Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wählt aus dem Kreis der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

   Herrn Achim Lerm

 

zum 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters für die Wahlperiode der Bürgerschaft.

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Sachdarstellung

Gemäß § 40 Absatz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sind für die Stellvertreter des Oberbürgermeisters zwei Personen zu wählen, die den Oberbürgermeister im Fall seiner Verhinderung vertreten.

 

Nach § 40 Absatz 3 KV M-V erfolgt die Wahl der Stellvertreterin/des Stellvertreters aus dem Kreis der dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten durch die Gemeindevertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode. Herr Achim Lerm, Betriebsleiter des Eigenbetriebes Hanse-Kinder, nimmt die Stellvertreterfunktion seit dem 01.10.2018 bereits ehrenamtlich wahr und wird für die Wahl als 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) erneut vorgeschlagen.

 

Eigenbetriebe sind gemäß § 1 Absatz 2 der Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern Sondervermögen der Gemeinde, Dienstvorgesetzter des Eigenbetriebsleiters ist der Oberbürgermeister. 

 

Die Stellvertreterfunktion wird in der Eigenschaft als Ehrenbeamter wahrgenommen. Das bisherige Arbeitsverhältnis bleibt davon unberührt. Die Ernennung in das Ehrenbeamten-verhältnis soll zum 01.07.2019 erfolgen. Nach der Hauptsatzung der UHGW § 17 Absatz 1 wird eine Aufwandsentschädigung gewährt. Der Werdegang von Herrn Lerm ist in der Anlage zur Beschlussvorlage dargestellt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.06.2019 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen