Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1271

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird beauftragt zu prüfen, Außenstellen des Standesamtes zur Durchführung der standesamtlichen Eheschließung einzurichten. Hierbei sind die Ortsteile Wieck und Eldena zu berücksichtigen. Insbesondere das Kloster Eldena, das Strandbad Eldena, das Hafenamt Wieck und das Segelschulschiff „GREIF“ sind als solche „Trauorte“ außerhalb des Rathauses zu prüfen.

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Sachdarstellung

Das Standesamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald führt gegenwärtig Eheschließungen ausschließlich im Trauzimmer des Rathauses durch. Auch wenn dieses als der älteste original erhaltene Raum des Rathauses sicherlich einen schönen und angemessenen Rahmen für den „Bund fürs Leben“ bietet, hat unsere Stadt noch einige andere schöne und besondere Örtlichkeiten für diesen Anlass zu bieten. Beispielhaft seien hier das Kloster Eldena, das Strandbad Eldena, das Hafenamt Wieck oder die „GREIF“ genannt.

In der mit unserer Stadt durchaus vergleichbaren Hansestadt Stralsund ist die Eheschließung nicht nur im Rathaus (in zwei Räumen), sondern auch in der Kapelle St. Annen und Brigitten sowie auf dem Segelschiff „Gorch Fock (I)“ möglich.

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Beschlüsse

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16.01.2018 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur

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29.01.2018 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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22.02.2018 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen

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