Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1036
Grunddaten
- Betreff:
-
9. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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22.05.2017
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
1. Der § 17 Absatz 1 Satz 5 der Hauptsatzung in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom
06. Oktober 2016 (BS 387-15/16) wird gestrichen.
2. Der § 17 Absatz 2 der Hauptsatzung in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 06. Oktober 2016 (BS 387-15/16) erhält folgenden Wortlaut: “Die Mitglieder der Bürgerschaft erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Bürgerschaft, des Hauptausschusses, der Fachausschüsse und der Fraktionen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 27 Euro. Die Präsidentin, die Vizepräsidenten und die Fraktionsvorsitzenden erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Bürgerschaft, des Hauptausschusses, der Fachausschüsse, der Fraktionen und der Ortsteilvertretungen kein Sitzungsgeld. Die Höchstzahl der Sitzungen der Fraktionen, für die ein Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich 18 beschränkt.“
3. Der § 17 Absatz 3 der Hauptsatzung in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom
06. Oktober 2016 (BS 387-15/16) wird um folgenden Satz 2 ergänzt: “ Stellvertretende sachkundige Einwohner erhalten nur dann eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 27 Euro, wenn bei den Fraktionssitzungen das Hauptmitglied nicht anwesend ist oder sie bei den Ausschusssitzungen ihr Mandat tatsächlich wahrnehmen.“ der bisherige § 17 Absatz 3 Satz 2 der Hauptsatzung wird zu § 17 Absatz 3 Satz 3.
4. Der § 17 Absatz 5 der Hauptsatzung in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 06. Oktober 2016 (BS 387-15/16) erhält folgenden Wortlaut: “Ausschussvorsitzende und sie vertretende Personen erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 Euro.“
Sachdarstellung
Das Rechnungsprüfungsamt der Universität- und Hansestadt Greifswald hat in seinem Bericht vom 08. Oktober 2015 einige der bisherigen Regelungen über die Aufwandsentschädigungen beanstandet. Auf Vorschlag der Präsidentin der Bürgerschaft wurde mit dem Bürgerschafts-beschluss BS 327-13/16 vom 23. Mai 2016 die 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald angenommen. Ziel war es, eine Anpassung der Vergütung der Ausschussvorsitzenden und der stellvertretenden sachkundigen Einwohner an die seit dem 27. August 2013 geltende Entschädigungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorzunehmen. Darüber hinaus beinhaltet der Beschluss eine zusätzliche Anpassung der Sitzungsgelder und funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
Es wird vorgeschlagen, die Anpassung der Sitzungsgelder und funktionsbezogenen Auf-wandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unabhängig von den rechtlichen Möglichkeiten nur dann vorzunehmen, wenn ein ausgeglichener Ergebnishaushalt für das jeweilige Kalenderjahr ohne die Entnahme aus der Kapitalrücklage erreicht wird. Auf diese Weise tragen die ehrenamtlich Tätigen zu dem Ziel bei, einen langfristig ausgeglichenen, stabilen Ergebnishaushalt für die Stadt zu erreichen.
Diesem Ziel soll dadurch Rechnung getragen werden, das der Beschluss BS: 327-13/16 bis zur Erreichung eines ausgeglichenen Haushaltes ohne Entnahmen aus der Kapitalrücklage außer Kraft gesetzt wird. Damit dieser Vorgehensweise zugleich die geforderten Änderungen der Regelungen über die Aufwandsentschädigungen des Rechnungsprüfungsamtes hinfällig werden, sind die im Beschlusstext unter den Ziffern 2 – 4 dargestellten Änderungen der Hauptsatzung zu beschließen.
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