Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1265

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt für das Jahr 2017 179.904,75 € und für das Jahr 2018

172.278,56 € als außerplanmäßige Auszahlung im Teilfinanzhaushalt 9 und außerplanmäßige Aufwendung im Teilergebnishaushalt 9.

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Sachdarstellung

Das Ergebnis und damit der Ausgleich der bisherigen Gesamtfehlbeträge des Eigenbetriebs Hanse-Kinder wird vollständig im Teilhaushalt 11 „Zentrale Finanzwirtschaft“ unter den Produktsachkonten 62300. 57319200 (Ergebnishaushalt) und 62300.77319000 (Finanzhaushalt) abgebildet. Im Haushalt 2017 sind hier -326.100 € und in 2018 -211.600 € veranschlagt.

 


Bei den freiwilligen Leistungen handelt es sich um Leistungen, die nicht als entgeltrelevante Kosten über die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe anerkannt werden:

 

- ein erhöhter Betreuungsumfang während der Ferienzeiten (9 statt 6 Stunden in der Teilzeitbetreuung; 5 statt 3 Stunden in der Halbtagsbetreuung, an  jeweils 50 Ferientagen)

- die Vorhaltung integrativer Leistungen im Hort Kunterbunt,
 Beschäftigung von sonderpädagogischem Personal
 Reduzierung der Integrativgruppen von 22 auf 15 Kinder

 1 Heilerzieher je Integrativgruppe

 Max. 5 Integrativkinder je Regelgruppe

 max. 25 Integrativkinder gesamt

 

- sowie die 2017 beschlossenen Deckelung der Hortbeiträge auf 98,00 € (B517-18/17).

 Hort Kunterbunt Elternbeitrag nach Platzkosten 108,40 €

 Hort Abenteuerland Elternbeitrag nach Platzkosten 106,32

 

Diese wurden bislang nicht gesondert an den Eigenbetrieb vergütet, sondern indirekt über den Verlustausgleich im Teilhaushalt 11 „Zentrale Finanzwirtschaft“ beplant. Sie betragen für 2017

-179.904,75 € und für das Jahr 2018 -172.278,56 €.

 

Aus Gründen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sollen die freiwilligen Leistungen künftig im Teilhaushalt 9 „Bildung, Kultur und Sport“ vom Produktsachkonto 36100.54131000beglichen werden. Das Ergebnis des Eigenbetriebs verbleibt im Teilhaushalt 11 und vermindert sich damit um den Betrag der freiwilligen Leistungen, der künftig aus dem Teilhaushalt 9 gezahlt wird. Der von der Bürgerschaft am 5.10.2017 beschlossene Nachtragswirtschaftsplan 2017 sowie der Wirtschaftsplan 2018 enthalten diese Leistungen bereits als sonstiger betrieblicher Ertrag.

 

Für den Gesamthaushalt bedeutet diese neue Darstellung lediglich eine buchungstechnische Umschichtung von Teilhaushalt 11 in den Teilhaushalt 9.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

9

36100.54131000

Zuweisungen und Zuschüsse

179.904,75

2

9

36100.54131000

Zuweisungen und Zuschüsse

172.278,56

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2017

0

0

179.904,75

2

2018

0

0

172.278,56

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2017

62300.57319200 (EH)/ 62300.77319000 (FH)

179.904,75 €

2

2018

62300.57319200 (EH)/ 62300.77319000 (FH)

172.278,56

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

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Beschlüsse

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27.11.2017 - Hauptausschuss (HA) - einstimmig

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