Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1120
Grunddaten
- Betreff:
-
Hafengebührensatzung 2017/2018/2019/2020/2021 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung im Senat
|
|
●
Geplant
|
|
Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)
|
Beratung
|
|
|
05.09.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
|
Beratung
|
|
|
06.09.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
|
Beratung
|
|
|
12.09.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
|
Beratung
|
|
|
11.09.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
|
Beratung
|
|
|
11.09.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
|
Beratung
|
|
|
12.09.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
18.09.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
05.10.2017
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
1. In Abänderung der Beschlussvorlage 06/1120 des Dezernats II, Amt 66, in der Fassung vom 18.08.2017 wird die Hafengebührensatzung 2017/2018/2019/2020/2021 rückwirkend ab dem 01.01.2017 aufgrund der hierfür aufgestellten Kalkulation, aber mit dem Inhalt und insbesondere den Gebührensätzen der durch Bürgerschaftsbeschluss vom 16.02.2015 bis zum 31.12.2016 gültigen Hafengebührensatzung 2014/2015/2016 vom 20.02.2015 der Universitäts- und Hansestadt beschlossen.
2. Die Bürgerschaft strebt an, nach einer zwischen den Betroffenen, der Verwaltung und den bürgerschaftlichen Gremien angestrebten Abstimmung bis spätestens 30.06.2018 den Inhalt und die Gebührensätze der Hafengebührensatzung 2017/2018/2019/ 2020/2021 anzupassen.
3. Den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Seesportzentrum Greifswald über die Mitnutzung der Sanitäranlagen des „Schipp in“ für die Hafennutzer (Gastlieger) der kommunalen Liegeplätze im Hafen Wieck.
Sachdarstellung
Die Hafengebührensatzung ist nach Ablauf der vergangenen Kalkulationsperiode neu zu kalkulieren.
- Die ausgewiesene Gebührenerhöhung begründet sich in der Tatsache, dass der Hafenverwaltung künftig jährlich 75.000 €, statt bisher 22.500 € für die laufende Unterhaltung der Hafenanlagen zur Verfügung gestellt werden. Diese Aufstockung ist notwendig, weil in der Vergangenheit überwiegend aus Holzkonstruktionen errichtete Steganlagen zwischenzeitlich abgängig sind und insgesamt nur eine sehr kurze Lebensdauer haben (max. 10 Jahre). Der Ersatz der Holzbauwerke durch Material aus Recyclingkunststoff ist in der erstmaligen Herstellung kostenaufwändiger, zahlt sich am Ende aber durch eine erheblich längere Lebensdauer aus (30 Jahre). Zur Beseitigung des Sanierungsstaus sind im laufenden Haushalt 550.000 € zusätzliche Mittel bereitgestellt; davon 300.000 € in 2017 zur grundhaften Instandsetzung der Betonpier vor dem MaJuWi und in 2018 250.000 € zur Instandsetzung der Spundwand vor dem Hafenamt.
- Die erhöhten Aufwendungen MaJuWi und Spundwand Hafenamt sind über die jährliche Abschreibung in die Kalkulation eingeflossen. Das erhöht die Abschreibungs- und Eigenkapitalverzinsungsbeträge per annum ggü. bisher, aber wegen der langen Abschreibungszeiten (20 Jahre) wirkt sich dieser Aufwand (als Investition gewertet) nur zu 25 % in dieser Kalkulationsperiode gebührensatzsteigernd aus. Zusätzlich in die Satzung wurde die Mitnutzung der Sanitäranlagen des „Schipp in“ für die Hafennutzer aufgenommen. Die Hafengebührensatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. (lt. Verwaltungsgericht UHGW darf Kalkulationsperiode nicht unterbrochen werden.)
Vergleich der Hafengebühren ausgewählter Häfen in Vorpommern( Gebührensätze Greifswald lt. vorliegendem Entwurf):
a) Sportboothäfen
Bemessungsgrundlage: 10 m langes und 3 m breites Schiff- (K)-kommunal;(P)-privat
Greifswald (K) Lubmin (P) Kröslin (P) Saßnitz (K) Lauterbach (K)
Dauerlieger/a 204,66 €/Joch 735,00 € 1.050,00 € k.A. 383,40 €
Gastlieger/d 7,47 € 15,00 € 18,00 € 13,00 € 7,97 €
längs (24,90 €)
Ausweislich einer Unterdeckung empfiehlt die Verwaltung einen Abschlag auf die kostendeckenden Gebühren von 25%. Dieser begründet sich im Wert des Hafens als Anziehungspunkt für die Öffentlichkeit (Bustouristen, Naherholungssuchende u.a.), die unabhängig von dieser Satzung die Infrastruktur des Hafens gebührenfrei nutzen, allerdings auf andere Art dem städtischen Haushalt Einnahmen zukommen lassen (Synergieeffekt).
b) Industriehäfen
Anmerkungen: Der Seehafen Ladebow befindet sich u.a. im Wettbewerb mit den benachbarten Häfen Stralsund und Vierow. Nachfolgender Vergleich der Hafengebühren für ein üblicherweise diese Häfen anlaufendes Schiff Typ Bulk mit 1350 to Schüttgut und 1583 BRZ zeigt die derzeitige Situation auf.
Gebühr/ Hafen Ladebow Vierow Stralsund
Hafengebühr BRZ 0,60 (0,94) 0,18 0,20
Kaibenutzungsgebühr/to 0 (0) 0,20 0,24
Gesamt für Musterschiff 990,96 (1.488,02) 596,10 681,76
Auf Nachfrage wurde vom Hafenbetreiber Stralsund erklärt, dass die Erträge aus Hafengebühren allein nicht den Aufwand der Unterhaltung der Hafenanlagen decken. Die Kostendeckung basiert auf einer Mischkalkulation aus mehreren Ertragsarten.
Die Verwaltung hat den Auftrag der Bürgerschaft, das Verhältnis von Dauer- und Gastliegern von bisher 35% : 65 % zugunsten der Dauerlieger zu verbessern, umgesetzt; das Verhältnis beträgt jetzt 58% Dauerlieger zu 42% Gastliegern. Damit verbessert sich in der neuen Kalkulationsperiode die Planungssicherheit, der Auslastungsgrad der Dauerliegeplätze beträgt wegen der anhaltenden Nachfrage 100 %.
Auswertung Gast- und Dauerlieger der vergangenen Kalkulationsperiode 2014-2016 Wieck/Stadthafen (vorläufige Zahlen, da jetzt erst Jahresschluss 2013 erstellt wird)
In 2014 keine rechtskräftige Satzung; Inkrafttreten erst rückwirkend in 2015.
2014 2015 2016
Gesamt 8.919 101.830 58.794
Dauerlieger 0 82.482 46.447
Gastlieger 8.919 19.348 12.347
Zusammenfassender Vergleich der Satzungen 2014- 2016 und 2017- 2021
Gegenstand Satzung 2014- 2016 Satzung 2017-2021 Hafengebühr 0,60 €/ BRZ 0,60 €/BRZ Liegegebühr (Dauerlieger) 40,14 €/lfd.m 50,00 €/lfd.m* Liegegebühr (Gastlieger) 1,02 €/lfd. m 2,49 €/lfd. m Aufschlag WSA (Dauerlieger) 4,86 €/lfd. m 4,97 €/lfd. m Aufschlag WSA (Gastlieger) 0,12 €/lfd. m in Liegegebühr enth.
pausch. Schiffsabfallabgabe 0,026 €/BRZ 0,026 €/BRZ Bilgenwasser 1,00 €/Ltr. 1,23 €/Ltr. ölhaltige Werkstattabfälle 11,14 €/Ltr. 4,93 €/Ltr. Schmutzwasser 0,06 €/Ltr. 0,15 €/Ltr. Stauholz/Schalungen 517,00 €/to 288,00 €/to weitere Schiffsabfälle 498,50 €/m³ 271,10 €/m³ Hausmüll 73,63 €/m³ 58,30 €/m³
Sondernutzung landseitig Kfz/ Wasserfahrzeuge a 10 m²/Woche 5,00 € 5,04 € Sondernutzung landseitig m²/30 d April- September 3,00 € 3,00 € Oktober-März 1,50 € 1,50 €
Bereitstellungsgebühr Strom 0,02 €/kWh 0,02 €/kWh Trinkwasser 0,30 €/m³ 0,30 €/m³
*Summe zwischen Oberbürgermeister und Seglervereinen vereinbart; Einverständnis der Seglervereine soll vorliegen
Die Änderungen ergeben sich in Auswertung der vergangenen Kalkulationsperiode und dem erforderlichen Abbau des Sanierungsstaus an den Hafenanlagen.
|
Finanzierung |
|||||||
|
|||||||
|
Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|||
1 |
6 |
54801000 |
BgA Stadthafen; Erträge/ Einnahmen |
|
|||
2 |
6 |
54802000 |
Seehafen; Erträge/ Einnahmen |
|
|||
3 |
6 |
54801000 |
BgA Stadthafen Aufwand/ Ausgaben |
|
|||
4 |
6 |
54802000 |
Seehafen Aufwand/ Ausgaben |
|
|||
|
|||||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|||
1 |
2017 |
80.700 |
|
|
|||
2 |
2017 |
235.500 |
|
|
|||
3 |
2017 |
353.200 |
|
|
|||
4 |
2017 |
253.200 |
|
|
|||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
467 kB
|
|||
2
|
öffentlich
|
101,4 kB
|
|||
3
|
öffentlich
|
73,8 kB
|
|||
4
|
öffentlich
|
50,9 kB
|
|||
5
|
öffentlich
|
49 kB
|
|||
6
|
öffentlich
|
45,9 kB
|
|||
7
|
öffentlich
|
44,8 kB
|
|||
8
|
öffentlich
|
75,4 kB
|
|||
9
|
öffentlich
|
72,8 kB
|
|||
10
|
öffentlich
|
63,9 kB
|
|||
11
|
öffentlich
|
58 kB
|
|||
12
|
öffentlich
|
55 kB
|
|||
13
|
öffentlich
|
100,3 kB
|
|||
14
|
öffentlich
|
353,4 kB
|