Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1173

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

1.      In Abänderung der Beschlussvorlage 06/1120 des Dezernats II, Amt 66, in der Fassung vom 18.08.2017 wird die Hafengebührensatzung 2017/2018/2019/2020/2021 rückwirkend ab dem 01.01.2017 aufgrund der hierfür aufgestellten Kalkulation, aber mit dem Inhalt und insbesondere den Gebührensätzen der durch Bürgerschaftsbeschluss vom 16.02.2015 bis zum 31.06.2016 gültigen Hafengebührensatzung 2014/2015/2016 vom 20.02.2015 der Universitäts- und Hansestadt beschlossen.

 

2.      Die Bürgerschaft strebt an, nach einer zwischen den Betroffenen, der Verwaltung und den bürgerschaftlichen Gremien angestrebten Abstimmung bis spätestens 30.06.2018 den Inhalt und die Gebührensätze der Hafengebührensatzung 2017/2018/2019/ 2020/2021 anzupassen.

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Sachdarstellung

Nach Auskunft der Verwaltung muss noch im Jahr 2017 eine neue wirksame Hafengebührensatzung beschlossen werden, um entsprechende Gebühren und Sonderabgaben für die Nutzung der Häfen „Hafen Wieck“, „Stadthafen“ und „Seehafen Ladebow“ erheben zu können. Grund ist, dass die Hafengebührensatzung vom 20.02.2015 mit Ablauf des 31.12.2016 ihre Wirksamkeit verloren hat und deshalb nicht als Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren und Sonderabgaben im Jahr 2017 und 2018 herangezogen werden kann.

 

Die Verwaltung hat deshalb mit der Beschlussvorlage 06/1120 des Dezernats II, Amt 66, in der Fassung vom 18.08.2017 eine neue Kalkulation der kostendeckenden Gebührensätze für die Hafengebührensatzung 2017/2018/2019/2020/2021 vorgelegt. Da der von der Verwaltung eingebrachte Entwurf der Hafengebührensatzung 2017/2018/2019/2020/2021 in den politischen Gremien der Bürgerschaft jedoch keine Zustimmung erfahren hat und es noch weiterer Abstimmung, insbesondere zur Gebührensatzhöhe, zwischen den Betroffenen, der Verwaltung und den bürgerschaftlichen Gremien bedarf und die Beratungen hierzu voraussichtlich nicht mehr im Jahr 2017 abgeschlossen werden können, wird die rückwirkend ab dem 01.01.2017 wirksame neue Hafengebührensatzung 2017/2018/2019/2020/2021 mit dem Inhalt und den Gebührensätzen der bisherigen Hafengebührensatzung 2014/2015/2016 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 20.02.2015 beschlossen.

 

Da die Bürgerschaft anerkennt, dass für den Zeitraum 2017 bis einschließlich 2021 eine Neukalkulation der Gebühren notwendig war und ist. Es müssen aber auch verschiedene Belange von Betroffenen bedacht und berücksichtigt werden, insbesondere der im Kinder- und Jugendbereich wertvolle Arbeit leistenden Vereine. Es wird angestrebt, zeitnah die neu einzusetzenden Inhalte und die anzusetzende Höhe der Gebührensätze der Hafengebührensatzung 2017/2018/2019/2020/2021 abzustimmen, zu beschließen und in Wirkung zu setzen. Dies soll spätestens bis zum 30.06.2018 erfolgen.

 

Weitere Erläuterungen können in der Sitzung der Bürgerschaft erfolgen.

 

Der Entwurf eines Abänderungsantrages der CDU-Bürgerschaftsfraktion unter der Drucksachen-Nr. 06/1173 mit Erfassungsdatum vom 22.09.2017, welcher bereits im Ratsinformationssystem erfasst ist, ist mit diesem überarbeiteten Entwurf obsolet und wird nicht gestellt werden.

 

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Beschlüsse

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05.10.2017 - Bürgerschaft (BS)

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/vo020?TOLFDNR=56586&VOLFDNR=5725&VOLFDNR=5725&selfaction=print