Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Wieck“.

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Sachdarstellung

Am 22.06.1995 wurde die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Wieck“ - Beschluss- Nr. 232-11/95 – durch die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschlossen.

Die Satzung wurde am 27.11.1995 öffentlich bekannt gemacht und trat am darauffolgenden Tag in Kraft.

 

Die Sanierungsmaßnahme wurde unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der § 152 bis 156 BauGB durchgeführt. 

 

Am 13.02.2018 wurde vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern der endgültige Zuwendungsbescheid über die Verwendung von Städtebaufördermitteln im Sanierungsgebiet „Wieck“ erlassen. Die Schlussabrechnung erfolgte für die Jahre 1993 – 31.12.2014.

 

Damit ist die Sanierungsmaßnahme abgeschlossen und die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Wieck“ ist gemäß § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch aufzuheben.

 

Die Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB wurden bereits vollständig erhoben.

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.08.2019 - Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung - ungeändert abgestimmt

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02.09.2019 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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16.09.2019 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen