Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1755
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Nichtanwendung der Straßenbaubeitragssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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11.03.2019
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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12.03.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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25.03.2019
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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29.04.2019
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, dass die Abrechnung gem. § 8 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) und der Straßenbaubeitragssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der gültigen Fassung (SABS) von Straßenbaumaßnahmen, deren Baubeginn („erster Spatenstich“) zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2019 erfolgte bzw. erfolgt, so lange zurückgestellt wird, bis das aktuelle Gesetzgebungsverfahren des Landes zur Abschaffung der Beiträge abgeschlossen ist.
Sachdarstellung
Die Landesregierung plant die Abschaffung der Straßenbaubeiträge zum 01.01.2020. Dazu wird eine Übergangsregelung eingeführt, die vorsieht, dass alle Maßnahmen, deren Baubeginn in den Jahren 2018 und 2019 liegt, nicht gegenüber den beitragspflichtigen Anliegern abgerechnet werden.
Eine Kostenerstattung der im Haushalt eingestellten Gelder soll durch das Land erfolgen.
Dies gilt nicht für Ausbaumaßnahmen, deren erster Spatenstich vor dem 01.01.2018 erfolgte. Diese müssen gemäß § 8 KAG M-V und SABS abgerechnet werden.
Dazu zählen insbesondere:
- Trelleborger Weg
- Heinrich-Heine-Straße, 2. Abschnitt (Endbescheidung)
- Straße Am Elisenpark
- Herrenhufenstraße (vom Kreisverkehr bis zur Abzweigung Wilhelm-Holtz-Str.)
- Wilhelm-Holtz-Straße (nördliche Drittel ab Siemensallee)
Diese Maßnahmen fallen nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht unter die mündlich angekündigte Übergangsregelung des Landes und die beitragspflichtigen Anlieger müssen beschieden werden.
Ausbaumaßnahmen, deren erster Spatenstich nach dem 01.01.2018 erfolgte, werden voraussichtlich nicht mehr endbeschieden und bereits getätigte Vorausleistungen erstattet.
2018 wurden folgende Maßnahmen begonnen und abgeschlossen:
- Erneuerung Straßenbeleuchtung Gorzberg
- Erneuerung Herrenhufenstraße Zufahrt zum Baumarkt
- Erneuerung Straßen Flugplatzsiedlung Ladebow Abschnitt 1
Die Straßenbeleuchtung in der Straße „Am Gorzberg“ und die erneuerte Zufahrt der Herrenhufenstraße zum Baumarkt werden nicht mehr beschieden.
In der Flugplatzsiedlung Ladebow wurde der Abschnitt 1 Clara-Zetkin-Str. 2-6 erneuert und Vorausleistungen erhoben. Sobald vom Land eine Durchführungsverordnung erlassen wurde, erfolgt die Erstattung der bereits getätigten Zahlungen an die Beitragspflichtigen.
Für 2019 ist für folgende Maßnahmen der Baubeginn geplant:
- Erneuerung Knotenpunkt Ernst-Thälmann-Ring/Makarenkostraße
- Erneuerung Stettiner Straße
- Erneuerung Straßen Flugplatzsiedlung Ladebow Abschnitt 2-5
Eine Abrechnung gem. § 8 KAG M-V und SABS gegenüber den beitragspflichtigen Anliegern erfolgt voraussichtlich nicht.
Die Übergangsregelung und die geplante Änderung des KAG M-V haben keinerlei Auswirkungen auf die laut Baugesetzbuch zu erhebenden Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten.