Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0047

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die erste Änderungssatzung zur Satzung des Kinder- und Jugendbeirates der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

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Sachdarstellung

Zu Artikel 1

 

Der noch aktuelle § 8 Abs. 6 und Abs. 9 enthält folgende Fassung:

 

§ 8 Einbindung in die Universitäts- und Hansestadt Greifswald

   

(6) Die Bürgerschaft, die jeweiligen Ausschüsse und die Stadtverwaltung haben Empfehlungen und Anträge des Kinder- und Jugendbeirats innerhalb einer Frist von drei Monaten zu behandeln und zu beantworten.

 

(9) Der Kinder- und Jugendbeirat bekommt von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald jährlich, soweit es die Haushaltslage zulässt, finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, die er in eigener Verantwortung verwaltet. Die Mittelverwendung ist jährlich nachzuweisen.    

 

Der neue § 8 Abs. 6 und 9 wird geändert in:

 

§ 8 Einbindung in die Universitäts- und Hansestadt Greifswald

   

(6) Die Bürgerschaft, die jeweiligen Ausschüsse und die Stadtverwaltung haben sollen Empfehlungen und Anträge des Kinder- und Jugendbeirats innerhalb einer Frist von drei Monaten zu behandeln und zu beantworten.

   

(9) Der Kinder- und Jugendbeirat bekommt von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald jährlich, soweit es die Haushaltslage zulässt, finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, die er in eigener Verantwortung verwaltet.gestellt, die er in eigener Verantwortung verwaltet. Nach Maßgabe des Haushaltes stellt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald dem Kinder- und Jugendbeirat finanzielle Mittel, die für satzungsmäßige Zwecke zu verwenden sind, zur Verfügung. Die Mittelverwendung ist jährlich nachzuweisen.    

 

Die Änderungen entsprechen dem Schreiben des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 09.05.2019.

 

Zu Artikel 2

 

Die Satzungsänderung soll zum 08.03.2019, dem Tag des Inkrafttretens der Satzung des Kinder- und Jugendbeirates der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, wirken, um einen Gleichstand zu erreichen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2021 ff

Finanzhaushalt

Ja

2021 ff

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Ja

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.08.2019 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen - ungeändert abgestimmt

Erweitern

02.09.2019 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

16.09.2019 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen