Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/902
Grunddaten
- Betreff:
-
„Sanierung Innenstadt und Fleischervorstadt“, Umgestaltung Martin-Luther-Straße, Vorstellung der Planung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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11.01.2017
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beschlussfassung
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17.01.2017
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Sachdarstellung
Die Martin-Luther-Straße zwischen Bahnhofstraße und Domstraße ist in den Befestigungen in einem desolaten Zustand und hat abschnittsweise keine regelgerechten Gehwege. Im Rahmen der Umgestaltung wird die Straße einschl. Gehwege auf einer Länge von ca. 235 m grundhaft ausgebaut und beidseitig ausreichend dimensionierte Gehwege hergestellt. Die Wallquerung wird als Aufpflasterung analog bereits realisierter Wallquerungen (sh. Lange Straße) gestaltet. Für die Straßen- und Grundstücksentwässerung muss ein neuer Regenwasserkanal verlegt werden, mit Einleitpunkten in den Stadtgraben. Gleichzeitig wird das Brückenbauwerk über den Stadtgraben instandgesetzt.
Die innerstädtischen Gestaltungsgrundsätze sollen beibehalten werden. Die Straßenbefestigung erfolgt mit Asphalt. Die Gehwege werden mit Natursteinplatten bzw. Betonplatten und Kleinpflaster befestigt. Die jetzigen einseitigen Parkflächen sollen soweit möglich erhalten werden. Weiterhin erhalten bleibt die vorhandene Baumallee. Die derzeitige Verkehrsführung im Einrichtungsverkehr mit gegenläufigem Radverkehr als Tempo 30 Zone soll beibehalten werden.
An der Wallböschung steht ein Baum (Haselnuss), welcher für die Herstellung des Einleitpunktes der Regenentwässerung in den Stadtgraben gefällt werden muss.
Die bauliche Umsetzung soll im Sommer 2017 beginnen und Ende 2018 abgeschlossen werden.
Den Anwohnern und interessierten Bürgern wurde die Planung am 17.11.2016 vorgestellt.
Erläuterungen zum Ergebnis siehe Anlage 1.
Die Finanzierung dieser Baumaßnahme soll mit Mitteln aus noch zu beantragenden Städtebaufördermitteln erfolgen. Der zusätzliche Eigenanteil steht im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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28,7 kB
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|||
2
|
öffentlich
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2,4 MB
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