Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1346

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird als Gesellschafter der Stadtwerke Greifwald GmbH beauftragt, zu prüfen, inwiefern Bürger/-innen an der Finanzierung von Anlagen zur Energieerzeugung oder
-speicherung im Sinne eines Crowdfundings beteiligt werden können. 

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Sachdarstellung

Die Stadtwerke Greifswald GmbH haben in den vergangenen Jahren große Erfolge im Rahmen des Klimaschutzbündnisses Greifswald 2020 erzielt. Auch zukünftig steht das kommunale Unternehmen jedoch vor großen Herausforderungen im Bereich der Erzeugung. Neben der kontinuierlichen Erneuerung und Verbesserung bestehender Anlagen sollte auch die eigene Erzeugung erneuerbarer Energien im Vordergrund stehen. 

 

Ein Hemmnis bei der Bewältigung dieser Aufgaben stellt der finanzielle Spielraum kommunaler Unternehmen dar. Zu umfangreiche Investitionen können beispielsweise verbindliche Eigenkapitalquoten verletzen. 

 

Mit der Einbeziehung von Bürger/-inen in die Finanzierung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien könnten Finanzierungslücken geschlossen werden. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass solche Modelle von Bürger/-innen gerne aufgegriffen werden. So konnten in der Greifswalder Partnerstadt Osnabrück (156.000 Einwohner, etwa 3,2-fache Kaufkraft Greifswalds) beim Repowering von drei Windenergieanlagen am Piesberg innerhalb einer Woche 10 Millionen Euro akquiriert werden. In Greifswald gab es vorwiegend kleinere Projekte, wie den Klima-Sparbrief (2010) und die Initiative Uni Solar (ab 2011). 

 

Wie bereits in der Vergangenheit könnten die Stadtwerke, beispielsweise vertreten durch die Stadtwerke Greifswald Innovationsgesellschaft mbH, als Koordinator und Betreiber des Projekts und der Anlagen fungieren. Über Vorkaufsrechte für Anteile an den Anlagen könnten diese langfristig zum Eigentum der Stadtwerke werden. 

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Beschlüsse

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05.03.2018 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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06.03.2018 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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19.03.2018 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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12.04.2018 - Bürgerschaft (BS) - vertagt

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24.05.2018 - Bürgerschaft (BS)

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