Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Bürgerschaft erkennt an, dass in Greifswald ein Mangel an Parkplätzen besteht, insbesondere in der Innenstadt und der Fleischervorstadt.

 

  1. Die Bürgerschaft unterstützt den Neubau eines Parkhauses am Martin-Andersen-Nexö-Platz.

 

  1. Die Bürgerschaft bittet die Mitglieder des Aufsichtsrates der GPG, schnellstmöglich erneut über den Bau des Parkhauses am Martin-Andersen-Nexö-Platz zu beraten und die für dessen zügige Errichtung notwendigen Beschlüsse zu fassen.
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Sachdarstellung

Zu 1.

In den vergangenen Jahren hat sich die Parksituation in Greifswald massiv verschärft. Die Einwohnerzahl Greifswalds ist glücklicherweise in den vergangenen Jahren wieder gestiegen. Gerade in der Innenstadt, der Fleischervorstadt und der südlichen Mühlenvorstadt liegt die Zahl der ausgegebenen Bewohnerparkausweise teilweise doppelt so hoch wie die Zahl der vorhandenen Parkplätze. Hinzu kommt der geplante Wegfall von vorhandenen Parkplätzen, bspw. am Hansering oder in der Arndtstraße.

Aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung und der geplanten Ansiedlung weiterer Unternehmen und Forschungseinrichtungen (bspw. Fraunhofer-Institut) wird sich auch für Arbeitnehmer und Besucher in Greifswald der Parkraumbedarf weiter erhöhen. Hinzu kommen die in den letzten Jahren gestiegenen Touristenzahlen. Insgesamt besteht also ein großer Mangel an Parkplätzen in Greifswald, der voraussichtlich noch weiter zunehmen wird.

 

Zu 2.

Am 13.12.2010 wurde von der Bürgerschaft die Fortschreibung des Parkraumkonzepts beschlossen. Die bis 2014 umgesetzten Maßnahmen des Konzepts wurden 2016 evaluiert. Diese Evaluierung bestätigte die Prognose des Konzepts und stellte erneut fest „[…]dass das geplante Stellplatzangebot den Bedarf nicht ausreichend decken kann[…]“. Ein Parkhaus am Nexöplatz wird im Fazit als eine sinnvolle Maßnahme zur Verringerung des Parksuchverkehrs in den Gebieten mit dem höchsten Parkdruck benannt (S. 33). Am 16.11.2015 wurde der Städtebauliche Rahmenplan Innenstadt/Fleischervorstadt beschlossen. Der Rahmenplan benennt den Neubau eines Parkhauses am Martin-Andersen-Nexö-Platz als Maßnahme mit hoher Priorität (S. 147). Am 29.04.2019 beschloss die Bürgerschaft, nach dem Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2012, den Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 108 Martin-Andersen-Nexö-Platz, dessen Ziel es laut Sachdarstellung der Verwaltung ist „[…]die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines neuen öffentlich zugänglichen Parkhauses in einem Teilbereich des Plangebietes zu schaffen“. Auch in der Kleinen Anfrage KA/07/0026 der Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ vom 04.02.2020 wurde bspw. dieses geplante Parkhaus als Alternative für die Anwohner der Arndtstraße benannt.

 

Zu 3.

Am 18.02.2020 tagte der Aufsichtsrat der Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft (GPG) zum Parkhaus Nexöplatz. Trotz der unter zweitens genannten diversen vorliegenden Beschlüsse, insbesondere des vor nicht einmal einem Jahr mit übergroßer Mehrheit beschlossenen B-Plans Nr. 108, fand sich im Aufsichtsrat keine Mehrheit für die Fortführung des Verfahrens zum Bau des Parkhauses. Gemäß den am 03.04.2017 von der Bürgerschaft beschlossenen „Leitlinien guter Unternehmensführung“ (Punkt 2.1.2) haben Mitglieder des Aufsichtsrates einer städtischen Gesellschaft „[…]in den Aufsichtsratsgremien die besonderen Interessen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, insbesondere die Beschlüsse der Bürgerschaft, zu berücksichtigen“. Ebenso haben gemäß §11, Abs. 1 Satz 4 des Gesellschaftsvertrags der GPG die Aufsichtsratsmitglieder „[…]sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, den Weisungen oder Richtlinien der Gemeindevertretung zu folgen“. Die Interessen und der Wille der UHGW, insbesondere der Bürgerschaft, beinhalten ansehnlich der unter zweitens aufgeführten Beschlüsse eindeutig erkennbar die zügige Errichtung eines Parkhauses am Nexöplatz. Zudem ist gemäß §2, Abs. 1a) des Gesellschaftsvertrags der Zweck der GPG „das Betreiben und Bewirtschaften privater, der Allgemeinheit zugänglicher Parkierungsanlagen, wie Parkplätze, Parkhäuser, Tiefgaragen und sonstige den ruhenden Verkehr dienenden Verkehrskunstbauten“, wozu auch der Bau solcher Anlagen gehört. Der Aufsichtsrat kann also nicht einfach entsprechende Beschlüsse ablehnen, und somit im Ergebnis dem Gesellschaftszweck der GPG widersprechen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.03.2020 - Bürgerschaft (BS) - verwiesen