Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1362

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stimmt dem Abschluss des geänderten öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Übertragung von Aufgaben eines Aufgabenträgers nach § 3 Absatz 4 ÖPNVG M-V gemäß der Anforderungen des § 12 Abs. 1 Landkreisneuordnungsgesetz-LNOG M-V gemäß Anlage zu.

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Sachdarstellung

Die ehemals kreisfreie Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landkreisneuordnungsgesetz-LNOG) vom 12. Juli 2010 ab 04.09.2011 große kreisangehörige Stadt des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Auf Grund der Kreisstrukturreform ist mit Wirkung zum 04.09.2011 auch die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald auf den Landkreis Vorpommern-Greifswald übergegangen.

 

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald ist in seinem Kreisgebiet gem. § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) i. V. m. § 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zuständiger ÖPNV-Aufgabenträger und für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung in seinem

Gebiet verantwortlich. Des Weiteren ist er auch die zuständige Behörde im Sinne der VO 1370/2007.

 

Nach Zustimmung des Kreistages und der Bürgerschaft wurde mit Vertrag vom 08.11./19.11.2013 die Übertragung von Aufgaben eines Aufgabenträgers nach § 3 Absatz 4 ÖPNVG M-V auf die Universitäts- und Hansestadt Greifswald geregelt.

 

Für diese Aufgabenerfüllung erhält die Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom Landkreis Vorpommern-Greifswald einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 400.000 Euro.

 

Im Stadtgebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald werden die Verkehrsleistungen durch den Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH (VBG) erbracht. Zwischen der VBG und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wurde 2015 ein Dienstleistungsvertrag zur Erbringung des ÖPNV im Stadtgebiet mit einer Vertragslaufzeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2025 (öDA) geschlossen. Dieser Vertrag richtet sich an die Vergaben von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen im Bereich des ÖPNV ausschließlich nach den Vorgaben der VO 1370/2007.

 

Ebenfalls wurde zwischenzeitlich ein neuer Nahverkehrsplan (Nahverkehrsplan 2017 bis 2027 für den Landkreis Vorpommern-Greifswald und die Universitäts- und Hansestadt Greifswald) aufgestellt. Die Bürgerschaft der Stadt hat dem Nahverkehrsplan in ihrer Sitzung am 5. Oktober 2017 zugestimmt. Der Kreistag des Landkreises hat den Nahverkehrsplan für den gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald am 16.10.2017 beschlossen. Dieser Nahverkehrsplan bildet eine Rahmenplanung für die Angebotshäufigkeit und die Angebotsqualität mit Umsetzungshorizont innerhalb einer zehnjährigen Laufzeit.

 

Die Zielstellung der Verhandlungen war, die zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen im Vertrag aufzunehmen. Von Seiten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wurde insbesondere die Anpassung der Laufzeit des Vertrages an die Laufzeit des öDA sowie die weitere Sicherung der finanziellen Mittel auf Grundlage des FAG als Ziel verfolgt.

 

Der Landkreis begehrte eine stufenweise Reduzierung der jährlichen Zuweisungen gemäß des Kreistagbeschlusses 247-15/13 vom 09.09.2013 des Landkreises Vorpommern-Greifswald an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 

Der anliegende Vertrag, auf den sich die Vertragsparteien geeinigt haben, soll für die Laufzeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2025 abgeschlossen werden. Die wesentlichen geänderten Passagen sind fett gedruckt.

 

Der geänderte Vertrag bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.


Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

05

5.4.7.00.00.0 - 44243000

Kostenerstattung ÖPNV

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2018

400.000,00

375.000,00

-25.000,00

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2018

1.1.1.04.00.0-52210000

DR Bewirtschaftung

25.000,00

 

Folgejahre –Siehe Anlage 1 zum Vertrag

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Beschlüsse

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05.03.2018 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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06.03.2018 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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19.03.2018 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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12.04.2018 - Bürgerschaft (BS)