Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1736

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, die für das Jahr 2019 an die UHGW ausgereichten Mittel aus dem ehemaligen Betreuungsgeld zur Beibehaltung der Kostendeckelung der Elternbeiträge für den Eigenbetrieb und die freien Trägern zu verwenden. Die nicht verwendeten Mittel sind an die Kindertagesstätten im Rahmen der KiTa Budgets für qualitative Verbesserungen auszureichen.

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Sachdarstellung

Die bisherige Kostendeckelung läuft in 2018 aus, da landesseitig keine Mittel aus der ehemaligen sog. Herdprämie mehr zur Verfügung gestellt werden sollten. Nach Information des Sozialministeriums stehen nun für unseren Landkreis ca. 816.000 Euro zur Verfügung. Entsprechend der bisher geübten Praxis wird der Landkreis die Hälfte davon, also 400.00,00 Euro an die Wohnsitzgemeinden austeilen, davon entfallen auf Greifswald wiederum ca. 100.000,00 Euro.

 

Da die Kostenbefreiung für die Elternbeiträge in Kita bzw. Hort in 2019 nur für sog. Geschwisterkinder greift, ist für einige Eltern mit einer Kostensteigerung zu rechnen. Um diese abzufedern ist die Beibehaltung der bisherigen Kostendeckelung nötig. Es wird mit 260 betroffenen Kindern gerechnet. Dies führt bei 12 Monaten, da 2020 die vollständige Befreiung der Eltern eingeführt werden wird, und einem Betrag von maximal 50,00 € einem Betrag von 81.000 Euro. Nicht ausgenutzte Beträge sind den Budgets für die Kindertagesstätten zuzuführen. Diese werden an die Kindertagesstätten ausgereicht und ermöglichen zusätzliche Anschaffungen für Spielzeug, Spielgeräte und/oder pädagogische Angebote. Die Vorlage garantiert das ein substantieller Teil der Mittel für eine Qualitätsverbesserung zur Verfügung stehen.

 

Ein entsprechender Antrag war bereits Teil der Änderungsanträge der SPD-Fraktion zur Haushaltssatzung 2019/2020 (Drucksachennummer 06/1682.1, dort Punkt 6). Bei der Abstimmung über diesen Antrag während der Bürgerschaftssitzung am 17. Dezember 2018 hat das Präsidium als Abstimmungsergebnis 21 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung verkündet. Dieses Ergebnis war objektiv falsch, wie sich allerdings erst im Anschluss an die Sitzung herausstellte, so dass während er Sitzung kein Antrag auf Neuauszählung gestellt werden konnte. Daher ist eine Neubefassung mit dem Sachverhalt der Bürgerschaft mit diesem Antrag notwendig.

 

 

Anlage 1: Pressemitteilung der Landesregierung vom 15.02.2019

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Presse?id=147202&processor=processor.sa.pressemitteilung&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

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Beschlüsse

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28.01.2019 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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21.02.2019 - Bürgerschaft (BS)