Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende Änderung und Ergänzung in Punkt 2. des Beschlusses B279-11/16 vom 28.01.2016:

 

Sie beschließt,

zum 01.01.2016 die Zuordnung der ca. 803 m² großen Teilfläche (Anlage 1, Lageplan) des Flurstücks 74/3 der Flur 1 in der Gemarkung Wieck ,die mit dem „Schipp in“ bebaut und vom Seesportzentrum Greif genutzt wird (Am Hafen 3), zum Anlagevermögen des Seesportzentrum Greif (vorher STZ) sowie die Zuordnung zweier Teilflächen des Flurstückes 66/23 mit einer Größe von 117 m² und 87 m² (Anlage 1, Lageplan) zum Anlagevermögen des Seesportzentrum Greif (vorher STZ) inklusive Sonderposten zu den auf diesen Zeitpunkt fortgeschriebenen Werten der Eröffnungsbilanz der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 2).

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Sachdarstellung

Mit Beschlusses B279-11/16 vom 28.01.2016, Punkt 2 hatte die Bürgerschaft die Zuordnung des gesamten mit dem „Schipp in“ bebauten Grundstückes in Greifswald, Am Hafen 3, Gemarkung Wieck, Flur 1, Flurstück 74/3 mit einer Größe von 1.277 m² zum Anlagevermögen des damaligen STZ zum 01.01.2016 inklusive Sonderposten zu den auf diesen Zeitpunkt fortgeschriebenen Werten der Eröffnungsbilanz der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschlossen.

 

Im Nachgang zu diesem Beschluss wurde festgestellt, dass ein erheblicher Teil des Grundstückes auf den hinter dem „Schipp in“ befindlichen, städtischen Spielplatz entfällt.

 

Nach dem Grundsatz, dass Flächen, die weiterhin durch die Stadt genutzt und bewirtschaftet werden, aufgrund des wirtschaftlichen Eigentums bei der Stadt zu bilanzieren sind, wurde dieses Areal aus dem Grundstück 74/3 ermittelt und planerisch markiert (siehe Lageplan Anlage 1). Damit reduziert sich die dem Schipp in zu übertragende und künftig dort zu bilanzierende Grundstücksfläche auf 1.007 m².

 

Außerdem muss der Wert für das bei der Stadt verbleibende Teilgrundstück in der städtischen Bilanz korrigiert werden, da für das Gesamtgrundstück eine Bewertung für bebaute Grundstücke zugrunde gelegt und die Nutzung als Grünfläche/Spielplatz nicht berücksichtigt wurde.

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.06.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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03.07.2017 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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17.07.2017 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig