Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1513

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Straßenausbau des Knotenpunktes „Ernst-Thälmann-Ring/Makarenkostraße“, sowie die Abschnittsbildung, die Kostenspaltung und die Klassifizierung, um eine rechtssichere Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) und der Straßenbaubeitragssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der gültigen Fassung (SABS) zu gewährleisten (vgl. Anlage beigefügten Übersichtsplan):

 

  1. Der Knotenpunkt „Ernst-Thälmann-Ring/Makarenkostraße“ soll entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan ausgebaut werden.
     
  2. Zur beitragsrechtlichen Abrechnung sollen für die Baumaßnahme – nach der gemäß § 8 Abs. 4 KAG M-V i.V.m. § 5 Abs. 2 SABS zu beschließenden Abschnittsbildung - zwei Abrechnungsabschnitte gebildet werden.

Abschnitt 1 „Ernst-Thälmann-Ring“:

von der Anklamer Straße bis zur Kreuzung „Puschkinring“ und „Tolstoistraße“

 

Abschnitt 2 „Makarenkostraße“:

von der Einmündung „Ernst-Thälmann-Ring“ bis zur Einmündung in die Querstraße zwischen „Puschkinring“ und „Makarenkostraße“ und der Flurgrenze zur Flur 9, Gemarkung Greifswald.
 

  1. Da nicht alle Teileinrichtungen der jeweiligen Abschnitte vom Ausbau betroffen sind, soll eine Kostenspaltung gemäß § 7 der SABS und § 7 Abs. 3 KAG M-V erfolgen. Das Ausbauprogramm in beiden Abschnitten umfasst die Teileinrichtungen Straßenbeleuchtung, Gehweg, Straßenbegleitgrün, Straßenentwässerung, Fahrbahn und Bushaltebuchten.
     
  2. Der „Ernst-Thälmann-Ring“  und die „Makarenkostraße“ werden in ihrer gesamten Länge zu Innerortsstraßen klassifiziert. Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 4 Abs. 2 der SABS je nach Teileinrichtung anteilige Kosten in Höhe von 50 bis 65 v. H. entsprechend der jeweiligen Teileinrichtung aufzubringen.
     
  3. Für die Straßenbaumaßnahme können gemäß § 7 Abs. 4 KAG i.V.m. § 8 SABS Vorausleistungen auf die künftige Beitragsschuld erhoben werden. Davon wird im vorliegenden Fall abgesehen.

 

  1. Die dem Ausbau zugrunde liegenden Planungen sind vor Beginn der Arbeiten den bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Nach Möglichkeit und in Absprache mit der OTV sind verschiedene Varianten der Verkehrsführung vorzulegen.
Reduzieren

Sachdarstellung

Der „Ernst-Thälmann-Ring“ und die „Makarenkostraße“ befinden sich im Fördergebiet „Stadtumbau Schönwalde II“. Der Umbau soll ein deutliches Signal für die Aufwertung des Stadtteils setzen. Ziel ist es, eine leistungsfähige und sichere Verkehrsanlage für alle Verkehrsteilnehmer herzustellen und die Aufenthaltsqualität der öffentlichen Außenanlagen zu steigern. Da es in dem Bereich in der Vergangenheit  häufiger zu Unfällen mit Fuß- und Radfahrerbeteiligung gekommen ist, soll der Straßenraum neugeordnet werden. Das dient auch der Schulwegsicherung.
 

Nach § 8 Abs. 1 KAG M-V i.V.m. § 1 der SABS sind zur Deckung des Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Verbesserung, Erweiterung, Erneuerung und den Umbau der notwendigen öffentlichen Straßen, Wege und Plätze Straßenbaubeiträge zu erheben.

 

Der „Ernst-Thälmann-Ring“ und die „Makarenkostraße“ werden beide nicht in ihrer kompletten Länge ausgebaut. Der Ausbau des „Ernst-Thälmann-Ring“ beginnt ab der Einmündung zur „Anklamer Straße“ und endet an der Einmündung zu den Straßen „Puschkinring“ und „Tolstoistraße“. Der Ausbau der „Makarenkostraße“ beginnt ab der Einmündung „Ernst-Thälmann-Ring“ und endet etwa 20 m hinter der Flurgrenze und der Einmündung in die Fuß-Radweg-Verbindung in Richtung Puschkinring. Der Abrechnungsabschnitt im 2. Abschnitt wird jedoch nur bis zur Flurgrenze gebildet. Die restlichen Kosten bleiben so lange stehen, bis auch der Rest der „Makarenkostraße“ ausgebaut wird.
Im 1. Abschnitt ab der Einfahrt zum Schönwalde Center bis zur Einmündung „Ostrowskistraße“ handelt es sich bei der Straßenfläche um Instandsetzung. Danach erfolgt ein Ausbau der Fahrbahn bis kurz hinter den Fußgängerüberweg vor der Schule. Der Gehweg wird bis kurz hinter den Fußgängerüberweg vor der Schule beidseitig ausgebaut. Danach erfolgt nur noch ein einseitiger Ausbau vor der Schule bis zur Einmündung in den „Puschkinring“. Die Straßenbeleuchtung und das Straßenbegleitgrün werden ab der Einmündung „Anklamer-Straße“ bis zur Einmündung „Ostrowskistraße“ einseitig auf der südöstlichen Seite ausgebaut. Zwischen den beiden Fußgängerüberwegen erfolgt ein beidseitiger Ausbau. Danach ist es, wie beim Gehweg, nur noch ein einseitiger Ausbau vor der Schule bis zur Einmündung „Puschkinring“. Ein neuer Regenwasserkanal wird nur im Bereich vor der Schule gelegt. Ansonsten erfolgt eine Neuordnung der vorhandenen Leitungen und eine Erneuerung der Schächte. Zwischen den beiden Fußgängerüberwegen wird eine neue Straßenhaltestelle für Busse angelegt (Details siehe Power-Point-Präsentation Anhang).

Darum ist eine Abschnittsbildung von der Einmündung „Anklamer Straße“ bis zur Einmündung an den Straßen „Puschkinring“ und „Tolstoistraße“ nötig. Diese Strecke ist gleichzeitig auch ein Abrechnungsabschnitt.

Im 2. Abschnitt ab der Einmündung „Ernst-Thälmann-Ring“ haben wir einen Vollausbau in allen Teileinrichtungen. 

Die Fuß-Radweg-Verbindung in Richtung Puschkinring ist als einzelner Abschnitt zu betrachten. Hier werden ein Stück Gehweg und zwei Grundstückszufahrten ausgebaut. Die Kosten für den Gehweg bleiben hier ebenfalls so lange stehen, bis der Abschnitt komplett ausgebaut wird. Die Kosten für die Grundstückszufahrten sind von dem Eigentümer des jeweils dahinterliegenden Grundstücks zu tragen. Da diese in städtischer Hand sind, bleiben die Kosten bei der Stadt.

 

Da in beiden Abschnitten jeweils nur die Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehweg, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Straßenbegleitgrün und Bushaltebuchten ausgebaut werden, ist eine Kostenspaltung vorzunehmen.
Der Kostenspaltungsbeschluss ist notwendig, damit die Kosten zeitnah auf die Anlieger umgelegt werden und mit einem Straßenbaubeitrag beschieden werden können. Der Straßenausbau könne ansonsten erst als abgeschlossen betrachtet werden, wenn alle Teileinrichtungen der Erschließungsanlage ausgebaut wurden.

 

Der „Ernst-Thälmann-Ring“ und die „Makarenkostraße“ werden in ihrem Abschnitt zur Innerortsstraße klassifiziert. Entsprechend der Klassifizierung sind von den Anliegern gemäß § 4 Abs. 2 SABS anteilige Kosten in Höhe von 50 bis 65 v.H. entsprechend der jeweiligen Teileinrichtung aufzubringen.
Sowohl der „Ernst-Thälmann-Ring“ als auch die „Makarenkostraße“ dienen weder überwiegend der Erschließung von Grundstücke noch überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr und sind daher Innerortsstraßen i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 2 SABS.

Aufgrund dieser Klassifizierung ist eine Anliegerbefragung gem. § 2 Abs. 3 SABS nicht nötig. Die Information der Anlieger gem. § 2 Abs. 1 SABS erfolgte schriftlich in der 29. KW diesen Jahres.

 

Nach § 8 der SABS können auf die künftige Beitragsschuld Vorausleistungen bis zu 80% des voraussichtlichen Beitrages verlangt werden, sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist. Die Vorausleistung ist mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen. Da die vorliegende Maßnahme voraussichtlich etwa 10 Monate dauern soll, ist eine Erhebung von Vorausleistungen nicht sinnvoll. Aufgrund dieser kurzen Zeitspanne ist nur eine Endbescheidung zweckmäßig.

 

Angesichts des bereits fortgeschrittenen Planungsstandes und des laufenden Förderverfahrens wäre eine Abstandnahme vom Bauprojekt nicht mehr zweckmäßig und würde in voller Höhe der Planungskosten einen Schaden für den städtischen Haushalt verursachen. Die bereits vorliegenden Planungen wären vergebliche Aufwendungen. Eine Förderung für nichtumgesetzte Planungen über Städtebaufördermittel wird nicht gewährt.

 

Die anliegenden städtischen Grundstücke werden in die Verteilungsfläche und Beitragsberechnung mit einbezogen. Es erfolgt jedoch nur eine informative Bescheidung an das Immobilienverwaltungsamt über die Wertsteigerung.

 

Die momentan geplante Summe von 373.000,00 € setzt sich nur aus den Beiträgen der Fremdanlieger zusammen.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

51103060-

23932400

Sonderposten für öff. nutzbare Objekte

von Dritten

373.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2019

0,00

0,00

373.000,00

 

<-@ 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

22.08.2018 - Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII)

Erweitern

27.08.2018 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

Erweitern

28.08.2018 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

Erweitern

03.09.2018 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

13.09.2018 - Bürgerschaft (BS) - zurückverwiesen

Erweitern

25.09.2018 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

Erweitern

26.09.2018 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

Erweitern

01.10.2018 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

22.10.2018 - Bürgerschaft (BS) - vertagt

Erweitern

07.11.2018 - Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII) - nicht abstimmungsfähig

Erweitern

17.12.2018 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen