Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1120

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

1.      In Abänderung der Beschlussvorlage 06/1120 des Dezernats II, Amt 66, in der Fassung vom 18.08.2017 wird die Hafengebührensatzung 2017/2018/2019/2020/2021 rückwirkend ab dem 01.01.2017 aufgrund der hierfür aufgestellten Kalkulation, aber mit dem Inhalt und insbesondere den Gebührensätzen der durch Bürgerschaftsbeschluss vom 16.02.2015 bis zum 31.12.2016 gültigen Hafengebührensatzung 2014/2015/2016 vom 20.02.2015 der Universitäts- und Hansestadt beschlossen.

 

2.      Die Bürgerschaft strebt an, nach einer zwischen den Betroffenen, der Verwaltung und den bürgerschaftlichen Gremien angestrebten Abstimmung bis spätestens 30.06.2018 den Inhalt und die Gebührensätze der Hafengebührensatzung 2017/2018/2019/ 2020/2021 anzupassen.

 

3.      Den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Seesportzentrum Greifswald über die Mitnutzung der Sanitäranlagen des „Schipp in“ für die Hafennutzer (Gastlieger) der kommunalen Liegeplätze im Hafen Wieck.

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Sachdarstellung

Die Hafengebührensatzung ist nach Ablauf der vergangenen Kalkulationsperiode neu zu kalkulieren.

 

  1. Die ausgewiesene Gebührenerhöhung begründet sich in der Tatsache, dass der Hafenverwaltung künftig jährlich 75.000 €, statt bisher 22.500 € für die laufende Unterhaltung der Hafenanlagen zur Verfügung gestellt werden. Diese Aufstockung ist notwendig, weil in der Vergangenheit überwiegend aus Holzkonstruktionen errichtete Steganlagen zwischenzeitlich abgängig sind und insgesamt nur eine sehr kurze Lebensdauer haben (max. 10 Jahre). Der Ersatz der Holzbauwerke durch Material aus Recyclingkunststoff ist in der erstmaligen Herstellung kostenaufwändiger, zahlt sich am Ende aber durch eine erheblich längere Lebensdauer aus (30 Jahre).  Zur Beseitigung des Sanierungsstaus sind im laufenden Haushalt 550.000 € zusätzliche Mittel bereitgestellt; davon 300.000 € in 2017 zur grundhaften Instandsetzung der Betonpier vor dem MaJuWi und in 2018 250.000 € zur Instandsetzung der Spundwand vor dem Hafenamt.

 

  1. Die erhöhten Aufwendungen MaJuWi und Spundwand Hafenamt sind über die jährliche Abschreibung in die Kalkulation eingeflossen.  Das erhöht die Abschreibungs- und Eigenkapitalverzinsungsbeträge per annum ggü. bisher, aber wegen der langen Abschreibungszeiten (20 Jahre) wirkt sich dieser Aufwand (als Investition gewertet) nur zu 25 % in dieser Kalkulationsperiode gebührensatzsteigernd aus.  Zusätzlich in die Satzung wurde die Mitnutzung der Sanitäranlagen des „Schipp in“ für die Hafennutzer aufgenommen.  Die Hafengebührensatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. (lt. Verwaltungsgericht UHGW darf Kalkulationsperiode nicht unterbrochen werden.)

 

Vergleich der Hafengebühren ausgewählter Häfen in Vorpommern( Gebührensätze Greifswald lt. vorliegendem Entwurf):

 

a)      Sportboothäfen

 

Bemessungsgrundlage: 10 m langes und 3 m breites Schiff- (K)-kommunal;(P)-privat

 

                            Greifswald (K)    Lubmin (P)    Kröslin (P)         Saßnitz (K)       Lauterbach (K)

Dauerlieger/a 204,66 €/Joch       735,00 €     1.050,00 €          k.A.                    383,40  €

 

Gastlieger/d                7,47 €           15,00 €           18,00 €         13,00 €              7,97 €

                    längs    (24,90 €)

 

Ausweislich einer Unterdeckung empfiehlt die Verwaltung einen Abschlag auf die kostendeckenden  Gebühren von 25%. Dieser begründet sich im Wert des Hafens als Anziehungspunkt für die Öffentlichkeit (Bustouristen, Naherholungssuchende u.a.), die unabhängig von dieser Satzung die Infrastruktur des Hafens gebührenfrei nutzen, allerdings auf andere Art dem städtischen Haushalt Einnahmen zukommen lassen (Synergieeffekt).

 

b)      Industriehäfen

 

Anmerkungen: Der Seehafen Ladebow befindet sich u.a. im Wettbewerb mit den benachbarten Häfen Stralsund und Vierow. Nachfolgender Vergleich der Hafengebühren für ein üblicherweise diese Häfen anlaufendes Schiff Typ Bulk mit 1350 to Schüttgut und 1583 BRZ zeigt die derzeitige Situation auf.

 

Gebühr/ Hafen                        Ladebow                             Vierow                 Stralsund

Hafengebühr BRZ                     0,60   (0,94)                        0,18                     0,20

Kaibenutzungsgebühr/to            0      (0)                              0,20                    0,24

Gesamt für Musterschiff      990,96  (1.488,02)              596,10                  681,76

 

Auf Nachfrage wurde vom Hafenbetreiber Stralsund erklärt, dass die Erträge aus Hafengebühren allein nicht den Aufwand der Unterhaltung der Hafenanlagen decken. Die Kostendeckung basiert auf einer Mischkalkulation aus mehreren Ertragsarten.

 

Die Verwaltung hat den Auftrag der Bürgerschaft, das Verhältnis von Dauer- und Gastliegern von bisher 35% : 65 % zugunsten der Dauerlieger zu verbessern, umgesetzt; das Verhältnis beträgt jetzt 58% Dauerlieger zu 42% Gastliegern. Damit verbessert sich in der neuen Kalkulationsperiode die Planungssicherheit, der Auslastungsgrad der Dauerliegeplätze beträgt wegen der anhaltenden Nachfrage 100 %.

 

Auswertung Gast- und Dauerlieger der vergangenen Kalkulationsperiode 2014-2016 Wieck/Stadthafen (vorläufige Zahlen, da jetzt erst Jahresschluss 2013 erstellt wird)

In 2014 keine rechtskräftige Satzung; Inkrafttreten erst  rückwirkend in 2015.

 

                                            2014                  2015                        2016

Gesamt                               8.919               101.830                   58.794    

Dauerlieger                                0                  82.482                   46.447

Gastlieger                           8.919                 19.348                   12.347

 

 

Zusammenfassender Vergleich der  Satzungen 2014- 2016 und 2017- 2021

 

Gegenstand                          Satzung  2014- 2016        Satzung  2017-2021

Hafengebühr                                        0,60 €/ BRZ                        0,60 €/BRZ

Liegegebühr (Dauerlieger)                40,14 €/lfd.m                     50,00 €/lfd.m*

Liegegebühr  (Gastlieger)                    1,02 €/lfd. m                      2,49 €/lfd. m

Aufschlag WSA (Dauerlieger)              4,86 €/lfd. m                       4,97 €/lfd. m          

Aufschlag WSA (Gastlieger)                 0,12 €/lfd. m                       in Liegegebühr enth.

 

pausch. Schiffsabfallabgabe               0,026 €/BRZ                      0,026 €/BRZ

Bilgenwasser                                        1,00 €/Ltr.                          1,23 €/Ltr.

ölhaltige Werkstattabfälle                 11,14 €/Ltr.                          4,93 €/Ltr.

Schmutzwasser                                    0,06 €/Ltr.                           0,15 €/Ltr.

Stauholz/Schalungen                      517,00 €/to                        288,00 €/to

weitere Schiffsabfälle                      498,50 €/m³                       271,10 €/m³

Hausmüll                                             73,63 €/m³                         58,30 €/m³

 

Sondernutzung  landseitig Kfz/

Wasserfahrzeuge a 10 m²/Woche      5,00 €                                   5,04 €

Sondernutzung landseitig m²/30 d

April- September                                   3,00 €                                   3,00 €

Oktober-März                                        1,50 €                                    1,50 €

 

Bereitstellungsgebühr

Strom                                                     0,02 €/kWh                          0,02 €/kWh                 

Trinkwasser                                           0,30 €/m³                             0,30 €/m³

 

*Summe zwischen Oberbürgermeister und Seglervereinen vereinbart; Einverständnis der Seglervereine soll vorliegen

 

Die Änderungen ergeben sich in Auswertung der vergangenen Kalkulationsperiode und dem erforderlichen Abbau des Sanierungsstaus an den Hafenanlagen.

 

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

6

54801000

BgA Stadthafen; Erträge/ Einnahmen

 

2

6

54802000

Seehafen; Erträge/ Einnahmen

 

3

6

54801000

BgA Stadthafen Aufwand/ Ausgaben

 

4

6

54802000

Seehafen Aufwand/ Ausgaben

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2017

80.700

 

 

2

2017

235.500

 

 

3

2017

353.200

 

 

4

2017

253.200

 

 

 

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Beschlüsse

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05.09.2017 - Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)

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06.09.2017 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - Empfehlung zur Überarbeitung der Vorlage

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11.09.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen - Empfehlung zur Überarbeitung der Vorlage

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11.09.2017 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend - Empfehlung zur Überarbeitung der Vorlage

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12.09.2017 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung - Einzelabstimmung

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12.09.2017 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur - Empfehlung zur Überarbeitung der Vorlage

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18.09.2017 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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05.10.2017 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen