Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die
anliegende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Wärmeversorgung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wegen Umstrukturierungen bei den Stadtwerken.

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Sachdarstellung

Nach Durchführung der Umstrukturierungen bei den Stadtwerken Greifswald werden die Stadtwerke Greifswald GmbH Rechtsnachfolger der Fernwärme Greifswald GmbH. Diese Rechtsnachfolge ist in der Fernwärmesatzung zu verankern.

 

Mit anliegender 2. Änderungssatzung wird der vorhandene § 1 Absatz 2 der Satzung wie folgt neu formuliert:

 

„Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald betreibt durch ihre 100-prozentige Tochter „Stadtwerke Greifswald GmbH“ (im Folgenden öffentlicher Wärmeversorger) Fernwärmenetze zur Versorgung mit Wärme als öffentliche Einrichtung. „

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.09.2017 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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18.09.2017 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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05.10.2017 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig

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