Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/914

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie für die Fraktionen im Umgang mit den Fraktionszuwendungen.

 

Diese Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.

 

 


 

 

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Sachdarstellung

 

mündlich

 

 

 

Anlage

- Richtlinie für den Umgang mit Fraktionszuwendungen


Richtlinie für den Umgang mit Fraktionszuwendungen

 

Ausgabeart

Zulässig

Bemerkungen

Anzeigen in Vereinsheften und sonstigen Zeitschriften

Nein

Werbung und Spenden sind nicht zulässig;

Nutzung Stadtblatt

Arbeitsessen

Nein

Ausnahme Klausurtagung

Aufwandsentschädigung

Nein

 

Ausgestaltung der Fraktionsräume mit Grünpflanzen, Blumen

Nein

 

Beiträge an kommunalpolitische  Vereinigungen

Ja

soweit diese nicht nur unerhebliche Beratung anbieten

Beratungskosten

Beschränkt

für schwierige und spezielle Einzelfragen im Rahmen der Aufgabe der Fraktion

Bewirtung Fraktionsmitglieder

Nein

Ausnahme: siehe “Erfrischungen“ und „Klausurtagungen“

Bewirtung Presse, Bewir-

tung von Gästen

Nein

keine Fraktionsarbeit

Bildungsreisen

Nein

siehe „Fortbildung“

Buchführungskosten

Nein

Ausnahme: Lohn- u. Gehaltsbuchhaltung

Bürobedarf

Büroeinrichtungen

Ja

Ggf. über kommunales Beschaffungswesen;

Beachte: Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und

Sparsamkeit; Maßstab Verwaltung

Erfrischungen

Ja

Imbiss und alkoholfreie Tischgetränke für lang dauernde Fraktionssitzungen

(ca. 3 Stunden), Presse- und

Gästegespräche

Essen und Getränke mit Fraktionsmitgliedern

Nein

 

Fachliteratur

Fachzeitschriften

Beschränkt

Auf die Bestände der Stadtbibliothek und

Fachämter ist vorrangig zurück zu greifen.

Fahrten in Partnerstädte

Nein

keine Fraktionsarbeit

Fahrkosten

Nein

unzulässig, Doppelfinanzierung zur Entschädigungsverordnung

Fortbildung

Ja

Sofern sie sich auf die Aufgaben der UHGW und der Fraktion beziehen. Die Teilnehmer sind aufzuführen, die Einladung bzw. das Programm ist beizufügen

Fraktionslose Abgeordnete

Nein

Zuschüsse sollen Fraktionsarbeit fördern

Geschenke an Fraktionsmitglieder, Angehörige oder andere Personen z. B. Blumen, Kränze, Traueranzeigen, Krankenbesuche

Beschränkt

Für jede Fraktion ist jährlich ein Betrag von max. 100 EURO bzw. bei größeren Fraktionen 10 EURO/Jahr und Mitglied nicht zu überschreiten.

Als große Fraktion gilt die, die 10 oder mehr Mitglieder hat.

 

Gehälter

Ja

Geschäftsführer/ Assistent/ Verwaltungskraft

keine Besserstellung gegenüber dem Personal der Verwaltung

Gesellige Veranstaltungen

(z. B. Neujahrsempfänge, Weihnachtsfeiern)

Nein

 

Getränke bei Sitzungen

Nein

Ausnahme: nur Erfrischungsgetränke in angemessenem Umfang bei Sitzungen mit einer Dauer von ca. 3 Stunden

Grußkarten der Fraktionen

Nein

kein Bezug zur Fraktionsarbeit

Inserate

Nein

siehe „Anzeigen“

Instandhaltung Büroausstattung

Ja

 

Klausurtagung

Ja

Anerkannt werden höchstens zwei Klausurtagungen pro Jahr. Bei der Durchführung ist ein strenger Maßstab an die Angemessenheit anzulegen.

Teilnehmerliste ist vorzulegen    

Kontoführungsgebühren

Ja

 

Kopierkosten

Ja

 

Kosten für Personalbearbeitung

Ja

siehe „Gehälter“

Mahngebühren, Säumniszuschläge, Überziehungszinsen

Nein

Widerspruch Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit

Miete und Mietnebenkosten

Ja

 

Öffentlichkeitsarbeit

Beschränkt

Anerkannt werden nur Informationen über die Fraktionsarbeit in Form von eigenen Druckerzeugnissen (Fraktionszeitung),

Informationsschriften und Zeitungsanzeigen sowie Internetauftritte.

Parteifinanzierung

Nein

 

Parteiveranstaltung, Teilnahme

Nein

 

Portokosten

Ja

 

Prozesskosten

Beschränkt

Gerichts- und Anwaltkosten nur, sofern selbst Prozesspartei und Kostenschuldner ist.

Rechtsgutachten

Beschränkt

im Einzelfall bei Bezug zur Fraktionsarbeit

Reisekosten der Fraktionsmitglieder zu Tagungen, Fortbildungsveranstaltungen oder Informationen im Auftrage der Fraktion

Ja

grundsätzlich nach Landesreisekostengesetz; Entschädigungsverordnung ist zu beachten; Bei Fahrten mit dem Taxi ist eine Einzelfallprüfung notwendig. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist zu beachten.

Spenden

Nein

 

Steuerberatungskosten

Nein

 

Tageszeitungen

Ja

 

Telekommunikations-kosten

Ja

Telefon-, Fax-, Internetkosten

Veranstaltungen

Beschränkt

sofern Bezug zur Fraktionsarbeit

Verdienstausfall

Nein

 

Visitenkarten

Nein

 

Wahlkampffinanzierung

Nein

 

Wartung und Reparatur Bürogeräte

Ja

 

Zeitungsanzeigen

Beschränkt

nur Informationen über Fraktionsarbeit, siehe „Öffentlichkeitsarbeit“

 

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Beschlüsse

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30.06.2008 - Bürgerschaft (BS)