Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1065

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Stellungnahme der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern, Entwurf 2017 zur dritten Stufe der Beteiligung (Anlage 1).

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Sachdarstellung

Lt. Hauptsatzung, § 5, Abs. 5 Nr. 12 in der Fassung der Satzung aus Beschluss B581-30/13 vom 25.02.2013 und der 8. Änderungssatzung aus Beschluss B387-15/16 vom 06.10.2016 entscheidet der Hauptausschuss über die Stellungnahme zu Entwicklungskonzepten, Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren und sonstigen Planungen.

 

Der Regionale Planungsverband Vorpommern gibt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit Schreiben vom 25.04.2017 Gelegenheit, zur Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP) und zum Entwurf des Umweltberichtes im Rahmen der 3. Beteiligung bis zum 18.07.2017 Hinweise und Anregungen vorzubringen.

Die umfängliche Auswertung der Unterlagen des Entwurfes der 2. Änderung des RREP sowie der Sichtbarkeitsprüfung von Windenergieanlagen von 2016 waren fachübergreifend zu prüfen. Eine frühere Erarbeitung der Beschlussvorlage (Abgabe Anfang Mai 2017 an die Bürgerschaftskanzlei) war aus zeitlichen Gründen nicht möglich.

 

Die 2. Änderung des RREP betrifft sowohl die Flächenausweisungen als auch die inhaltlichen Festlegungen zu Eignungsgebieten für Windenergieanlagen (WEA) in der Planungsregion Vorpommern.

 

Bei der 3. Beteiligung zum Entwurf 2017 handelt es sich um folgende Themenblöcke:

  • Vollständige Überplanung der Planungsregion Vorpommern hinsichtlich der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen infolge veränderter Kriterien. Alle bisher im RREP 2010 dargestellten Eignungsgebiete für WEA gelten aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.08.2015 als aufgehoben.
  • Planerische Öffnungsklausel für Altgebiete, die nicht (mehr) den für die 2. Änderung des RREP beschlossenen Kriterien zur Ausweisung von Eignungsgebieten entsprechen.
  • Wirtschaftliche Teilhabe der Bürger und Kommunen.

 

Auf dem Gebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sind keine Eignungsgebiete für WEA geplant und keine Altgebiete vorhanden. Die Stellungnahme der Stadt bezieht sich auf den Schutz der nördlichen Stadtansicht, die möglicherweise durch WEA im Altgebiet Hinrichshagen/ Helmshagen (Anlage 2) sowie in potentiellen Eignungsgebieten außerhalb des Stadtgebietes beeinträchtigt werden könnten.

Auf der Grundlage der Stellungnahme der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 27.11.2015 im Rahmen der 2. Beteiligung wurde durch den Regionalen Planungsverband 2016 eine Sichtbarkeitsprüfung von möglichen WEA in potentiellen Standorten (Behrenhoff und Dargelin) in Auftrag gegeben (Anlage 3). Im Ergebnis geht das Gutachten, unter Beachtung bestimmter Aspekte (Begrenzung der Gesamthöhe auf max. 200 m, geringere Nabenhöhe) von keinen nachhaltigen Auswirkungen auf die Stadtsilhouette aus.

Entgegen der Annahme im Gutachten geht man im bereits laufenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern für das Eignungsgebiet Behrenhoff nicht mehr nur von fünf WEA aus, sondern von einer wesentlich höheren Anzahl.

 

Der Entwurf der 2. Änderung des RREP, der Entwurf des Umweltberichts sowie die Abwägungsunterlagen zum 2. Beteiligungsverfahren sind unter folgendem Link einzusehen:

http://www.rpv-vorpommern.de/regionalplanung/rrep-vp-zweite-aenderung-2017.html

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03.07.2017 - Hauptausschuss (HA)