Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/992
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungssatzung Nr. 2 -Westliche Loitzer Landstraße
Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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11.11.2008
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Geplant
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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19.11.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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08.12.2008
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Satzungsbeschluss für die Ergänzungssatzung Nr. 2 – Westlich Loitzer Landstraße – wie folgt:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung Nr. 2 - Westlich Loitzer Landstraße – vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt , wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt.
Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.
2. Aufgrund des § 34 Absatz 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I, S. 3316), beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Ergänzungssatzung Nr. 2 – Westlich Loitzer Landstraße – (Anlage 2).
3. Die Begründung zur Ergänzungssatzung Nr. 2 – Westlich Loitzer Landstraße – wird gebilligt (Anlage 3).
4. Der Oberbürgermeister gibt den Beschluss zur Ergänzungssatzung Nr. 2 – Westlich Loitzer Landstraße – gemäß § 10 Absatz 3 i.V.m. § 34 Absatz 4 Nr. 3 und Absatz 6 BauGB ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo die Ergänzungssatzung Nr. 2 – Westlich Loitzer Landstraße – einschließlich Anlagen und Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachdarstellung
Die Loitzer Landstraße besitzt z.Z. eine vorwiegend beidseitige Straßenrandbebauung mit Wohngebäuden sowie nördlich mit Gebäuden für Gewerbebetriebe. Diese Bebauung kann als westlicher Abschluss der Stadtrandsiedlung angesehen werden. Im Flächennutzungsplan ist für diesen Bereich, als allgemeine Art der baulichen Nutzung, Wohnbaufläche dargestellt. Die Straßenrandbebauung weist aber insbesondere im westlichen Bereich noch Lücken auf, die mit Gebäuden geschlossen werden könnten.
Zwischen den Wohngrundstücken Loitzer Landstraße 35 und 37, im süd-westlichen Bereich der Loitzer Landstraße, sind ca. 150 m unbebaute Fläche. Das ehemalige Kulturhaus „Otto Steinbrinck“, das sich auf dieser Fläche befunden hat, ist bereits vor vielen Jahren abgebrochen worden. Diese Fläche ist derzeit als Außenbereichsfläche zu betrachten.
Mit dieser Satzung wird die Möglichkeit geschaffen, entlang der Loitzer Landstraße eine geordnete Straßenrandbebauung, als auch das Bauen in der zweiten Reihe zuzulassen.
Diese Ergänzungssatzung Nr. 2 – Westlich Loitzer Landstraße – ist gemäß § 34 Absatz 4 Nr. 3 BauGB aufgestellt und beschlossen. Damit ist durch Beschluss der Gemeinde die im Plan umgrenzte Fläche, die z.Z. als Außenbereichsfläche zu betrachten ist, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen. Künftige Vorhaben sind nach § 34 BauGB und ergänzend nach den Festsetzungen dieser Ergänzungssatzung zu beurteilen.
Die einbezogene Fläche ist durch eine bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt. Die geplante Nutzung und künftige Bebauung dieser Fläche ist mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung in dem Ortsteil Stadtrandsiedlung vereinbar. Mittels Festsetzung von Baugrenzen soll erreicht werden, dass die Bebauung nicht zu weit in die offene Landschaft hineinragt. Eine Umweltprüfung ist nicht vorgesehen, aber die Regelung zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie die Eingriffsregelung nach § 1a Absatz 2 und 3 BauGB wurden bei der Aufstellung beachtet.
Gemäß § 34 Absatz 6 BauGB wurde eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §
13 i.V.m. § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB durchgeführt.
Der Beschluss der Ergänzungssatzung Nr. 2 – Westlich Loitzer Landstraße – ist ortüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung Nr. 2 – Westlich Loitzer Landstraße – in Kraft.
Anlagen: |
1 - Abwägungsprotokoll |
2 – Ergänzungssatzung mit den Anlagen: |
1 - Plan zur Ergänzungssatzung |
2 - Verfahrensvermerke zur Ergänzungssatzung |
3 – Begründung zur Ergänzungssatzung mit der Anlage: |
1 - Grünordnungsplan |
Die Anlagen liegen in der Kanzlei der Bürgerschaft zur Einsichtnahme vor.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Bürgerschaft: 43
davon anwesend: 29
Ja-Stimmen: 26
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 3
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Bürgerschaft von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Greifswald, den
Dr. König
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,5 MB
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