Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0145-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt,

 

das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zur Errichtung des Wohn- und Geschäftshauses mit Nebengebäude für Abstellräume in der Pestalozzistraße 26-27 herzustellen.

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Sachdarstellung

Der Bauherr plant auf dem Grundstück Pestalozzistraße 26-27 den Neubau eines 3 - 5-geschossigen Wohn- und Geschäftshauses mit 13 Wohnungen sowie einer Gewerbeeinheit. Die Gewerbeeinheit im Erdgeschoss wird als Beauty-Salon mit Friseur, Kosmetik, Nagel- und Fußpflege genutzt. Über eine Hausdurchfahrt wird das rückwärtige Hofgrundstück erschlossen, auf dem sich auch die Stellplätze befinden werden. Die Stellplatzanlage umfasst auch die Stellplätze für das Bestandsgebäude „Boardinghaus“. Ein Nebengebäude mit Abstellräumen befindet sich ebenfalls auf dem Hof.

 

Laut § 5 Abs. 5 Nr. 10 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der Fassung der Satzung aus Beschluss B581-30/13 vom 25.02.2013 und der Änderungssatzung aus Beschluss BS/2019/0007 vom 25.06.2019 entscheidet über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB der Hauptausschuss, wenn das Bauvorhaben einen anrechenbaren Bauwert von 1 Mio. Euro übersteigt. Das Bauvorhaben übersteigt die vorgenannte Bausumme.

 

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, ein Bebauungsplan besteht nicht. Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Die Wohnnutzung und die gewerbliche Nutzung sind in diesem Gebiet zulässig. Das Gebäude ist direkt an der Pestalozzistraße geplant und soll im rechten Gebäudeteil mit 5 Geschossen sowie im linken Gebäudeteil mit 3 Geschossen und ausgebautem Dachgeschoss errichtet werden. Das Gebäude wird sowohl straßen- als auch hofseitig die Flucht der Nachbargebäude aufnehmen. Die Traufhöhe des Gebäudes entspricht beim rechten Gebäudeteil der Nachbarbebauung Pestalozzistraße 25. Das oberste Geschoss ist deutlich von der Fassade zurückgesetzt.

Der linke Gebäudeteil ist 3-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss geplant und vermittelt so mit seiner geringeren Traufhöhe zwischen den hohen Nachbargebäuden sowie der Pestalozzistraße 28 und 29. In Richtung Westen steigt die Höhenentwicklung der Häuser bis zum Ende der Pestalozzistraße wieder an. 

 

Die Kriterien nach § 34 Abs. 1 BauGB sind hier also erfüllt. Damit kann aus Sicht der Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen hergestellt werden.

 

Hinweise: Im Genehmigungsverfahren wird gemäß der gültigen Stellplatz- und Fahrradabstell-platzsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald auch die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen sowie Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geprüft. In diesem Zusammenhang sind noch Planänderungen am Lageplan zu erwarten, da die Stellplatzanlage noch nicht vollständig den Vorgaben der Stellplatzsatzung entspricht.

 

Die Fenstergrößen sowie die Sockel des Gebäudes werden teilweise noch überarbeitet, da sie ebenfalls noch nicht vollständig den Vorgaben der Gestaltungssatzung –Fleischervorstadt -  entsprechen.

 

Auf dem Grundstück sind keine Bäume vorhanden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.01.2020 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

14.01.2020 - Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung - ungeändert abgestimmt

Erweitern

20.01.2020 - Hauptausschuss (HA) - ungeändert beschlossen