Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/642
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 76.2 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 2. Teilbereich - , Abänderung des Aufstellungsbeschlusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Eldena (OTV El)
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Beratung
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19.04.2016
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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26.04.2016
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Gestoppt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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09.05.2016
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
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Beratung
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22.11.2016
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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22.11.2016
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Geplant
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Ortsteilvertretung Eldena (OTV El)
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Beratung
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15.11.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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05.12.2016
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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19.12.2016
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 76.2 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 2. Teilbereich – wie folgt:
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In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 76 – Am Kleinbahndamm – (Nr. 1 des Beschlusses B1021-50/99 vom 26.01.1999) (Anlage 2) wird die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs geändert, der Geltungsbereich geteilt und der Bebauungsplan umbenannt.
Für den östlichen Bereich (Abgrenzung lt. Plan der Anlage 1), das Gebiet angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 76.1 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 1. Teilbereich - bis einschließlich dem Hohen Graben, soll der Bebauungsplan Nr. 76.2 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 2. Teilbereich – aufgestellt werden.
Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, den vorhandenen Campingplatz zu erweitern. - Die Abänderung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit dem Investor ist ein städtebaulicher Vertrag zur Erarbeitung des Bebauungsplans und zur Sicherung der städtebaulich geordneten Erschließung abzuschließen.
Sachdarstellung
Mit Beschluss der Bürgerschaft am 26.01.1999 wurde der Bebauungsplan Nr. 76 - Am Kleinbahndamm – zur Schaffung eines Camping- und Caravanplatzes aufgestellt und entsprechend bekannt gemacht. Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde in zwei Varianten erarbeitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im September/Oktober 1999.
Das weitere Planverfahren wurde insbesondere durch die eigentumsrechtliche Situation verzögert.
Inzwischen wurde der Campingplatz „An der dänischen Wiek“ gemäß der Baugenehmigung von 2013 errichtet.
Die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 76 ist gemäß § 1 Baugesetzbuch für die nachhaltige städtebauliche Entwicklung und Ordnung und die Erweiterung des bestehenden Campingplatzes „An der dänischen Wiek“ erforderlich.
Die Stadt würde dieses über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor des Campingplatzes vereinbaren wollen. Jedoch müssen nach § 11 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch die vereinbarten Leistungen den gesamten Umständen nach angemessen sein; anderen Falls sind die Verträge unwirksam.
In Anbetracht der Grundstückssituation im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 76, für ca. 75 % der Fläche (östlicher Teil) ist lediglich eine Option auf einen Kauf durch den Campingplatzinvestor begründet, und der zu erwartenden Planungskosten ist die Angemessenheit nicht gegeben.
Die Stadt sieht daher derzeit keine Möglichkeit den Bebauungsplan in Gänze weiter zu entwickeln und teilt hiermit den räumlichen Geltungsbereich in den Bebauungsplan Nr. 76.1 - Campingplatz am Kleinbahndamm, 1. Teilbereich - sowie Nr. 76.2 - Campingplatz am Kleinbahndamm, 2. Teilbereich -.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 76.2 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 2. Teilbereich - (Abgrenzung lt. Plan der Anlage 1) umfasst die Flächen Gemarkung Eldena, Flur 5, Flurstücke 3/1 (teilweise (tw.)), 14/1 (tw.) und 14/2 (tw.) sowie das Flurstück 2.
In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses wird der Bebauungsplan von - Am Kleinbahndamm - umbenannt in – Campingplatz am Kleinbahndamm - Mit dem bestehenden Campingplatz „An der dänischen Wiek“, ist ein Bezug zur Örtlichkeit sowie ein Bezug zu dem Planvorhaben gegeben, so dass damit eine bessere Anstoßwirkung für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und insbesondere auch die Öffentlichkeit erreicht werden kann.
Zielstellung des Bebauungsplans Nr. 76.2 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 2. Teilbereich - ist die Erweiterung des Campingplatzes. Die Zufahrt befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 76.1 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 1. Teilbereich - .
Zu berücksichtigen sind die umweltschützenden Belange, wie der Küstenschutzwald nach § 2 Landeswaldgesetz und der Gewässerschutzstreifen nach § 29 Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V) von 150 m.
Der Bebauungsplan sollte bei der Verfügbarkeit des Flurstücks 3/1 (östlicher Teil) im Anschluss an das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 76.1 – Campingplatz am Kleinbahndamm, 1. Teilbereich – bei erneuter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet werden.
Dieser Beschluss ist ortsüblich, im Greifswalder Stadtblatt, bekannt zu machen.
Die Anlagen zur Begründung liegen in der Bürgerschaftskanzlei zur Einsicht aus.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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213,9 kB
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2
|
öffentlich
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280,9 kB
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