Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1325
Grunddaten
- Betreff:
-
Liste der sanierungsbedürftigen und an Sportvereine verpachteten Sportstätten nebst einer Zeitliste über die Dringlichkeit der jeweiligen Maßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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05.03.2018
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Geplant
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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05.03.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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06.03.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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19.03.2018
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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12.04.2018
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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24.05.2018
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, eine Liste für die Sanierung und Instandsetzung von Sportstätten und Liegenschaften, die durch Sportvereine von der Stadt gepachtet wurden, zu erstellen, inklusive eines Zeitplanes der Dringlichkeit der jeweiligen Umsetzung. Zusätzlich soll ausgewiesen werden, wie die Sportvereine in die Lage versetzt werden können, notwendige Eigenmittel aufzubringen, eventuell auch durch Bezuschussung durch die Stadt. Der Bürgerschaft ist eine entsprechende Liste vorzulegen, welche dann die Priorität der Umsetzung der Maßnahmen festsetzt. Zu den jeweiligen Maßnahmen sind Kostenschätzungen beizufügen.
Die geforderte Sanierungs- und Instandsetzungsliste, der Zeitplan und die zu erwartenden Kosten sind der Bürgerschaft spätestens nach der Sommerpause vorzulegen.
Sachdarstellung
In den vergangenen Jahren wurden zahlreichen Greifswalder Sportvereinen die Sportstätten, auf bzw. in denen diese ihre jeweiligen sportlichen Aktivitäten erbringen, durch langfristige Pachtverträge übertragen. Die meisten Vereine können jedoch die Sanierung oder auch nur die Instandhaltung dieser Anlagen nicht durch eigene finanzielle Mittel und/oder Spenden leisten. Darüber hinaus sind die meisten Vereine finanziell nicht in der Lage, notwendige Eigenanteile bei der Einwerbung von Fördermitteln aufzubringen. Die Stadt soll daher ermitteln, welche Investitionsbedarfe vorliegen, wo und welche Möglichkeiten der Förderung bestehen und welche Zuschüsse hierfür über den kommunalen Haushalt benötigt werden. Ziel muss es sein, die Sportstätten in den kommenden Jahren schrittweise in einen guten, zumindest aber einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Nach Vorlage der Sanierungs- und Instandsetzungsliste ist es Aufgabe der Bürgerschaft, die notwendigen finanziellen Mittel in den kommenden Haushalt einzuplanen und eine Priorisierung der Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen vorzunehmen.