Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/1088
Grunddaten
- Betreff:
-
5-Punkte-Programm zur Qualitätssicherung an den KiTa´s der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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20.04.2009
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Geplant
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x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend
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Beratung
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20.04.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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25.05.2009
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt zur Qualitätssicherung an den Kindertagesstätten der Stadt das
5-Punkte-Programm zur Qualitätssicherung an den KiTas der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Personalschlüssel bei der KiföG-Novelle M-V: Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald unterstützt die Bestrebungen auf Landesebene, in der für dieses Jahr geplanten KiföG-Novelle den Personalschlüssel der KiTas zu Gunsten der Betreuungsqualität zu verbessern.
- Personalschlüssel in Greifswald: Die Vorgaben des KiföG M-V bezüglich des Personalschlüssels sind als Mindeststandards in den städtischen KiTas und in den KiTas in freier Trägerschaft einzuhalten. Der Personalschlüssel muss mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Anwesenheitszeiten der Kinder und der ErzieherInnen berechnet werden. Es dürfen nicht einseitig Fehlzeiten der Kinder eingerechnet werden.
Die Stadt strebt mittelfristig an, den Personalschlüssel in der KiTa-Satzung zu Gunsten der Betreuungsqualität zu verbessern.
In den Personalschlüssel muss ausreichend Zeit für die Vorbereitung, Nacharbeit, Dokumentation und Elternarbeit der ErzieherInnen einfließen.
Eine Kürzung des Personalschlüssels ausschließlich aus haushaltstechnischen Gründen ist abzulehnen, da sie sich aus pädagogischer Sicht nicht rechtfertigen lässt.
- Qualitätssicherung im KiTa-Alltag: Es muss sicher gestellt werden, dass die Kinder einer Gruppe während der Kernzeiten der Ganztagsbetreuung (8.00 – 16.00 Uhr) von nicht mehr als 2 ErzieherInnen betreut werden. Die Betreuung durch mehr als 2 ErzieherInnen muss der Ausnahmefall sein. Die Aufteilung von Gruppen wegen Fehlzeiten der ErzieherInnen ist zu vermeiden.
Deshalb muss auch die Stadtverwaltung gezielt und schnell auf angeforderte Stundenumlegungen reagieren, wenn es die Situation in einer KiTa erfordert.
- Vorschuljahr: Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald wirkt auf Landesebene darauf hin, dass die Finanzierung der vorschulischen Bildung auf Grundlage der konkreten Anzahl der Kinder, die tatsächlich am Vorschuljahr teilnehmen, berechnet wird und nicht mehr auf Zahlen aus dem vorvergangenen Jahr beruht. Nur so ist das sogenannte „kostenlose Vorschuljahr“ in vollem Umfang zu gewährleisten.
Während des Vorschuljahres wird durch Elterngespräche sowie einen über das gesamte Jahr verteilten regelmäßigen Austausch mit der Grundschule, die dem Sozialraum der KiTa zugeordnet ist, ein reibungsloser Bildungsübergang der Vorschulkinder gewährleistet. Hierfür ist eine ausreichende Stundenzahl für die ErzieherInnen der Vorschulkinder mit Beginn des Vorschuljahres in den Personalschlüssel einzurechnen.
- Pädagogisches Profil: Bei der Fortführung der KiTa-Konzeption ist zu überprüfen, welchen Stellenwert die pädagogischen Profile der KiTas für die Eltern bei der KiTa-Auswahl haben. Das Ergebnis ist in der KiTa-Konzeption zu berücksichtigen.
In jedem Fall ist im Sinne der Qualitätssicherung durch regelmäßige Evaluationen in den KiTas sicher zu stellen, dass dort die praktische Umsetzung der pädagogischen Profile nach einem schlüssigen Konzept erfolgt.
Sachdarstellung
Die KiTas unserer Stadt tragen einen großen Teil der Verantwortung dafür, dass Kinder im Vorschulalter eine gute frühkindliche Bildung erhalten. Damit sie das ihren Möglichkeiten entsprechend tun können, ist die Stadt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, ihnen das notwendige Arbeitsumfeld zu schaffen.
In den letzten Jahren geschieht dies nicht zur Zufriedenheit der Eltern und ErzieherInnen.
Nicht zuletzt deswegen hat sich im letzten Jahr wieder ein Gesamtelternrat der KiTas in Greifswald gegründet.
In diesem Jahr bietet sich mit der Novellierung des KiföG auf Landesebene und der damit verbundenen Novellierung der KiTa-Satzung der Stadt die Chance, korrigierend einzugreifen. Diese Chance sollte die Stadt nicht ungenutzt verstreichen lassen.
Daher fordert die Bürgerschaft die Stadtverwaltung auf, das oben genannte 5-Punkte-Programm sowohl bei diesen Novellen als auch bei der Fortschreibung der KiTa-Konzeption zu berücksichtigen.
Im Folgenden sei erklärend auf die einzelnen Punkte eingegangen:
Zu 1. Wie die Bertelsmann-Studie „Frühkindliche Bildungssysteme“ 2008 belegt, hat Mecklenburg-Vorpommern mit 18:1 den schlechtesten Personalschlüssel aller Bundesländer für die Betreuung 3-6-jähriger Kinder. Die Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes (kurz: KiföG) muss genutzt werden, diesen zu Gunsten der Kinder zu verbessern. Denn selbstredend schlägt sich die Anzahl der Kinder pro ErzieherIn auf die Qualität der Betreuung nieder.
Zu 2 und 4. In §2 Abs. 6 und 8 KiTa-Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sind die Personalschlüssel der Kinderbetreuung für die KiTas in Greifswald festgesetzt. Sie nehmen Bezug auf die im § 10 Abs. 5 KiföG M-V festgelegten Personalschlüssel, die nach Aussage von Familienministerin Schwesig (NDR-Beitrag 17.2.2009) als Mindeststandard zu verstehen sind. Allerdings überschreitet der Personalschlüssel der KiTa-Satzung von Greifswald für Kinder von 5 Jahren bis zum Eintritt in die Schule sogar den vorgegebenen Personalschlüssel im Kifög M-V. Das ist bei der Novelle der KiTa-Satzung Greifswald zu ändern.
In den letzten Jahren konnte aufgrund der dünnen Personaldecke in den KiTas nicht einmal die Vorgabe der eigenen KiTa-Satzung immer eingehalten werden. Bei erhöhtem Fehlstand der ErzieherInnen wurden und werden in den KiTas Gruppen über längere Zeit hinweg auf andere Gruppen aufgeteilt. Deren Gruppenstärke überschreitet dann oftmals die festgeschriebene Gruppengröße. Diese Realität im KiTa-Alltag der Stadt muss für die Zukunft verhindert werden. Die Fehlzeiten von Kindern und ErzieherInnen müssen daher in einem adäquaten Verhältnis in die Berechnung des Personalschlüssel einfließen.
In der KiTa-Satzung § 2 Abs. 7 sind die Vor- und Nachbereitungszeiten der ErzieherInnen festgesetzt. Diese sind gemäß KiföG § 10 Abs. 9 mit 2,5 Stunden pro Woche veranschlagt. Da das KiföG die Formulierung „in der Regel angemessen“ verwendet, steht es der Universitäts- und Hansestadt Greifswald frei, diese Stundenzahl für die ErzieherInnen in kommunalen KiTas zu erhöhen. Die Bertelsmann-Stiftung geht in ihrer Studie von 25% der Arbeitszeit für diese Tätigkeiten aus. Das wären bei den ErzieherInnen der kommunalen KiTas in Greifswald mit einer 25-Stunden-Woche 6,25 Stunden. Es entspricht auch den Erfahrungen im KiTa-Alltag, dass 2,5 Stunden Vor- und Nachbereitungszeit nicht ausreichen, um angemessene Qualitätsstandards in der Kinderbetreuung zu erreichen und zu halten. Sie ist daher entsprechend der Erfahrungen der letzten Jahre zu erhöhen.
Dies gilt insbesondere für die ErzieherInnen der Gruppen im Vorschuljahr. Ihnen muss mehr Zeit für Dokumentation, Eltern- und Lehrergespräche eingeräumt werden. Denn nur durch intensiven Kontakt zwischen Eltern, ErzieherInnen und LehrerInnen können Defizite und Stärken der Kinder frühzeitig festgestellt und von allen Seiten entsprechende Unterstützung gewährt werden. Dadurch wird ein reibungsloser Bildungsübergang der Vorschulkinder in die Grundschule sicher gestellt. Vorbild sollte hier das finnische Vorschulsystem sein.
Zu 3. Kinder brauchen kontinuierliche und verlässliche Beziehungen zu ihren ErzieherInnen (Bertelsmann-Studie 2008, Bindungstheorie nach Mary Ainsworth (1977)). Das unterstreichen auch die Erfahrungen von Eltern im KiTa-Alltag. Kinder reagieren empfindlich auf ständig wechselnde oder eine zu große Anzahl an Betreuungspersonen pro Tag. Körperliche und/ oder psychische Probleme können die Folge sein. Es muss daher höchstes Anliegen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sein, es gar nicht so weit kommen zu lassen.
Der Personalschlüssel muss so gestaltet und die Struktur der KiTas so organisiert sein, dass höchsten 2 ErzieherInnen die Kinder einer Gruppe in den Kernzeiten der Ganztagsbetreuung betreuen. Das gängige Aufteilen von Gruppen bei Fehlzeiten der ErzieherInnen darf nur noch Ausnahme sein.
Wenn es die Situation erfordert und eine überdurchschnittliche Anzahl an ErzieherInnen in einer KiTa fehlt, muss die Stadtverwaltung flexibel reagieren und rasch und unkompliziert Stundenumlegungen genehmigen. Derzeit dauert es bis zu 6 Wochen, bis diese angemeldeten Stunden in der KiTa aufgeteilt werden dürfen. Dies geht zu Lasten der Betreuungsqualität und der Arbeitskraft der anwesenden ErzieherInnen.
Zu 4. Das Land stellt jährliche zusätzliche Finanzmittel für die vorschulische Bildung zur Verfügung. Sie sollen das sog. „kostenlose Vorschuljahr“ gewährleisten. Diese Finanzmittel werden jedoch auf Grundlage von Kinderzahlen aus dem vorvergangenen Jahr berechnet. Das führte in diesem Jahr dazu, dass das „kostenlose Vorschuljahr“ in Greifswalder KiTas nicht umgesetzt werden kann, da die Zahl der tatsächlich am Vorschuljahr teilnehmenden Kinder die Zahlen des vorvergangenen Jahres übersteigen und daher für das einzelne Kind weniger Geld in den KiTas zur Verfügung steht. Die Eltern der Vorschulkinder müssen in diesem Jahr teilweise für zusätzliche Lernangebote bezahlen. Das soll laut KiföG nicht sein.
Zu 5. Die letzte Fortschreibung der KiTa-Konzeption beruhte nicht zuletzt darauf, dass durch unterschiedliche Profilierung der KiTas eine Wettbewerbssituation zwischen den Einrichtungen entstehen sollte. Die Eltern sollten die Auswahl zwischen einzelnen KiTa-Profilen haben. Dies war ein Grund für die Aufgabe des Wohnortprinzips.
Vier Jahre nach Verabschiedung der KiTa-Konzeption stellt sich die Situation ganz anders da. Aufgrund des Mangels an KiTa-Plätzen ist derzeit keine Wettbewerbssituation mehr vorhanden. Die Eltern nehmen den angebotenen Platz an einer KiTa an, weil sie keine Auswahl mehr haben.
Für die längerfristig angelegte Fortschreibung der KiTa-Konzeption ist jedoch von Bedeutung, ob eine KiTa tatsächlich eher nach ihrem Profil oder doch nach der Wohnort- oder Arbeitsplatznähe ausgesucht würde.
Um dies zu klären, soll eine Elternbefragung durchgeführt werden.
Das dann überwiegend genannte Kriterium soll Grundlage der nächsten Fortschreibung der KiTa-Konzeption – und damit auch der Standortwahl für Neueinrichtungen von KiTas werden.
In jedem Fall muss gewährleistet sein, dass die jeweilige KiTa das gewählte Profil auch tatsächlich mit einem schlüssigen Konzept umsetzt. Regelmäßige Evaluationen sollen das sicher stellen.
Das vorliegende 5-Punkte-Programm ist mit ErzieherInnen, KiTa-Trägern und ElternvertreterInnen des Gesamtelternrates der KiTas abgestimmt.
