Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1674

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 61 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) beschließt die Bürgerschaft

 

1. die Neuordnung des Wahlgebietes der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in 3 Wahlbereiche und 55 Wahlbezirke oder

 

2. die Neuordnung des Wahlgebietes der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in 6 Wahlbereiche und 54 Wahlbezirke.

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Sachdarstellung

Vorbehaltlich der Beschlussfassung der Landesregierung über den Wahltag für die Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Gemeindevertretung über die Anzahl und Abgrenzung der Wahlbereiche für die Wahl der Gemeindevertretung. Es werden zwei Varianten vorgestellt, eine mit 3 Wahlbereichen und eine mit 6 Wahlbereichen.

 

Gemäß § 61 Abs. 1 LKWG M-V ist das Wahlgebiet für die Wahl der Gemeindevertretung das Gebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Die Wahl wird nach § 61 Abs. 2 LKWG M-V in Wahlbereichen durchgeführt. Maßgeblich für die Wahlbereichseinteilung ist die Zahl der Einwohner. Wahlgebiete mit mehr als 25.000 Einwohnern sind gemäß § 61 Abs. 2 LKWG M-V in mehrere Wahlbereiche einzuteilen. Über die Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche hat die Gemeindevertretung gemäß § 61 Abs. 3 LKWG M-V zu beschließen.

 

Begründung

In Vorbereitung der Kreistags- und Gemeindevertretungswahl im nächsten Jahr ist durch die Erhöhung der Einwohnerzahlen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald im Vergleich zur Kreistags- und Gemeindevertretungswahl 2014 der Zuschnitt der Wahlbereiche und Wahlbezirke zu überprüfen und den aktuellen Bevölkerungsverhältnissen anzupassen.

 

Entsprechend der Beschlussfassung des Kreistages vom 24.09.2018 ist das Wahlgebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Kreistagswahl in 3 Wahlbereiche einzuteilen. Durch die Statistikstelle im Amt für Wirtschaft und Finanzen, die für die Unterteilung des Wahlgebietes in Wahlbereiche und Wahlbezirke unter Nutzung der kommunalen Gebietsgliederungsdatei (kleinräumige Gliederung) verantwortlich ist, wurde der Zuschnitt der Wahlbereiche und einzelner Wahlbezirke vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung erarbeitet.

 

Wahlbereiche sollen räumliche Untergliederungen des Wahlgebietes darstellen. Das hat besondere Bedeutung für ihre Abgrenzung, die unter räumlichen Gesichtspunkten zu erfolgen und die „örtlichen Verhältnisse sowie die historischen Gegebenheiten zu berücksichtigen“ hat. Die Beibehaltung der Stadtteilgrenzen als Ganzes sollte sich dabei in den Wahlbereichen wiederfinden. Bei der Größenfestlegung sollen möglichst annähernd gleichgroße Wahlbereiche gebildet werden. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl soll um nicht mehr als 15 % nach oben oder unten betragen. Gleichzeitig ist gemäß § 61 Abs. 3 LKWG M-V zu beachten, dass die Wahlbereichsgrenzen des Landkreises die Wahlbereiche der Gemeinde nicht durchschneiden dürfen.

 

Das Ergebnis der Prüfung für die Variante mit 3 Wahlbereichen (deckungsgleich mit den Wahlbereichen für die Kreistagswahl) hat folgende Einteilung ergeben:

 

Wahlbereich 1 : Stadtteile Innenstadt, Steinbeckervorstadt, Fleischervorstadt, Nördliche Mühlenvorstadt und Südliche Mühlenvorstadt/Obstbausiedlung

 

Wahlbereich 2 : Fettenvorstadt Stadtrandsiedlung, Schönwalde I/Südstadt , Industriegebiet und Groß Schönwalde und Riems/Insel Koos

 

Wahlbereich 3 : Ostseeviertel, Schönwalde II, Ladebow, Wieck, Eldena, Friedrichshagen

 

Die Bevölkerungszahlen zum 30.09.2018 (Quelle: Einwohnermelderegister) sind:

 

Wahlbereich 1 : 20.518 Einwohner

Wahlbereich 2 : 18.691 Einwohner

Wahlbereich 3 : 18.428 Einwohner

 

Die Minimum-Maximum-Zahl der Einwohner je Wahlbereich liegt zwischen 16.330 und 22.094 Einwohnern.

 

Geprüft wurde auch die Variante, das Wahlgebiet in 6 Wahlbereiche für die Wahl der Gemeindevertretung einzuteilen. Diese Variante ist nur mit der Teilung des Stadtteils Schönwalde I/Südstadt möglich, da der Wahlbereich 3 ansonsten 11.112 Einwohner ausweisen würde, was über dem Maximum der 15-Prozent-Regelung liegt.

 

Die Minimum-Maximum-Zahl der Einwohner je Wahlbereich liegt hier zwischen 8.165 und 11.047 Einwohnern. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass dieser Stadtteil ein hohes Baupotential besitzt, so dass sich hier die Bevölkerungsentwicklung selbst bis zum Mai 2019 erheblich ändern kann (Bsp. Bauprojekte Lomonossowallee, Krullstraße, Ernst-Thälmann-Ring 1).

 

Das Verfahren zur Bildung von Wahlbereichen hat den Zuschnitt annähernd gleich großer Wahlbereiche als oberstes Ziel. Jeder Wahlbereich soll eine möglichst gleiche Anzahl von Einwohnern umfassen. Auch sollten für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Stadtteilgrenzen als Ganzes für die Zukunft wegen der statistischen Auswertung der Stimmenverteilung für die einzelnen Parteien erhalten bleiben.

 

Es bleibt weiter zu beachten, dass gerade eine kleinteilige Wahlbereichseinteilung schnell einen Konflikt zur 15-Prozent-Regelung bringt. Größere Wahlbereiche reagieren nicht so sensibel auf Bevölkerungsveränderungen.

 

Die Variante mit 6 Wahlbereichen sieht hinsichtlich der Bevölkerungszahlen mit Teilung des Stadtteils Schönwalde I/Südstadt wie folgt aus:

 

Wahlbereich 1: 10.013 Einwohner

Wahlbereich 2: 10.505 Einwohner

Wahlbereich 3:   8.617 Einwohner

Wahlbereich 4: 10.074 Einwohner

Wahlbereich 5:   8.256 Einwohner

Wahlbereich 6: 10.172 Einwohner

 

Zuordnung der Stadtteile

 

Wahlbereich 1 Innenstadt, Steinbeckervorstadt, Fleischervorstadt

Wahlbereich 2 Nördliche Mühlenvorstadt, Südliche Mühlenvorstadt/Obstbausiedlung

Wahlbereich 3 Schönwalde I (ohne Südstadt),

Wahlbereich 4 Südstadt, Fettenvorstadt/Stadtrandsiedlung, Industriegebiet, Groß

 Schönwalde, Riems/Insel Koos

Wahlbereich 5 Schönwalde II

Wahlbereich 6 Ostseeviertel, Wieck, Ladebow, Eldena, Friedrichshagen

 

Gleichzeitig war eine Überprüfung der Wahlbezirkseinteilung des Stadtgebietes wegen der ungleichen Einwohnerentwicklung notwendig. Hier sind inzwischen einige sehr große Wahlbezirke entstanden, die der gesetzlichen Vorgabe einer Obergrenze nach § 29 LKWO M-V von 2.500 Einwohnern sehr nahekommen.

 

Auch der bei verbundenen Wahlen entstehende höhere zeitliche und logistische Aufwand in den Wahlvorständen ist bei der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke insbesondere mit Hinblick auf die Wahlen 2019 zu berücksichtigen. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sollen die Wahlbezirke in ihrer Größe so zugeschnitten werden, dass die Ergebnisse in angemessener Zeit und mit der nötigen Zuverlässigkeit zu ermitteln sind.

 

Bei der Einteilung der Wahlbezirke ist zu beachten, dass „die Grenzen der Wahlbezirke auf räumliche Merkmale zu beziehen sind“ und „nach örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt sein sollen, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird.“

 

Folgende Neueinteilungen werden vorgeschlagen:

 

(Abkürzungen: STT = Stadtteil, STB = Stadtteilblock)

 

 

 

Für die Stadtteile Innenstadt und Steinbeckervorstadt von 3 Wahlbezirke auf 4 Wahlbezirke:

 

Wahlbezirk 011 : bleibt erhalten,      1.649 Einwohner
STT 1 STB 1 und 5, STT 2    

Wahlbezirk 012 : STT 1 STB 2 ohne Baublock 2, 12, 23   1.279 Einwohner

Wahlbezirk 013 : STT 1 STB 3      1.107 Einwohner

Wahlbezirk 014 : STT1 STB 4 und STB 2 Baublock 2, 12, 23  1.225 Einwohner

 

Im Stadtteil Fleischervorstadt von 2 Wahlbezirken auf 3 Wahlbezirke:

 

Wahlbezirk 031 : Statistischer Bezirk 1     1.591 Einwohner

Wahlbezirk 032 : Statistischer Bezirk 2     1.667 Einwohner

Wahlbezirk 033 : Statistischer Bezirk 3     1.495 Einwohner

 

Im Stadtteil Nördliche Mühlenvorstadt von 3 auf 4 Wahlbezirke:

 

Wahlbezirk 041 : Statistische Bezirke 1 und 2    1.512 Einwohner

Wahlbezirk 042 : Statistische Bezirke 3 und 4       923 Einwohner

Wahlbezirk 043 : Statistischer Bezirk 5     1.134 Einwohner

Wahlbezirk 044 : Statistischer Bezirk 6     1.116 Einwohner

 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einteilung durch den B-Plan 55 und die Baumaßnahmen der Universität im Bereich der Walther-Rathenau-Straße große Verschiebungen erfahren wird.

 

Im Stadtteil Südliche Mühlenvorstadt/Obstbausiedlung von 3 auf 4 Wahlbezirke:

 

Wahlbezirk 051 : STB 1 und 2 und STB 4 Baublock 8, 9   1.550 Einwohner

Wahlbezirk 052 : Statistischer Bezirk 3      1.298 Einwohner

Wahlbezirk 053 : STB 4 Baublock 10 bis 15    1.484 Einwohner

Wahlbezirk 054 : STB 5 und STB 4 Baublock 16, 17   1.488 Einwohner

 

Im Stadtteil Fettenvorstadt/Stadtrandsiedlung von 2 auf 3 Wahlbezirke:

 

Wahlbezirk 061 : Statistische Bezirke 1, 2, 6 und 7   1.744 Einwohner

Wahlbezirk 062 : Statistische Bezirke 3 und 4    1.447 Einwohner

Wahlbezirk 063 : Statistischer Bezirk 5     1.492 Einwohner

 

Im Stadtteil Ostseeviertel von 4 Wahlbezirken auf 5 Wahlbezirke:

 

Wahlbezirke 071 und 072 bleiben unverändert

Wahlbezirk 073 : STB 5 und STB 6 Baublock 17, 18, 20, 23  1.351 Einwohner

Wahlbezirk 074 : STB 7 und STB 6 Baublock 21, 24   1.270 Einwohner

Wahlbezirk 075 : STB 8 und 9      1.246 Einwohner

 

Im Stadtteil Eldena kann eine Neueinteilung in zwei etwa gleich große Wahlbezirke vorgenommen werden:

 

Wahlbezirk 131 : Statistische Bezirke 1, 3, 4 und 5   1.154 Einwohner

Wahlbezirk 132 : Statistischer Bezirk 2     1.098 Einwohner

 

Quelle Bevölkerungszahlen: Einwohnermelderegister, Stichtag 30.09.2018


Briefwahlbezirke

 

Die Wahlen der vorigen Jahre haben gezeigt, dass aufgrund der gesetzlich erleichterten Teilnahme an der Briefwahl diese von immer mehr Wählerinnen und Wählern in Anspruch genommen wird. Auch zu den bevorstehenden Wahlen ist eine hohe Zahl an Briefwählern zu erwarten.

 

Unter Berücksichtigung dieses Umstandes und im Ergebnis der neuen Wahlbereichseinteilung soll die Anzahl der Briefwahlbezirke bei Beschlussfassung der Variante 1 (3 Wahlbereiche) von 10 auf 13 Briefwahlbezirke und bei der Beschlussfassung der Variante 2 (6 Wahlbereiche) auf 12 Briefwahlbezirke erhöht werden.

 

Dieser Unterschied resultiert daraus, dass bei 6 Wahlbereichen eine weitere Teilung der Briefwahlbezirke im Wahlbereich 1 (insgesamt 7 Wahlbezirke) nicht möglich wäre, da dann ein Briefwahlbezirk aus nur einem Wahlbezirk bestehen würde (3x2 Wahlbezirke und 1x1 Wahlbezirk). Bei 3 Wahlbereichen besteht die Möglichkeit aus anderen größeren Briefwahlbezirken einzelne Wahlbezirke raus zu lösen und zu einem neuen 13. Briefwahlbezirk zusammenzufassen.

 

Weitere Änderungen sind gegenwärtig nicht notwendig, weder aus Sicht des Wahlgesetzes noch aus organisatorischen Gründen der Wahldurchführung. Die Veränderung der Wahlbezirkseinteilung hat keinen Einfluss auf die Wahlbereichsgrenzen.

 

Zuordnung der Wahlbezirke zu den Wahlbereichen:

 

Wahl-bereiche zur Kreistagswahl

Kommunalwahl mit 3 Wahlbereichen

Kommunalwahl mit 6 Wahlbereichen

Wahlbezirk/ Briefwahl-bezirk

Stadtteil

Einwohner

(Stand 30.09.2018)

1

1

1

011

Innenstadt/Steinbeckervorstand

1.649

1

1

1

012

Innenstadt

1.279

1

1

1

013

Innenstadt

1.107

1

1

1

014

Innenstadt

1.225

1

1

1

031

Fleischervorstadt

1.591

1

1

1

032

Fleischervorstadt

1.667

1

1

1

033

Fleischervorstadt

1.495

1

1

2

041

Nördliche Mühlenvorstadt

1.512

1

1

2

042

Nördliche Mühlenvorstadt

923

1

1

2

043

Nördliche Mühlenvorstadt

1.134

1

1

2

044

Nördliche Mühlenvorstadt

1.116

1

1

2

051

Südliche Mühlenvorstadt

1.550

1

1

2

052

Südliche Mühlenvorstadt

1.298

1

1

2

053

Südliche Mühlenvorstadt

1.484

1

1

2

054

Südliche Mühlenvorstadt/Obstbausiedlung

1.488

2

2

4

061

Fettenvorstadt/Stadtrandsiedlung

1.744

2

2

4

062

Fettenvorstadt/Stadtrandsiedlung

1.447

2

2

4

063

Fettenvorstadt/Stadtrandsiedlung

1.492

3

3

6

071

Ostseeviertel

1.471

3

3

6

072

Ostseeviertel

1.021

3

3

6

073

Ostseeviertel

1.351

3

3

6

074

Ostseeviertel

1.270

3

3

6

075

Ostseeviertel

1.246

2

2

4

081

Schönwalde I/Südstadt

1.104

2

2

4

082

Schönwalde I/Südstadt

1.391

2

2

3

083

Schönwalde I

1.718

2

2

3

084

Schönwalde I

1.781

2

2

3

085

Schönwalde I

2.167

2

2

3

086

Schönwalde I

1.086

2

2

3

087

Schönwalde I

1.865

3

3

5

091

Schönwalde II

983

3

3

5

092

Schönwalde II

2.146

3

3

5

093

Schönwalde II

1.395

3

3

5

094

Schönwalde II

1.565

3

3

5

095

Schönwalde II

2.167

2

2

4

101

Industriegebiet

1.141

3

3

6

111

Ladebow/Wieck

1.261

3

3

6

131

Eldena

1.154

3

3

6

132

Eldena

1.098

2

2

4

141

Groß Schönwalde

1.295

3

3

6

151

Friedrichshagen

300

3

2

4

161

Riems/Insel Koos

460

 

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