Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0119

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Änderung der Hauptsatzung:   

§ 10 Abs. 7 Buchstabe b der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

Die Worte "200.000 Euro " werden ersetzt durch die Worte "500.000 Euro".

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Sachdarstellung

§ 10 Absatz 7 der Hauptsatzung regelt die Wertgrenze, bis zu welcher der Oberbürgermeister selbständig über die Zuschlagserteilung bei Vergaben entscheiden kann. Im Bereich der VOB-Vergaben (Baumaßnahmen) wurde diese Grenze mit Beschluss der Bürgerschaft vom 30.06.2014 von 500.000 € auf 200.000 € abgesenkt. Oberhalb dieser Wertgrenze bedarf die Zuschlagserteilung der vorhergehenden Anhörung des Hauptausschusses. Seit den Erfahrungen aus der Baumaßnahme "Stadthaus" hat sich ein engmaschiges Kontrollsystem sowie ein Informationssystem zu Bauabläufen und Baukosten entwickelt, welches insbesondere durch regelmäßige Berichterstattung in den zuständigen Ausschüssen dem Informations- und Kontrollbedürfnis der Bürgerschaftsmitglieder Rechnung trägt. Insofern scheint die Anhörung des Hauptausschusses vor Vergabeentscheidungen bis zur Höhe von 500.000 € als zusätzliche Kontroll- und Informationsinstanz entbehrlich geworden zu sein. Die Anzahl der aktuell im Bau und in Planung befindlichen Großbauprojekte lässt eine Vielzahl von Vergabeentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Bereich zwischen 200.000 € und 500.000 € erwarten. Um Zuschlagserteilung nicht zu verzögern oder Sonderhauptausschüsse zu Anhörungszwecken einberufen zu müssen, wird mit diesem Beschluss eine Heraufsetzung der entsprechenden Wertgrenze umgesetzt. Als Wertgrenze wird wieder die bis 2014 angewendete Wertgrenze von 500.000 € angesetzt.

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Beschlüsse

Erweitern

18.11.2019 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

19.11.2019 - Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung - abgelehnt