Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1218

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 13.

Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung B 1029-51/99 vom 09.03.1999 für die Jahre 2018 bis 2020 (Straßenreinigungsgebührensatzung 2018 bis 2020).

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Sachdarstellung

Mit der zu beschließenden Änderungssatzung werden die Gebührensätze der Straßenreinigung dem aktuellen Bedarf der Kalkulationskosten für die Jahre 2018 bis 2020 angepasst. Es ergeben sich deutliche Gebührensenkungen. Insbesondere werden geringere Kostenanteile für den Winterdienst und für die Beseitigung des Straßenkehrgutes veranschlagt. Daneben werden  Mehr- und Minderaufwendungen aus den Vorjahren 2014 bis 2016 gem. § 6 Abs. 2d Satz 2 KAG M-V ausgeglichen.

Ferner  werden  Mehrerträge  für die Jahre  2014 bis 2016 verrechnet.

 

Periodischer Vergleich der Jahresgebühren je Frontmeter

 

 

2015 bis 2017

2018 bis 2020

RK

STR

in €

WD

in €

gesamt

in €

STR

in €

WD

in €

gesamt

in €

RK 1

6,57

2,62

9,19

4,62

0,53

5,15

RK 3

2,19

2,62

4,81

1,54

0,53

2,07

RK 6

1,10

2,62

3,72

0,77

0,53

1,30

RK 4

0,00

1,12

1,12

0,00

1,06

1,06

RK 5

0,00

1,12

1,12

0,00

0,39

0,39

Tabelle 1 STR= Straßenreinigung, RK= Reinigungsklasse

      WD= Winterdienst

 

Für die Jahre 2018 bis 2020 werden jährlich 629,9 TEUR Kosten für die Straßenreinigung (einschließlich Winterdienst) prognostiziert. Im Vergleich dazu wurden für die Kalkulationsperiode 2015 bis 2017 jährlich 839,6 TEUR kalkuliert (Tabelle 2),  das entspricht einer Senkung um 25%.

 

 

Kostenentwicklung der STR und WD Gebührenzeitraum 2015 bis 2017 und 2018 bis 2020 (ohne Verrechnung Vorjahre)

Kosten in €

pro Jahr lt.

Kalkulation

2015 - 2017

Kosten in €

pro Jahr lt.

Kalkulation

2018 - 2020

 

 

Abweichung

Kosten Straßenreinigung einschl. 19% MwSt. ohne WD

 

181.241,33

 

197.773,67

 

16.532,34

Deponierungskosten, Umschlag, Verdichtung, Transportkosten

 

122.971,63

 

64.314,00

 

-58.657,63

Verwaltungskosten

42.057,80

53.787,88

11.730,08

Vermessungskosten

371,97

452,52

80,55

Teil

346,642,73

316.328,07

-30.314,66

Kosten WD - UHGW

471.974,03

295.585,55

-176.388,48

Kosten WD - Riems

12.535,80

12.055,45

- 480,35

Kosten WD - Friedrichshagen

8.494,63

6.018,29

-2.476,34

Kosten Winterdienst gesamt Teil

493.004,46

313.659,29

-179.345,17

Bruttokosten der STR + WD

839.647,19

629.987,36

-209.659,83

 

 

 

 

 

 

 

 

Verrechnung Mehrerträge  2014-2016

 

 

 

Mehrerträge   2014

0

 

163,10

Mehrerträge  2015

0

 

2.073,82

Mehrerträge 2016

0

 

14.444,74

Tabelle 2

 

Die wesentlichen Einsparungen resultieren zum einen aus der Abnahme des Straßenkehrgutes und der damit verbundenen Kosteneinsparung jährlich von 58,7

TEUR.  sowie aus der Reduzierung der Winterdienstkosten jährlich um 176,4 TEUR (Tabelle 2) im Stadtgebiet. Die prognostizierten Winterdienstkosten werden aus den durch­schnittlichen Winterdienstkosten der letzten fünf Jahre ermittelt und waren insbesondere in den letzten drei Jahren auf Grund der milden Winter deutlich geringer ausgefallen (vgl. Anlage 2, Ziffer 5.).

 

Weiterhin werden die aus den Jahren 2014 bis 2016 (Anlagen 4 - 6) entstandenen  Minder- und Mehraufwendungen verrechnet. Auch hierzu ist feststellen, dass sich auf Grund der vergangenen milden Winter nicht unerhebliche Kostenüberdeckungen ergeben haben.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

6

54500.42230000

Straßenreinigungsgebühren

221.700

2

6

54500.48140000

ILV Straßenreinigung

15.100

3

6

54500.48260200

Umlage Straßenreinigung

2.100

 

 

 

HH Jahr

Planansatz

HH Jahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2018

535.000

 

313.300

2

2018

37.100

 

22.000

3

2018

9.300

 

7.200

 

 

HH Jahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2018

54500 (diverse Aufwandssachkonten)

173.500

2

2018

54500.43800000 (Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich)

169.000

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

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Beschlüsse

Erweitern

20.11.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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21.11.2017 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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27.11.2017 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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11.12.2017 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig

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