Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/909

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

I.                     Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den von Art Cube e.V. eingereichten Vorschlag zur  Realisierung von Kunst im öffentlichen Raum am Karl-Marx-Platz umzusetzen. Die               Finanzierung soll dabei ausschließlich aus den Städtebaufördermitteln in Höhe von               23.000 EUR erfolgen, die bis Ende April 2017 abgerechnet werden müssen. Sollte im               weiteren Planungsverlauf festgestellt werden, dass die Finanzierung aus den Restmitteln               der Städtebauförderung nicht möglich ist, soll keine Umsetzung erfolgen.

 

II.                   Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Caspar-David-Friedrich-Institut der  Universität Greifswald ein Konzept für die geplante Kunst im öffentlichen Raum zu               erarbeiten. Dabei sollen die jeweiligen Ortsteilvertretungen und die Fachausschüsse mit               einbezogen werden. Im Jahr 2017 soll das Konzept durch öffentliche               Diskussionsveranstaltungen sowie durch wissenschaftliche Begleitung eingeleitet werden,               für 2018 sollte die erste Realisierung von temporärer bzw. ephemerer Kunst im               öffentlichen Raum erfolgen. Folgende Rahmenbedingungen werden im Zuge der               Konzepterstellung erarbeitet:

 

 

  • Die künstlerische Begleitung soll federführend durch das Caspar-David-Friedrich-Institut in Abstimmung mit dem Kulturamt Greifswald erfolgen
  • Das Konzept gibt Kriterien für die Auswahl der Kunstwerke vor, an denen sich die jeweiligen Künstler_innen orientieren müssen
  • Die Finanzierung muss zwischen Stadt und Universität abgestimmt werden, hierbei soll die Beantragung von Fördermitteln ebenso wie die Möglichkeit von weiteren Universitätsmitteln geprüft werden. Ferner soll die Stadt prüfen, inwieweit die Einwerbung von Spenden zur Realisierung von Kunstwerken erfolgen kann.
  • Das Konzept und deren Umsetzung soll nach drei Jahren mit allen Beteiligten evaluiert werden.
  • Für die Finanzierung sollen im Haushaltsjahr 2017 eine Summe von 5.000 EUR, im Haushaltsjahr 2018 eine Summe von 15.000 EUR eingestellt werden.
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Sachdarstellung

Sachdarstellung nach Änderung, 30. Januar 2017

 

Nach dem gescheiterten Wettbewerb für die Vergabe eines Auftrags für Kunst im öffentlichen Raum am Karl-Marx-Platz haben alle Beteiligte versucht, die zur Verfügung stehenden Städtebaufördermittel für Kunst im öffentlichen Raum nutzbar zu machen. Der von den Antragsteller_innen eingereichte Antrag stellte in diesem Zusammenhang die Möglichkeit von temporärer Kunst im öffentlichen Raum da, die in enger Zusammenarbeit mit dem Caspar-David-Friedrich-Institut der Universität Greifswald erarbeitet werden soll. Im Zuge der Beratungen der ursprünglichen Vorlage (06/909.01) trat das Kulturamt an die Antragsteller_innen heran und präsentierte einen möglichen alternativen Realisierungsvorschlag für Kunst am Karl-Marx-Platz. Der Vorschlag stammt vom Künstler Marcus Schramm in Zusammenarbeit mit dem Art Cube e.V.

 

Das Kulturamt und der Künstler gehen davon aus, dass für die Realisierung des Projekts „kjubh“ die Restmittel aus den Städtebaufördermittel, welche im Frühjahr 2017 abgerechnet werden müssen, genutzt werden können und somit nicht für Kunst im öffentlichen Raum 'verfallen' würden. Die Antragsteller_innen haben sich nach Absprache dazu entschieden, den Vorschlag durch die Aufnahme in die eigene Beschlussvorlage die Chance der Behandlung in den Gremien der Bürgerschaft zu geben. Eine gesonderte Vorstellung des Vorschlags soll durch den Künstler und das Kulturamt in der Bürgerschaftssitzung am 27. Februar 2017 erfolgen. Weitere Informationen zum Projekt wurden in einer Anlage durch das Amt für Bildung, Kultur und Sport bereitgestellt.

 

Die Punkte I. und II. Der Beschlussvorlage werden getrennt abgestimmt, damit hat die Bürgerschaft die Entscheidungshoheit, inwieweit sie das Projekt 'kjubh' am Karl-Marx-Platz realisieren wollen.

 

Die Antragsteller_innen haben entsprechend die Idee eines Konzepts für temporäre/ephemere Kunst im öffentlichen Raum dementsprechend abgewandelt, dass es keine räumliche Bindung mehr an den Karl-Marx-Platz geben soll. Ferner wurde die Zeitschiene dahingehend geändert, dass 2017 zunächst die öffentliche Diskussion zu verstärkter temporärer Kunst im öffentlichen Raum angestoßen werden soll und erst 2018 die erste Realisierung von Projekten erfolgen soll. Daher werden für 2017 zu nächst 5.000 EUR für die Durchführung und die Begleitung von öffentlichen/ wissenschaftlichen Veranstaltungen bereitgestellt.

 

Ursprüngliche Sachdarstellung

 

Die gescheiterte Vergabe eines Auftrags für Kunst im öffentlichen Raum am Karl-

Marx-Platz im Rahmen der Städtebauförderung bietet die Chance, fernab von starren

Förderkriterien neue Wege zu gehen für Kunst im öffentlichen Raum.
 

Mit dem Caspar-David-Friedrich-Institut der Universität Greifswald hat die Universitäts-und Hansestadt Greifswald eine herausragende Institution für die Ausbildung von jungen Künstler_innen. Bereits bei dem gescheiterten Verfahren waren

Künstler_innen des Caspar-David-Friedrich-Instituts beteiligt und haben so zum

Ausdruck gebracht, dass das Institut und seine Mitglieder großes Interesse

daran haben, den öffentlichen Raum unserer Stadt zu gestalten.
 

Mit der vorliegenden Beschlussvorlage soll gemeinsam mit allen Beteiligten die Möglichkeit erörtert werden, inwieweit die Fläche auf dem Karl-Marx-Platz mit einem innovativen Verfahren für verschiedene Künstler_innen geöffnet werden kann.

Der wesentliche Punkt dabei ist, dass nicht mehr ein einzelnes Kunstwerk permanent installiert wird, sondern vielmehr in regelmäßigen Abständen (z. B. Jahresrhythmus) unterschiedliche Kunstwerke der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Damit gewinnt eine Fläche erheblich an dynamischem Charakter und öffnet so die

Möglichkeit, für eine vielfältige und abwechslungsreiche Gestaltung des öffentlichen

Raums. Die künstlerische Ausgestaltung könnte dabei hauptverantwortlich bei den

Mitgliedern des Caspar-David-Friedrich-Instituts liegen, das Verfahren sollte sich

aber dennoch öffnen für weitere Künstlerinnen und Künstler. Hierfür besteht seitens des Caspar-David-Friedrich-Instituts großes Interesse. Ferner könnte der Prozess der Kunstausstellung im öffentlichen Raum wissenschaftlich begleitet werden. So wird der Raum für Diskussion und Auseinandersetzung über das jeweilige Kunstwerk geöffnet.

 

Bereits in anderen deutschen Städten werden verschiedene Formate für Kunst im öffentlichen Raum diskutiert, entwickelt und ausprobiert. So hat die Hansestadt Hamburg mit dem Projekt „Stadtkuratorin Hamburg“ bereits 2013 begonnen. [1] In Münster wurde 1977 mit Skulptur. Projekte ein Format geschaffen, dass einen guten internationalen Ruf genießt und in einem innovativen Raum Kunst im öffentlichen Raum schafft [2].


Diese alternative Nutzung ist mit zusätzlichem baulichem und finanziellem Aufwand

verbunden. Daher wird vorgeschlagen, das Verfahren nach drei Jahren zu evaluieren.
 

Die Antragssteller sind jedoch davon überzeugt, dass durch die kreative Nutzung

zusätzliche touristische Anreize geschaffen und damit überregional Aufmerksamkeit generiert werden kann. Ferner wäre diese Art von Zusammenarbeit Ausdruck

einer vertieften Kooperation von Universität und Stadt.

Bei der Auswahl der jeweiligen Kunstobjekte sollte geprüft werden, inwieweit die Anwohner_innen einbezogen werden könnten.

 

Sofern die alternative Nutzung von der Stadtverwaltung nicht umgesetzt werden kann, sollte ein Alternativkonzept zumindest einen konkreten Zeit- und Finanzierungsplan umfassen, die gemeinsam die Aufstellung eines permanenten Kunstwerkes sichern. Dabei sollte die Einwerbung von Fördermitteln und Spenden, auch über Crowdfunding-Kampagnen, geprüft werden.

 

[1] http://www.hamburg.de/kulturbehoerde/projekte/4300944/stadtkuratorin/

[2] http://www.muenster.de/skulptur_projekte.html

 

Finanzierung

 

 

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

1

2017

 

5.000

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.01.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen - verschoben in Sondersitzung

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17.01.2017 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur

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17.01.2017 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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18.01.2017 - Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft

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30.01.2017 - Hauptausschuss (HA) - mit Änderungen

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02.02.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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27.02.2017 - Bürgerschaft (BS) - Einzelabstimmung

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13.06.2017 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur

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14.06.2017 - Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft

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