Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1469
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinderbeauftragter der UHGW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
|
Beratung
|
|
|
04.06.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
18.06.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beratung
|
|
|
02.07.2018
| |||
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
|
Beschlussfassung
|
|
|
24.09.2018
|
Sachdarstellung
Für die Stadt Greifswald hat Kinder- und Familienfreundlichkeit einen hohen Stellenwert, denn sie ist einer der wichtigsten Aspekte für die Zukunftsfähigkeit von Kommunen. Kinder- und Familienfreundlichkeit braucht auch die Perspektive der Kinder. Es gilt, mit Kindern und für Kinder zu arbeiten und ihnen Gehör in den Planungsprozessen, bei Verwaltung und Politik, aber auch in der Greifswalder Bevölkerung zu verschaffen. Das ist umso notwendiger, da es wachsende Probleme mit Drogenkonsum, Gewaltbereitschaft, Mobbing, Vereinsamung von Kindern, usw. gibt.
Die/der Kinderbeauftragte ist in ihrem/seinem Amt bewusst neutral. Sie/er ist Ansprechpartner für Kinder, Eltern, Erzieher, Lehrer, Sozialarbeiter sowie für freie Träger der Jugendarbeit, des Vereinssportes und andere Vereine und Verbände, die sich für Kinder engagieren.
Sie/er sammelt alles, was Kindern und Eltern in Greifswald nicht gefällt oder ärgert. Aber auch Lob, Verbesserungsvorschläge und Ideen werden aufgenommen. Gemeinsam mit der Stadtverwaltung werden Möglichkeiten erörtert, diese Anregungen umzusetzen.
Um diese Ziele zu fördern, hat die Stadt Greifswald 2011 die Funktion eines / einer ehrenamtlichen Kinderbeauftragten geschaffen. Der erste Kinderbeauftragte der Stadt Greifswald hat sein Ehrenamt aus persönlichen Gründen zum 30.04.2018 beenden müssen.
Er schätzt ein, dass der erforderliche Aufgabenumfang im Ehrenamt nicht erledigt werden kann. Weder waren Zeit und Möglichkeit vorhanden, sich weiterzubilden, sich mit Kinderbeauftragten anderer Städte auszutauschen noch als Netzwerker mit anderen Trägern und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. weiteren Partnern zusammenzuarbeiten.
Wir sehen es als erforderlich an, das Aufgabenprofil des/der Kinderbeauftragten und Art und Weise der Umsetzung der Inhalte neu zu überdenken. Ausschließlich im Ehrenamt bei Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 150,00 Euro monatlich können die Ziele aus unserer Sicht nicht erreicht werden.
Deshalb wollen wir über eine Ausschreibung unter den Vereinen, die sich für Kinder und Jugendliche engagieren, eine kompetente Neubesetzung erreichen.
Die/der Bewerberin/Bewerber sollte ein pädagogisches Profil und Fachlichkeit vorweisen können.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen muss über die notwendige finanzielle Ausstattung der Stelle beraten werden.