Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0061

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Feststellungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wie folgt:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegungen des Entwurfes der 17. Änderung des Flächennutzungsplans vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt. Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.

 

2. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 2).

 

3. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 3) wird gebilligt.

Reduzieren

Sachdarstellung

Der Flächennutzungsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist seit dem 24.08.1999 teilweise wirksam. Der wirksame Flächennutzungsplan mit Stand der Neubekanntmachung, August 2015, weist den Planbereich als Gewerbefläche aus. In Bezug auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung im Bebauungsplangebiet Nr. 115 – Am Aalbruch – soll die Darstellung der künftigen Bodennutzung im Flächennutzungsplan angepasst werden.

 

Mit dem Rahmenplan „Fettenvorstadt“ 2011 wurde als Zielstellung formuliert, die störende gewerbliche Nutzung  langfristig zu verlagern und diese als Wohngebiet zu entwickeln.              

Diese städtebauliche Zielstellung soll mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplans im Sinne des Entwicklungsgebotes gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren die verbindliche Bauleitplanung vorbereiten. Darzustellen ist daher das Plangebiet zwischen dem Grabens Nr. 22 Z/ 002 (ehem. Aalbruch) und der Grimmer Straße als Wohnbaufläche.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange erfolgte im April/Mai 2019 mit dem Entwurf. Auf eine frühzeitige Beteiligung für den Vorentwurf wurde verzichtet, da die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf der Grundlage der Planauslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 115 - Am Aalbruch - im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB im Februar/März 2018 erfolgte.

Den Aufstellungsbeschluss für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans hat die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in ihrer Sitzung am 18.02.2008 beschlossen (BS465-31/08). Da sich die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung ausschließlich auf den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 115 - Am Aalbruch – konzentriert, wurde der Bereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend der Abgrenzung des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 115 - Am Aalbruch - geändert.

 

Zum Entwurf gingen Stellungnahmen der Öffentlichkeit ein. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nach den §§ 3 und 4 BauGB geprüft. Die für die Flächennutzungsplanung relevanten Stellungnahmen sind im Abwägungsprotokoll (Anlage 1) zusammengefasst. Den Anregungen wurde gefolgt bzw. auf die betreffende Planung, d. h. den Bebauungsplan Nr. 115 - Am Aalbruch - verwiesen.

 

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplans ist, nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft, der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und wird mit Bekanntmachung der Genehmigung wirksam.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

27.08.2019 - Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung - ungeändert abgestimmt

Erweitern

02.09.2019 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

16.09.2019 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen