsgetränke in angemessenem Umfang bei Sitzungen mit einer Dauer von ca. 3 Stunden |
|
Grußkarten der Fraktionen |
Nein |
kein Bezug zur Fraktionsarbeit |
|
Inserate |
Nein |
siehe „Anzeigen“ |
|
Instandhaltung Büroausstattung |
Ja |
|
|
Klausurtagung |
Ja |
Anerkannt werden höchstens zwei Klausurtagungen pro Jahr. Bei der Durchführung ist ein strenger Maßstab an die Angemessenheit anzulegen. Teilnehmerliste ist vorzulegen |
|
Kontoführungsgebühren |
Ja |
|
|
Kopierkosten |
Ja |
|
|
Kosten für Personalbearbeitung |
Ja |
siehe „Gehälter“ |
|
Mahngebühren, Säumniszuschläge, Überziehungszinsen |
Nein |
Widerspruch Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit |
|
Miete und Mietnebenkosten |
Ja |
|
|
Öffentlichkeitsarbeit |
Beschränkt |
Anerkannt werden nur Informationen über die Fraktionsarbeit in Form von eigenen Druckerzeugnissen (Fraktionszeitung), Informationsschriften und Zeitungsanzeigen sowie Internetauftritte. |
|
Parteifinanzierung |
Nein |
|
|
Parteiveranstaltung, Teilnahme |
Nein |
|
|
Portokosten |
Ja |
|
|
Prozesskosten |
Beschränkt |
Gerichts- und Anwaltkosten nur, sofern selbst Prozesspartei und Kostenschuldner ist. |
|
Rechtsgutachten |
Beschränkt |
im Einzelfall bei Bezug zur Fraktionsarbeit |
|
Reisekosten der Fraktionsmitglieder zu Tagungen, Fortbildungsveranstaltungen oder Informationen im Auftrage der Fraktion |
Ja |
grundsätzlich nach Landesreisekostengesetz; Entschädigungsverordnung ist zu beachten; Bei Fahrten mit dem Taxi ist eine Einzelfallprüfung notwendig. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist zu beachten. |
|
Spenden |
Nein |
|
|
Steuerberatungskosten |
Nein |
|
|
Tageszeitungen |
Ja |
|
|
Telekommunikations-kosten |
Ja |
Telefon-, Fax-, Internetkosten |
|
Veranstaltungen |
Beschränkt |
sofern Bezug zur Fraktionsarbeit |
|
Verdienstausfall |
Nein |
|
|
Visitenkarten |
Nein |
|
|
Wahlkampffinanzierung |
Nein |
|
|
Wartung und Reparatur Bürogeräte |
Ja |
|
|
Zeitungsanzeigen |
Beschränkt |
nur Informationen über Fraktionsarbeit, siehe „Öffentlichkeitsarbeit“ |
