Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1254
Grunddaten
- Betreff:
-
Leistungen des Kultur- und Sozialpasses - Abschluss von weiteren Vereinbarungen zum Ausgleich von Mindereinnahmen der Leistungserbringer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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20.11.2017
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Geplant
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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20.11.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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27.11.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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11.12.2017
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt die Verwaltung mit der Verhandlung von weiteren Verträgen zur Gewährung von städtischen Zuschüssen nach § 3 Satz 1 der Satzung für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Vertragliche Zielstellung ist der Ausgleich von Mindereinnahmen der Leistungserbringer für nachfolgende Leistungsumfänge:
Nr. |
Leistungserbringer |
Leistungsumfang |
1 |
Kunstwerkstätten Jugendkunstschule Greifswald |
Ermäßigung von 25 % auf jeweilige Kursgebühr |
2 |
Musikfabrik Greifswald Schule für Popularmusik e.V. |
Ermäßigung für Einzelunterricht (30 min) um je 24 € (aktuell: 51 € statt 75 €) |
3 |
Mitgliedsvereine des Kreisverbandes der Gartenfreunde Greifswald e.V. |
Ermäßigung der Kleingartenpacht bei Abschluss eines neuen Genralpachtvertrages zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem Kreisverband der Gartenfreunde um 25 %. |
Die Verträge mit den Leistungserbringern nach Nr.1 und 2 sollen einen Ausgleich von Mindereinnahmen mit Rückwirkung ab dem 01.01.2017 vorsehen.
Den überplanmäßigen Ausgaben, für die Nr.1-3, in der HH-Stelle „Zuschuss KUS“ (ca. 5 T€ für 2017 und ca. 8 T€ für 2018) wird zugestimmt. Die vertragliche Gestaltung soll den Ausgleich der Mindereinnahmen unter den Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel stellen, da es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt.
Sachdarstellung
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist an der Finanzierung von KUS-Leistungen folgender Leistungsanbieter bereits mittel- oder unmittelbar beteiligt.
ÖPNV Verkehrsbetriebe Greifswald (SWG)
Freizeitbad Greifswald (SWG)
Stadtbibliothek Hans Fallada
Sozio-kulturelles Zentrum St. Spiritus
Strandbad Eldena (ABS)
Heimtierpark Hansestadt Greifswald e.V.
Daneben gewähren verschiedene Anbieter Vergünstigungen an KUS-Inhaber ohne dafür einen entsprechenden finanziellen Ausgleich der Mindereinnahmen durch die UHGW zu erhalten.
Seit Jahren beteiligen sich die Kunstwerkstätten Jugendkunstschule Greifswald und die Musikfabrik Greifswald Schule für Popularmusik e.V. mit Leistungen am Kultur- und Sozialpass. In den letzten Jahren ist eine deutliche Steigerung der Mindereinnahmen durch die Ermäßigungen für die Inhaber des Kultur- und Sozialpasses zu verzeichnen.
Im Haushaltsjahr 2015 waren es bei Kunstwerkstätten Jugendkunstschule Greifswald
1.895 € und 2016 ca. 2.000 €, bei der Musikfabrik Greifswald Schule für Popularmusik e.V. 2016 ebenfalls ca. 2.000 €. Beide Vereine arbeiten gemeinnützig und leisten eine hervorragende Kinder- und Jugendarbeit. Die Kunstwerkstätten Jugendkunstschule Greifswald und die Musikfabrik Greifswald Schule für Popularmusik e.V. haben Anträge auf Ausgleich von Mindereinnahmen für Ermäßigungen durch Inhaber des Kultur- und Sozialpasses für Ihre Mindereinnahmen ab dem Jahr 2017 gestellt, um die bereits gewährten Vergünstigungen für KUS-Inhaber auch weiterhin anbieten zu können. Die AG KUS befürwortet den Abschluss entsprechender Verträge zum Ausgleich der Mindereinnahmen mit beiden Vereinen. Daher plant die Stadtverwaltung auf Grundlage der entsprechenden Satzungsermächtigung (§ 3 Satz 1 der Satzung für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald) seit einiger Zeit den Abschluss entsprechender Zuschussverträge. Die in der HH-Stelle für den KUS eingestellten Zuschussbeträge genügen allerdings nicht, um diese zusätzlichen finanziellen Bedarfe zu decken. Insofern setzt der Abschluss der Verträge eine Aufstockung der für KUS-Leistungen vorgesehenen Finanzmittel in den Jahren des Doppelhaushaltes 2017/2018 um ca. 5 T€ voraus. Dieser Finanzbedarf würde in den Folgejahren entsprechend bestehen.
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat die Pachtzinserhöhung für die Kleingärten vorerst ausgesetzt. Entsprechend des Beschlusses B603-22/17 vom 05.10.2017 „soll die KUS-Richtlinie mit dem Ziel angepasst werden, den KUS zukünftig auch für die Kleingartenpacht zur Anwendung zu bringen.“ Um KUS-berechtigte Kleingärtner, welche von einer Änderung des Pachtvertrages zwischen UHGW und dem Kreisverband der Gartenfreunde e.V. betroffen wären, nicht zusätzlich zu belasten, soll die entsprechende Pachtzinserhöhung über den KUS aufgefangen werden, soweit der aktuelle Wert von 0,08 €/m² zukünftig überschritten wird. Die Stadt wird mit dem hier vorliegenden Beschluss beauftragt, mit dem Kreisverband der Gartenfreunde e.V. entsprechende Verhandlungen zu führen. Ziel ist der Abschluss eines Vertrages, der den von der UHGW finanzierten Ausgleich von Mindereinnahmen regelt, welche den Mitgliedsvereinen des Kreisverbandes der Gartenfreunde e.V. durch die Gewährung von Pachtzinsermäßigungen an KUS-Inhaber entstehen. Beabsichtigt ist der Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung für KUS-berechtigte Kleingärtner, soweit künftige Pachtzinserhöhungen im Generalpachtvertrag den aktuellen Pachtzins von 0,08€/m² übersteigen. Falls es bereits für das Jahr 2018 zu einer Pachtzinserhöhung auf 0,10 €/m² käme und von den ca. 2300 betroffenen Kleingartenpächtern etwa 15 % KUS-berechtigt wären, kämen bei einer durchschnittlichen Parzellenfläche von ca. 450 m² weitere Mehrkosten von ca. 3 T€ in der HH-Stelle „Zuschuss KUS“ ab dem HH-Jahr 2018 hinzu. Nach Abschluss des Vertrages wird die nachrichtliche Anlage zur Satzung für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald entsprechend aktualisiert.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
10 |
35100.54190000 |
Zuschuss KUS |
30.000 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2017 |
30.000 |
30.000 |
5.000 |
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2 |
2018 ff |
30.000 |
30.000 |
8.000 |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2017 |
11102/54190000 |
5.000 |
2 |
2018 |
61100/41111000 |
8.000 |
Folgekosten |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
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1 |
Ab 2019 |
35100.54190000 |
8.000 |
Zusatzkosten KUS (damit insgesamt 38 T€ pro Jahr) |
8.000 |
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