Informationsvorlage - IV/07/0009

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Beratungsfolge

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Sachdarstellung

Die Bürgerschaft hat mit Beschluss Nr. B675-25/18 am 22.02.2018 den Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt, zu prüfen, Außenstellen des Standesamtes zur Durchführung der standesamtlichen Eheschließung einzurichten. Dabei sind die Ortsteile Wieck und Eldena zu berücksichtigen. Insbesondere das Kloster Eldena, das Strandbad Eldena, das Hafenamt Wieck und das Segelschulschiff „GREIF“ sind als solche „Trauorte“ außerhalb des Rathauses zu prüfen.

 

Die vorstehenden Örtlichkeiten wurden im Rahmen von Vor-Ort-Begehungen besichtigt. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der personenstandsrechtlichen Vorschriften gelegt. Gemäß § 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz soll die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden. Die gesetzlich vorgesehene würdige Form wird in erster Linie durch entsprechende Räumlichkeiten gewährleistet, die im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz jedem Eheschließungspaar zur Verfügung stehen müssen. Die Räumlichkeiten müssen den würdigen und feierlichen Charakter einer Eheschließung widerspiegeln und zudem so gestaltet sein, dass die Standesbeamten in die Lage gesetzt werden, ihre in der Mitwirkung an der Eheschließung und in der Beurkundung bestehende Amtshandlung ordnungsgemäß durchzuführen. Es darf weder die Zuständigkeit in Frage stehen noch die Beurkundung gefährdet sein. Notwendige Voraussetzung ist daher, dass der Ort, an dem die Eheschließung stattfindet, über einen Raum für Schlechtwettersituationen sowie Toiletten verfügt.

 

Im Ergebnis konnte für die vorgeschlagenen Trauorte folgendes festgestellt werden:

 

  1. Segelschulschiff „GREIF“

Das Segelschulschiff „GREIF“ erfüllt die personenstandsrechtlichen Vorgaben in vollem Umfang.

 

Zum einen bietet es den Standesbeamten und dem zu trauenden Paar die Möglichkeit, bei schlechtem Wetter auf überdachte Räumlichkeiten auszuweichen. Zum anderen verfügt das Schiff über Toiletten. Der für die Trauungen bei schlechtem Wetter oder auf Wunsch des Paares zu nutzende Raum wäre für den Trauprozess mit einer Ringschale, einem Stammbuchhalter, einem Kerzenhalter und Blumenarrangements auszustatten. Für die Trauungen an Deck unter freiem Himmel ist ein Sonnenschutz notwendig. Die Kosten hierfür belaufen sich geschätzt auf etwa 2.000,- €.

 

Um die Zuständigkeit des eheschließenden Standesbeamten nicht zu gefährden, ist es erforderlich, dass die „GREIF“ während der Trauung an ihrem Liegeplatz verweilt.

 

Darüber hinaus ist es erforderlich, dass das Segelschulschiff an bestimmten Tagen im Kalenderjahr im Greifswalder Hafen liegt, auch wenn keine Trauungen darauf stattfinden. Hierzu finden derzeit Abstimmungen mit dem Seesportzentrum Greif statt, um nach Möglichkeit im kommenden Jahr die ersten Trauungen auf dem Schiff durchführen zu können.

 

2. Kloster Eldena

Die Klosterruine Eldena erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen gegenwärtig nicht.

 

Sie verfügt nicht über überdachte Räumlichkeiten und nicht über eine Toilette. Die Klosterscheune kommt als Ausweichräumlichkeit zur Kompensation der rechtlichen Voraussetzungen heute so noch nicht in Betracht. Es ist kein WC und kein Arbeitsplatz vorhanden. Das Ambiente für Eheschließungen ist herstellbar.

 

Der gesamte Komplex steht unter Denkmalschutz. Hierzu gehören neben den Gebäuden auch die Außenanlagen. In den Außenanlagen ist das Aufstellen eines WC-Containers oder einer sonstigen WC-Anlage nicht genehmigungsfähig. Die Klosterscheune eignet sich aufgrund der fehlenden Beheizung nur für Trauungen in den wärmeren Jahreszeiten. Es ist eine elektrische Beleuchtung, welche kein festliches Ambiente verströmt, vorhanden. Eine Lüftung über die Fenster ist nicht möglich, da sich die Fenster nicht öffnen lassen.

 

Für die Errichtung eines WC´s müssen zudem die Ver- und Entsorgung geregelt sein. Die Versorgung mit Strom ist gegeben. Die Klosterscheune verfügt jedoch nicht über einen eigenen Wasseranschluss. Es existieren lediglich zwei Hydranten im Norden und Südosten der Klosterruine. Eine Verlegung von Schläuchen über eine größere Distanz beeinträchtigt das Erscheinungsbild der denkmalgeschützten Parkanlage. Die Entsorgung des Schmutzwassers ist nicht geregelt. Nach Auskunft der Stadtwerke existiert für dieses Grundstück kein Schmutzwasseranschluss. Eine Beantragung eines Anschlusses ist möglich, wird von den Stadtwerken jedoch nicht empfohlen, da die eingeleiteten Mengen als sehr gering eingeschätzt werden. Alternativ kann das Schmutzwasser gesammelt und abgefahren werden. Zudem ist das Befahren der Scheune mit Fahrzeugen untersagt und eine Ver- und Entsorgung über die Südseite des Gebäudes scheidet ebenfalls aus, da diese Seite lediglich im Rahmen eines Notwegerechtes über das Nachbargrundstück als Fluchtweg genutzt werden darf. Daher bedarf es hierzu weiterer Prüfungen.

 

Aus Sicht der Verwaltung erscheinen zwei WC-Zellen als ausreichend. Die Verortung innerhalb der Klosterscheune kommt aufgrund der bereits bestehenden Einengung (nur) in der südlichen Gebäudeecke in Betracht. Dieser Bereich wird jedoch im Rahmen der Durchführung der Jazz-Evenings bei schlechtem Wetter für die Errichtung der Bühne genutzt. Die Standortfrage bedarf daher weiterer Abstimmungen.

 

Die Einrichtung von Toiletten in der Klosterscheune wäre in Abhängigkeit der vorstehend benannten noch zu erfolgenden Prüfungen mit Kosten in Höhe von ca. 85.000,- € verbunden.

 

Die Klosterscheune wird von der Universitäts- und Hansestadt - sowie von privaten Dritten genutzt (z.B. Theater) -. Um Terminüberschneidungen und kulturelle Einschränkungen zu vermeiden, sind langfristige Terminabstimmungen zwischen den verschiedenen Nutzern notwendig.

 

Die Ausstattung mit einem Tisch für den Trauprozess, einer Ringschale, einem Stammbuchalter, einem Kerzenhalter und Blumenarrangements verursacht zusätzlich Kosten in Höhe von ca. 2.000,- €.

 

Derzeit werden die Utensilien vom Klostermarkt sowie die Bestuhlung (500 Stühle auf 10 Stuhlwagen) und technisches Equipment der Eldenaer Jazz Evenings in der Klosterscheune gelagert. Sofern dieses Gebäude für Trauungen genutzt werden kann, ist zu ermitteln, wo diese Gegenstände zukünftig und zweckmäßig untergebracht werden können. Ebenso verhält es sich wiederum mit der Unterbringung des standesamtlichen Mobiliars bei kulturellen Veranstaltungen.

 

3. Hafenamt Wieck

Die in Betracht kommenden Räumlichkeiten im Hafenamt in Wieck erfüllen aktuell die gesetzlichen Anforderungen nicht. Die Eignung kann durch umfassende Renovierungsarbeiten hergestellt werden.

 

Das Hafenamt verfügt über zwei grundsätzlich für die Vornahme von Trauungen geeignete Räume, in denen nach entsprechender Renovierung und Ausstattung, Eheschließungen durchgeführt werden können. Dabei handelt es sich zum einen um den Beratungsraum, der innenhofseitig gelegen ist und zum anderen den derzeitigen Aufenthaltsraum/Pausenraum für die Mitarbeiter des Hafenamtes sowie für die Brückenwärter mit Blick auf den Ryck. Aus Sicht der Verwaltung ist der letztgenannte Raum der für Eheschließungen geeignetere.

 

Beide vorgenannten Räume im Hafenamt Wieck müssen so hergerichtet werden, dass sie den feierlichen und würdigen Rahmen des Eheschließungsaktes entsprechen. Dazu ist es erforderlich, dass entsprechende Renovierungsmaßnahmen durchgeführt werden (z.B. Maler- und Bodenbelagsarbeiten). Darüber hinaus sind die Beschaffung einer festlicheren Deckenbeleuchtung sowie die Ausstattung mit einem Tisch sowie Stühlen notwendig. Um die besondere Eigenschaft des Gebäudes als Hafenamt aufzugreifen, wird eine maritime Gestaltung der Räumlichkeit für Eheschließungen befürwortet.

 

Die Kosten für die notwendigen Renovierungsmaßnahmen belaufen sich schätzungsweise auf ca. 10.000,- €. Darüber hinaus fallen Kosten für einen Tisch für den Trauprozess, eine Ringschale, einen Stammbuchalter, einen Kerzenhalter und Blumenarrangements in Höhe von ca. 2.000,- € an.

 

 

4. Strandbad Eldena

Das Strandbad Eldena erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben an eine Örtlichkeit für Eheschließungen.

 

Zum einen fehlt es hier an einer dem würdigen Rahmen der Eheschließung entsprechenden Ausweichräumlichkeit in der unmittelbaren Nähe zum Strandbad, um bei schlechtem Wetter, die Trauung dennoch durchführen zu können. Zum anderen fehlt es auch an diesem Ort an geeigneten Toiletten. Darüber hinaus ist die Unterbringung des notwendigen standesamtlichen Mobiliars (Tisch und Stühle) aufgrund eines in der Nähe befindlichen Lagerraumes nicht möglich.

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Beschlüsse

Erweitern

15.10.2019 - Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung - zur Kenntnis genommen