Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1456

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

1. Die in der Jahresbilanz der SWG zum 31.12.2017 ausgewiesene Kapitalrücklage wird i.H.v. € 2.871.836,30 und die ausgewiesene Gewinnrücklage wird i.H.v. € 9.128.163,70 in Stammkapital umgewandelt. Das Stammkapital der SWG erhöht sich somit von bisher

€ 23.000.000,00 um € 12.000.000,00 auf € 35.000.000,00.

 

2. Die Kapitalerhöhung wird wie folgt ausgeführt:

a) Der Nennbetrag des von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gehaltenen Geschäftsanteils i.H.v. € 23.000.000,00 wird um € 12.000.000,00 auf € 35.000.000,00 erhöht.

b) Der erhöhte Geschäftsanteil ist vom Beginn des bei der Kapitalerhöhung im Handelsregister laufenden Geschäftsjahres am Gewinn der Gesellschaft beteiligt.

 

3. § 4 des Gesellschaftsvertrages wird geändert und lautet zukünftig wie folgt: "Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro 35.000.000,00 (in Worten: Euro fünfunddreißigmillionen)."

 

4. Die Beschlüsse sind in einer notariell zu beurkundenden Gesellschafterversammlung durch den Oberbürgermeister umzusetzen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

a)       vom Wirtschaftsprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierter Jahresabschluss 2017,

b)       Feststellung des Jahresabschlusses 2017 durch die Gesellschafterversammlung nach Empfehlung des Aufsichtsrates.

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Sachdarstellung

Mit der Verschmelzung der Einzelfirmen (Stromversorgung Greifswald GmbH, Gasversorgung Greifswald GmbH, Wasserwerke Greifswald GmbH, Energieerzeugungsgesellschaft Greifswald mbH, Grimmener Stadtwerke GmbH) sowie Abspaltung eines Teilbetriebes der Fernwärme Greifswald GmbH auf die SWG erhöhte sich in der SWG das Anlagevermögen zum Stichtag 01.01.2017 von € 53,5 Mio. auf € 103,0 Mio. sowie die Bilanzsumme von € 69,3 Mio. auf € 133,3 Mio. bei gleichbleibendem Stammkapital von € 23 Mio.

 

Das Stammkapital als gezeichnetes Kapital soll im angemessenen Verhältnis zwischen Stammkapital und Bilanzsumme von derzeit 17 % auf ca. 25 % erhöht werden.

 

Die Erhöhung wird ebenfalls als erforderlich erachtet, um die gute Bonität der SWG bei den Banken und die Notenbankfähigkeit bei der Bundesbank beizubehalten, vor allem auch wegen der umfangreichengeplanten Investitionen im Rahmen der Erzeugerstrategie in den nächsten Jahren. Hierbei hat das Stammkapital ein stärkeres Gewicht im Ranking als Kapital- und Gewinnrücklagen.

 

Vorgeschlagen wird die Erhöhung des Stammkapitals um € 12 Mio. durch Umwandlung von Kapital- und Gewinnrücklagen entsprechend § 57 c ff. GmbHG. Es findet also eine bilanzmäßige Umgliederung des Eigenkapitals statt, die einen Teilbetrag der Rücklagen in haftendes Stammkapital der Gesellschaft überführt.

 

Dem Stammkapitalerhöhungsbeschluss liegt die Bilanz zum 31. Dezember 2017 zugrunde. Nachstehend ist der Stand des Eigenkapitals aus dem JA 2017 ausgewiesen sowie die Veränderung durch die Erhöhung:

 

Eigenkapital SWG (in €)

 

31.12.2017

Änderungen

2018 nach Stammkapitalerhöhung

gezeichnetes Kapital = Stammkapital

23.000.000,00

12.000.000,00

35.000.000,00

Kapitalrücklage

2.871.836,30

-2.871.836,30

0,00

Gewinnrücklagen

13.410.832,81

-9.128.163,70

4.282.669,11

Bilanzgewinn

2.037.226,56

0,00

2.037.226,56

Summe Eigenkapital

41.319.895,67

0,00

41.319.895,67

 

Eine Ergebnisverwendung 2017 ist nicht ausgewiesen, hat jedoch keinen Einfluss auf die Eigenkapitalerhöhung. Ebenfalls nicht enthalten in dieser Betrachtung ist das Jahresergebnis 2018.

 

Die Eigenkapitalquote zum 31.12.2017 beträgt 29,73%. Aus dem Beschluss zur Erhöhung des Stammkapitals ergibt sich hierzu keine Änderung.

 

Der geprüfte und festgestellte Jahresabschluss 2017 der SWG ist Voraussetzung für eine Stammkapitalerhöhung, ebenso wie eine notarielle Anmeldung, die bis zum 31.08.2018 (§ 58 e GmbHG) dem Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister angezeigt werden muss.

 

Der Aufsichtsrat hat die Erhöhung des Stammkapitals in seiner Sitzung am 23.03.2018 empfohlen. Der JA 2017 wird am 6. Juli 2018 dem Aufsichtsrat vorgelegt.

 

Da das Stammkapital im Gesellschaftsvertrag ausgewiesen ist, ist dieser in § 4 entsprechend zu ändern.

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Beschlüsse

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04.06.2018 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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18.06.2018 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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02.07.2018 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig