Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wählt als Stellvertreter der ständigen Vertreterin in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“

 

Herrn Karsten Pfost, Leiter der Abteilung der Informations- und Kommunikationstechnik.

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Sachdarstellung

Mit Beschluss der Bürgerschaft B100-05/10 vom 22.02.2010 ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald dem Zweckverband „Elektronische Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (M-V)“ beigetreten. Nach der Kommunalverfassung M-V vertritt der Oberbürgermeister die Stadt in der Verbandsversammlung. Gemäß § 156 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V kann auch eine andere Person mit der ständigen Vertretung betraut werden. Die Wahl erfolgt nach § 156 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V für die Dauer der Wahlperiode der Vertretungskörperschaft. Auf dieser Grundlage wird als Stellvertreter der ständigen Vertreterin für die Verbandsversammlung Herr Karsten Pfost vorgeschlagen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.06.2019 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen