Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1441

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt:

 

  1. im offiziellen Schrift- und Sprachgebrauch der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird die 1456 gegründete Greifswalder Universität auch zukünftig als „Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald“ bezeichnet, wobei die Abkürzung „EMAU“ ebenfalls weiter zulässig ist;
  2. die Präsidentin der Bürgerschaft ist verpflichtet darauf hinzuwirken, dass alle bürgerschaftlichen Gremien den Beschluss unter Ziff. 1 umsetzen und sich daranhalten;
  3. der Oberbürgermeister ist verpflichtet darauf hinzuwirken, dass alle Mitarbeiter der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe und der städtischen Gesellschaften, an welchen die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bestimmenden Einfluss, also mehr als 50% der Gesellschaftsanteile inne hat, den Beschluss unter Ziff. 1 umsetzen und sich daranhalten.
Reduzieren

Sachdarstellung

Die Entscheidung des Senats der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 17.01.2018, den Namenzusatz „Ernst Moritz Arndt“ abzulegen, erfolgte leider entgegen der Mehrheit der Bürger Greifswalds und dessen näheren Umgebung. Leider wurde auch der Appell der Bürgerschaft aus dem Jahr 2017 ignoriert, die Bezeichnung „Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald“ beizubehalten.

Da der Senat am 17.01.2018 ebenfalls beschlossen hat, dass dem zukünftigen Namen „Universität Greifswald“ der Namenszusatz „Ernst Moritz Arndt“ vorangestellt werden darf, was von den offiziellen Vertretern der Universität als eine Kompromisslösung hervorgehoben wird, muss die Möglichkeit der Voranstellung des Namenszusatzes „Ernst Moritz Arndt“ erst recht für Universitätsexterne gelten! Durch die Beschlussfassung zur Verwendung des Namens „Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald“ bzw. der geläufigen Abkürzung „EMAU“ macht die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ihre Verbundenheit mit der Greifswalder Universität und deren historisch gewachsenen Namen „Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald“ deutlich, ohne dass die Bürgerschaft in die rechtlichen Belange der Universität und des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingreift oder auch nur eingreifen will. Es soll mit dem Beschluss aber das unüberhörbare Empfinden und Bedauern aus der Bevölkerung Greifswalds und des Umlandes klar zum Ausdruck gebracht werden.

Seit der Gründung der Universität vor etwa 562 Jahren besteht eine enge Beziehung zwischen der Stadt Greifswald und „ihrer Universität“ bzw. umgekehrt zwischen der Universität und „ihrer Stadt“ Greifswald. Ein deutliches Bekenntnis der Stadt dazu ist, dass durch einen vor wenigen Jahren ergangenen Beschluss der Bürgerschaft der bis dahin geltende Stadtname in „Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ geändert worden ist. Im Vorfeld der Beschlussfassung darüber hatte es wie selbstverständlich eine enge Abstimmung zwischen Stadt und Ernst-Moritz-Arndt-Universität gegeben, ob diese - in Deutschland erstmals zugelassene Stadtbezeichnung - auch im Interesse der Universität sei. Diese enge Zusammenarbeit zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der Ernst Moritz-Arndt-Universität-Greifswald soll auch zukünftig gelten, was durch die Bezeichnung der Universität als „Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald“ Rechnung getragen werden soll.

Eine weitere Begründung erfolgt in den Sitzungen.

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.05.2018 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

24.05.2018 - Bürgerschaft (BS) - namentliche Abstimmung

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/vo020?TOLFDNR=59340&VOLFDNR=6342&VOLFDNR=6342&selfaction=print