Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss stimmt der Änderung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH (VBG) entsprechend der Anlage 1 zu und ermächtigt den Oberbürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Greifswald GmbH (SWG) die dafür notwendigen Beschlüsse zu fassen.

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Sachdarstellung

Die VBG ist eine 100%ige Tochter der SWG, die wiederum im alleinigen Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) steht.

 

Die Gesellschaft wurde 1992 gegründet. Die letzte inhaltliche Neufassung des Gesellschaftsvertrages war 1999, 2001 fand eine Anpassung im Zuge der Umstellung auf EUR statt. 

 

Die grundsätzliche Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages erfolgt insbesondere hinsichtlich der Regelungen des § 73 der KV M-V, soweit diese nicht bereits in der derzeitigen Fassung enthalten waren:

-          Erfordernisse zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes nach EigVO M-V

-          Aufstellung der Jahresabschlüsse nach HGB  und Prüfung nach KPG M-V ,

-                        Übersendung des Prüfberichtes an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald

-                        Teilnahmerecht des Oberbürgermeister und des Beteiligungsmanagements an den Sitzungen der Gesellschafterversammlung

-          Zustimmungserfordernis der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bei Beteiligungen

-                        Bezügetranzparenz der Geschäftsführer.

 

Gleichzeitig war es Ziel, den Gesellschaftsvertrag zu vereinfachen. Bspw. sollen zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte der Geschäftsführung und die entsprechenden Wertgrenzen künftig in einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geregelt werden.

 

Geplant war im Rahmen der Überarbeitung die Erweiterung des Gesellschaftszweckes um die Errichtung und Bewirtschaftung eines zentralen Fuhrparks. Es wurde zunächst davon Abstand genommen, um eine Änderung des Vertrages nicht weiter zu verzögern.

Eine Erweiterung des Gesellschaftszweckes bedingt ein zeitlich umfassendes Verfahren (einschließlich Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde) mit Erstellung aller entscheidungserheblichen Unterlagen.

 

Zur besseren Vergleichbarkeit ist als Anlage 2 eine Synopse beigefügt.

 

Der Aufsichtsrat der SWG hat in seiner Sitzung am 27.01.2017 der Änderung des Gesellschaftsvertrages der VBG zugestimmt und der Gesellschafterversammlung der SWG, vorbehaltlich der Zustimmung des Hauptausschusses der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, dies ebenfalls empfohlen.

 

Gemäß § 5 Abs. 5 Punkt 9 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald entscheidet in wichtigen Angelegenheiten der Eigengesellschaften und Beteiligungen der Hauptausschuss.

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.05.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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08.05.2017 - Hauptausschuss (HA) - mehrheitlich

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