Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1254
Grunddaten
- Betreff:
-
Leistungen des Kultur- und Sozialpasses - Abschluss von weiteren Vereinbarungen zum Ausgleich von Mindereinnahmen der Leistungserbringer
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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20.11.2017
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Geplant
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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20.11.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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27.11.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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11.12.2017
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt die Verwaltung mit der Verhandlung von weiteren Verträgen zur Gewährung von städtischen Zuschüssen nach § 3 Satz 1 der Satzung für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Vertragliche Zielstellung ist der Ausgleich von Mindereinnahmen der Leistungserbringer für nachfolgende Leistungsumfänge:
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Nr. |
Leistungserbringer |
Leistungsumfang |
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1 |
Kunstwerkstätten Jugendkunstschule Greifswald |
Ermäßigung von 25 % auf jeweilige Kursgebühr |
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2 |
Musikfabrik Greifswald Schule für Popularmusik e.V. |
Ermäßigung für Einzelunterricht (30 min) um je 24 € (aktuell: 51 € statt 75 €) |
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3 |
Mitgliedsvereine des Kreisverbandes der Gartenfreunde Greifswald e.V. |
Ermäßigung der Kleingartenpacht bei Abschluss eines neuen Genralpachtvertrages zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem Kreisverband der Gartenfreunde um 25 %. |
Die Verträge mit den Leistungserbringern nach Nr.1 und 2 sollen einen Ausgleich von Mindereinnahmen mit Rückwirkung ab dem 01.01.2017 vorsehen.
Den überplanmäßigen Ausgaben, für die Nr.1-3, in der HH-Stelle „Zuschuss KUS“ (ca. 5 T€ für 2017 und ca. 8 T€ für 2018) wird zugestimmt. Die vertragliche Gestaltung soll den Ausgleich der Mindereinnahmen unter den Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel stellen, da es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt.
