Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1512

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Straßenausbau des „Trelleborger Weg“, sowie die Abschnittsbildung, die Kostenspaltung und die Klassifizierung, um eine rechtssichere Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) und der Straßenbaubeitragssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der gültigen Fassung (SABS) zu gewährleisten (vgl. Anlage beigefügten Übersichtsplan):

 

  1. Der „Trelleborger Weg“ wurde entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan ausgebaut.
     
  2. Zur beitragsrechtlichen Abrechnung soll für die Baumaßnahme – nach der gemäß § 8 Abs. 4 KAG M-V i.V.m. § 5 Abs. 2 SABS zu beschließenden Abschnittsbildung - ein Abrechnungsabschnitt von der Einmündung „Stettiner Straße“ bis zum nördlichen Ende des „Trelleborger Weg“ gebildet werden.
     
  3. Da nicht alle Teileinrichtungen des „Trelleborger Weg“ vom Ausbau betroffen sind, soll eine Kostenspaltung gemäß § 7 der SABS und § 7 Abs. 3 KAG M-V erfolgen. Das Ausbauprogramm umfasst die Teileinrichtungen Straßenbeleuchtung, Gehweg und Straßenbegleitgrün.
     
  4. Der „Trelleborger Weg“ wird in seiner gesamten Länge zur Anliegerstraße klassifiziert. Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 4 Abs. 2 der SABS anteilige Kosten in Höhe von 75 v. H. aufzubringen.
     
  5. Für die Straßenbaumaßnahme können gemäß § 7 Abs. 4 KAG i.V.m. § 8 SABS Vorausleistungen auf die künftige Beitragsschuld erhoben werden. Davon wird im vorliegenden Fall abgesehen.
Reduzieren

Sachdarstellung

Der „Trelleborger Weg“ befindet sich im Fördergebiet „Stadtumbau Ost“ im Ostseeviertel. Da der Zustand der Anlage sehr schlecht war, wurde diese erneuert bzw. instand gesetzt. Dazu wurde ein Fördermittelantrag beim Landesförderinstitut gestellt und auch genehmigt. Da Fördermittel jedoch nachrangig zu berücksichtigen sind, war zu prüfen ob die Maßnahme „Trelleborger Weg“ umlagefähig ist.
 

Nach § 8 Abs. 1 KAG M-V i.V.m. § 1 der SABS sind zur Deckung des Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Verbesserung, Erweiterung, Erneuerung und den Umbau der notwendigen öffentlichen Straßen, Wege und Plätze Straßenbaubeiträge zu erheben.

 

Der „Trelleborger Weg“ wurde nicht in seiner kompletten Länge ausgebaut, sondern ab den Parkplatzflächen, die sich nördlich von der Einmündung Rigaer Straße befinden, bis zum nördlich gelegenen Garagenkomplex.
Im südlichen Bereich bis zur Einmündung Stettiner Straße fand lediglich eine Instandsetzung der Straßendecke statt. Gehweganlage und Beleuchtung sind hier bereits vorhanden.
Ab der Einmündung Stettiner Straße handelt es sich bei der Straßenfläche immer noch um Instandsetzung, aber der Gehweg, die Straßenbeleuchtung und das Straßenbegleitgrün sind als Ausbau zu betrachten und somit beitragsfähig. Darum ist eine Abschnittsbildung von der Einmündung „Stettiner Straße“ bis zum Garagenkomplex nördlich der Straße „Trelleborger Weg“ nötig. Diese Strecke ist gleichzeitig auch der Abrechnungsabschnitt.

 

Da nur die Teileinrichtungen selbstständiger Gehweg, Straßenbeleuchtung und Straßenbegleitgrün beitragsrechtlich relevant ausgebaut wurden, ist eine Kostenspaltung vorzunehmen.
Der Kostenspaltungsbeschluss ist notwendig, damit die Kosten zeitnah auf die Anlieger umgelegt werden und mit einem Straßenbaubeitrag beschieden werden können. Der Straßenausbau könne ansonsten erst als abgeschlossen betrachtet werden, wenn alle Teileinrichtungen der Erschließungsanlage ausgebaut wurden.

 

Der „Trelleborger Weg“ wird in diesem Abschnitt zur Anliegerstraße klassifiziert. Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 4 Abs. 2 SABS anteilige Kosten in Höhe von 75 v.H. aufzubringen.
Der „Trelleborger Weg“ dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch private Zuwegung mit ihm verbundenen Grundstücke und ist daher Anliegerstraße i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 1 SABS.

 

Nach § 8 der SABS können auf die künftige Beitragsschuld Vorausleistungen bis zu 80% des voraussichtlichen Beitrages verlangt werden, sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist. Die Vorausleistung ist mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen.

Für diese Straßenbaumaßahme ist es nicht sinnvoll Vorausleistungen zu erheben, da mit dem Straßenausbau des „Trelleborger Weg“ bereits am 29. Mai 2017 begonnen wurde und der Abschluss der Maßnahme bereits im Herbst 2017 erfolgt ist. Die Bescheidung kann jedoch frühestens nach dem Kostenspaltungsbeschluss der Bürgerschaft beginnen.

 

Die Öffentlichkeit wurde bereits im September 2016 in der OTV Ostseeviertel sowie im Bauausschuss über diese Maßnahme informiert. Die vollständige Ausführungsplanung lag im Dezember 2016 vor. Die Fördermittelbewilligung erfolgte mit Bescheid vom 14.03.2017. Im unmittelbaren Anschluss wurden die ersten baulichen Maßnahmen und Baumfällungen durchgeführt.

 

Eine nochmalige Beteiligung der Anlieger entsprechend des im Dezember 2016 neu gefassten § 2 Abs. 3 SABS ist nicht erfolgt. Angesichts des bereits fortgeschrittenen Planungsstandes und des laufenden Förderverfahrens wäre eine Abstandnahme vom Bauprojekt nicht mehr zweckmäßig gewesen und hätte in voller Höhe der Planungskosten einen Schaden für den städtischen Haushalt verursacht. Die bereits vorliegenden Planungen in einem Kostenumfang von 87.000,00 € wären vergebliche Aufwendungen gewesen. Eine Förderung für nichtumgesetzte Planungen über Städtebaufördermittel wird nicht gewährt.

 

Die anliegenden städtischen Grundstücke werden in die Verteilungsfläche und Beitragsberechnung mit einbezogen. Es erfolgt jedoch nur eine informative Bescheidung an das Immobilienverwaltungsamt über die Wertsteigerung.

 

Die momentan geplante Summe von 77.000,00 € setzt sich nur aus den Beiträgen der Fremdanlieger zusammen.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

51103070-

23932400

Sonderposten für öff. nutzbare Objekte

von Dritten

77.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2018

0,00

0,00

77.000,00

 

<-@<-@ 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

21.08.2018 - Ortsteilvertretung Ostseeviertel (OTV OV)

Erweitern

27.08.2018 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen - nicht abgestimmt

Erweitern

28.08.2018 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

Erweitern

03.09.2018 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

13.09.2018 - Bürgerschaft (BS)