Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/914
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von Fraktionszuwendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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●
Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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30.06.2008
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Sachdarstellung
mündlich
Anlage
- Richtlinie für den Umgang mit Fraktionszuwendungen
Richtlinie für den Umgang mit Fraktionszuwendungen
Ausgabeart |
Zulässig |
Bemerkungen |
Anzeigen in Vereinsheften und sonstigen Zeitschriften |
Nein |
Werbung und Spenden sind nicht zulässig; Nutzung Stadtblatt |
Arbeitsessen |
Nein |
Ausnahme Klausurtagung |
Aufwandsentschädigung |
Nein |
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Ausgestaltung der Fraktionsräume mit Grünpflanzen, Blumen |
Nein |
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Beiträge an kommunalpolitische Vereinigungen |
Ja |
soweit diese nicht nur unerhebliche Beratung anbieten |
Beratungskosten |
Beschränkt |
für schwierige und spezielle Einzelfragen im Rahmen der Aufgabe der Fraktion |
Bewirtung Fraktionsmitglieder |
Nein |
Ausnahme: siehe “Erfrischungen“ und „Klausurtagungen“ |
Bewirtung Presse, Bewir- tung von Gästen |
Nein |
keine Fraktionsarbeit |
Bildungsreisen |
Nein |
siehe „Fortbildung“ |
Buchführungskosten |
Nein |
Ausnahme: Lohn- u. Gehaltsbuchhaltung |
Bürobedarf Büroeinrichtungen |
Ja |
Ggf. über kommunales Beschaffungswesen; Beachte: Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Maßstab Verwaltung |
Erfrischungen |
Ja |
Imbiss und alkoholfreie Tischgetränke für lang dauernde Fraktionssitzungen (ca. 3 Stunden), Presse- und Gästegespräche |
Essen und Getränke mit Fraktionsmitgliedern |
Nein |
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Fachliteratur Fachzeitschriften |
Beschränkt |
Auf die Bestände der Stadtbibliothek und Fachämter ist vorrangig zurück zu greifen. |
Fahrten in Partnerstädte |
Nein |
keine Fraktionsarbeit |
Fahrkosten |
Nein |
unzulässig, Doppelfinanzierung zur Entschädigungsverordnung |
Fortbildung |
Ja |
Sofern sie sich auf die Aufgaben der UHGW und der Fraktion beziehen. Die Teilnehmer sind aufzuführen, die Einladung bzw. das Programm ist beizufügen |
Fraktionslose Abgeordnete |
Nein |
Zuschüsse sollen Fraktionsarbeit fördern |
Geschenke an Fraktionsmitglieder, Angehörige oder andere Personen z. B. Blumen, Kränze, Traueranzeigen, Krankenbesuche |
Beschränkt |
Für jede Fraktion ist jährlich ein Betrag von max. 100 EURO bzw. bei größeren Fraktionen 10 EURO/Jahr und Mitglied nicht zu überschreiten. Als große Fraktion gilt die, die 10 oder mehr Mitglieder hat.
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Gehälter |
Ja |
Geschäftsführer/ Assistent/ Verwaltungskraft keine Besserstellung gegenüber dem Personal der Verwaltung |
Gesellige Veranstaltungen (z. B. Neujahrsempfänge, Weihnachtsfeiern) |
Nein |
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Getränke bei Sitzungen |
Nein |
Ausnahme: nur Erfrischungsgetränke in angemessenem Umfang bei Sitzungen mit einer Dauer von ca. 3 Stunden |
Grußkarten der Fraktionen |
Nein |
kein Bezug zur Fraktionsarbeit |
Inserate |
Nein |
siehe „Anzeigen“ |
Instandhaltung Büroausstattung |
Ja |
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Klausurtagung |
Ja |
Anerkannt werden höchstens zwei Klausurtagungen pro Jahr. Bei der Durchführung ist ein strenger Maßstab an die Angemessenheit anzulegen. Teilnehmerliste ist vorzulegen |
Kontoführungsgebühren |
Ja |
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Kopierkosten |
Ja |
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Kosten für Personalbearbeitung |
Ja |
siehe „Gehälter“ |
Mahngebühren, Säumniszuschläge, Überziehungszinsen |
Nein |
Widerspruch Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit |
Miete und Mietnebenkosten |
Ja |
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Öffentlichkeitsarbeit |
Beschränkt |
Anerkannt werden nur Informationen über die Fraktionsarbeit in Form von eigenen Druckerzeugnissen (Fraktionszeitung), Informationsschriften und Zeitungsanzeigen sowie Internetauftritte. |
Parteifinanzierung |
Nein |
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Parteiveranstaltung, Teilnahme |
Nein |
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Portokosten |
Ja |
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Prozesskosten |
Beschränkt |
Gerichts- und Anwaltkosten nur, sofern selbst Prozesspartei und Kostenschuldner ist. |
Rechtsgutachten |
Beschränkt |
im Einzelfall bei Bezug zur Fraktionsarbeit |
Reisekosten der Fraktionsmitglieder zu Tagungen, Fortbildungsveranstaltungen oder Informationen im Auftrage der Fraktion |
Ja |
grundsätzlich nach Landesreisekostengesetz; Entschädigungsverordnung ist zu beachten; Bei Fahrten mit dem Taxi ist eine Einzelfallprüfung notwendig. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist zu beachten. |
Spenden |
Nein |
|
Steuerberatungskosten |
Nein |
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Tageszeitungen |
Ja |
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Telekommunikations-kosten |
Ja |
Telefon-, Fax-, Internetkosten |
Veranstaltungen |
Beschränkt |
sofern Bezug zur Fraktionsarbeit |
Verdienstausfall |
Nein |
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Visitenkarten |
Nein |
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Wahlkampffinanzierung |
Nein |
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Wartung und Reparatur Bürogeräte |
Ja |
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Zeitungsanzeigen |
Beschränkt |
nur Informationen über Fraktionsarbeit, siehe „Öffentlichkeitsarbeit“ |