Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0012-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, appelliert an alle Greifswalder Abgeordneten im Kreistag, sich perspektivisch beim Kreis Vorpommern-Greifswald für die flächendeckende Einführung einer Biotonne für private Haushalte im Kreis einzusetzen.

 

Die Bürgerschaft appelliert an alle Greifswalder Abgeordneten im Kreistag, sich ebenfalls hierfür einzusetzen.

 

Sollten Kreistag und Kreis die kreisweite Einführung verweigern, wird Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Kreis eine Sonderregelung für die Wiedereinführung der Biotonne in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu verhandeln.

Sofern dadurch Kosten für den städtischen Haushalt entstehen, sind diese zu ermitteln und den Gremien ein mögliches Kosten-Szenario vorzustellen.

 

Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit: Januar 2020

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Sachdarstellung

Seit dem 1. Januar 2015 sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in M-V zur getrennten Sammlung und Verwertung von Biomüll verpflichtet (§ 11 Abs. 1 und § 20 Abs. 1  KrWG).

 

Dafür ist es nicht bürger*innenfreundlich, die Bürger*innen zu verpflichten, weite Wege mit Biomüll im Kofferraum auf sich zu nehmen, um ihren Biomüll an Sammelstellen auf Wertstoffhöfen getrennt zu entsorgen. Dieses im zu beschließenden Abfallkonzept des Landkreises vorgesehene Verfahren erscheint für die Bürger*innen des Kreises nicht realistisch und wenig vielversprechend, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.

 

In Greifswald gab es bis 2017 die Möglichkeit, eine Biotonne zu bestellen.

Durch fehlende Werbung und breite Unkenntnis über die Existenz des Angebots in der Bevölkerung wurde es schließlich wegen mangelnder Nachfrage wieder eingestellt.

Deswegen ist bei einer erneuten Einführung auf mehr Öffentlichkeitsarbeit, z.B. über Social Media, zu achten.

 

Bioabfälle sind in vielerlei Hinsicht nützlich, so reduzieren sie den Anteil an Restmüll erheblich, was dessen Behandlung deutlich vereinfacht. Auch durch Kompostierung leisten Bioabfälle einen Beitrag zum Umweltschutz, wenn z.B. durch mehr komposthaltige Erde weniger Torf aus schützenswerten Mooren abgebaut wird. Garten- und Küchenabfälle, die vorher für den eigenen Kompost ungeeignet oder zu viel waren, können so sinnvoll zu hochwertigem Kompost verwertet werden. Die Biotonne erspart hierbei den Bürger*innen im Kreis lange Fahrwege zu Biomüll-Sammelstellen und Wertstoffhöfen.

Wird der Bioabfall nicht kompostiert, so kann er auch zur Biogasgewinnung oder in Blockkraftwerken zur Strom- und Wärmegewinnung genutzt werden.

 

Der Kreis Vorpommern-Greifswald ist einer der wenigen Kreise in der gesamten Bundesrepublik, in dem es noch keine flächendeckende Einführung der Biotonne gibt (siehe Karte zur Umsetzung der Getrenntsammlung von Bioabfällen in Deutschland 2018 in: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/abfall-und-recycling/bioabfall/biomuell.html).

 

Im benachbarten Landkreis Vorpommern-Rügen wurde mit dem 1. Januar 2016 die Biotonne verpflichtend und flächendeckend für alle, die nicht selbst kompostieren, eingeführt. Das System hat sich offenbar bewährt.

Der Nachbarkreis kann sich also wie die allermeisten Kreise in Deutschland offenbar eine Biotonne leisten, der Kreis Vorpommern-Greifswald verweigert dies aber mit der Begründung, die Verwertbarkeit des Biomülls wäre womöglich durch die neue Düngeverordnung zukünftig nicht sichergestellt.

 

Sollte der Kreis sich weiterhin einer flächendeckenden Einführung verweigern, so sollte die Greifswalder Stadtverwaltung auf eine Sonderregelung für Greifswald drängen.

Mögliche Kosten, die dadurch auf die Stadt zukommen, sollen ermittelt und den Gremien vorgestellt werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

16.09.2019 - Bürgerschaft (BS) - geändert beschlossen

Erweitern

16.01.2020 - Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit - Beschlusskontrolle erfolgt