Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach Auswahl des Antrags „Kultur- und Initiativenhaus Stralsunder Straße 10/11“ als herausragendes Premium Projekt des Städtebaus durch eine Expertenjury sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Übernahme des kommunalen Finanzierungsanteils in Höhe von 300.000 EUR.

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Sachdarstellung

Gemäß Bürgerschaftsbeschluss (B441-16/16) vom 10.11.2016 wurde von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald der Antrag für das Vorhaben Sanierung des Kultur- und Initiativenhauses Stralsunder Straße 10/11 zur Teilnahme am Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ 2017 form- und fristgerecht eingereicht. Am 03.03.2017 wurde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald der Erfolg des eingereichten Projektantrags mitgeteilt (vgl. Anlage 1: Schreiben BMUB). Damit verbunden ist einerseits die bundesweite Anerkennung des Sanierungs- und Nutzungskonzeptes für das ehemalige Gesellschaftshaus als Premium Projekt des Städtebaus. Andererseits auch eine Erschließung von Fördermitteln in Höhe von 600.000 EUR.

 

Wie in o.g. Bürgerschaftsbeschluss ausgeführt ist, dafür ein kommunaler Finanzierungsanteil in Höhe von 300.000 EUR notwendig.

 

Der öffentliche Nutzen des Vorhabens ist im Antrag folgendermaßen dargelegt (vgl. Anlage 2: Projektantrag):

 

1. Erhalt regionalen Kulturerbes, welches für die soziokulturelle Identität bedeutsam ist

2. Wiedereröffnung eines mittelgroßen Veranstaltungssaales, der für soziale Zwecke, Tagungen oder Kongresse nachgefragt wird

3. Schaffung eines barrierefreien Veranstaltungsortes, dessen Management die Einbindung von Ausgrenzung oder Diskriminierung betroffener Personengruppen vorsieht

4. Schaffung neuer Formen bezahlbaren und gemeinschaftlichen Wohnens, welche Zusammenhalt und Solidarität fördern

5. Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes im nördlichen Stadteingangsbereich und stark frequentierten Museumshafen

 

Für das Projekt sind folgende Fördermittel als maximaler Bundesanteil (Zuwendung) vorgesehen: 600.000,00 EUR aufgeteilt auf die Haushaltsjahre

HHJ 2017: 60.000,00 EUR

HHJ 2018: 280.000,00 EUR

HHJ 2019: 230.000,00 EUR

HHJ 2020: 30.000,00 EUR

 

Im von der Bürgerschaft am 27.02.2017 beschlossenen Doppelhaushalt für die Jahre 2017/18 und der weiterführenden Finanzplanung bis 2020 sind die notwendigen kommunalen Finanzierungsanteile mit dem Produkt-Sachkonto (für Einzahlungen) 51101000 / 23310000 USK: 23310.00031 und (für Auszahlungen) 51101000 / 01300000 USK: 01300.40031 angegeben.

Die Haushaltsansätze weichen von der durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Aussicht gestellten Zuwendungsfolge, nicht aber in der Höhe ab.


Finanzierung

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in EUR

1

05

51101000 / 23310000 / 68140000

Stralsunder Straße 10

 

600.000,00

2

05

51101000 /

01300000 /

78420000

Stralsunder Straße 10

900.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in EUR

gebunden in EUR

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in EUR

Einzahlung

 

 

 

1

2017

60.000,00

0,00

0,00

1

2018

300.000,00

0,00

-20.000,00

1

2019

240.000,00

0,00

-10.000,00

1

2020

0,00

0,00

+30.000,00

Auszahlung

 

 

 

2

2017

90.000,00

0,00

0,00

2

2018

450.000,00

0,00

30.000,00

2

2019

360.000,00

0,00

15.000,00

2

2020

0,00

0,00

-45.000,00

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in EUR

1

2020

51101000 /

01300000 /

78420000

Stralsunder Straße 10

45.000,00

aus Ermächtigungsübertragung der Jahre 2018 und 2019

 

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Beschlüsse

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26.04.2017 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)

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02.05.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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03.05.2017 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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08.05.2017 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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22.05.2017 - Bürgerschaft (BS)