Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0172-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt:

 

  1. die Aufhebung des Beschlusses BV–V/07/0043–03 vom 03.02.2020.
  2. die Umwidmung des „Strandbades Eldena “in „Badestelle Eldena“.
  3. die Badesatzung.
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Sachdarstellung

Zu § 13 (3) der Badesatzung: Im § 17 Abs.1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wurden statt 1.000,00 Euro 5.000,00 Euro ausgewiesen. Dies ist zu korrigieren, weil inhaltlich falsch.

 

Aus diesem Grund soll die bisherige Vorlage aufgehoben werden. Die Sachdarstellung der alten Vorlage(insbesondere wegen der Umwidmung) hat jedoch weiterhin Bestand.

Der Neubeschluss statt einer bloßen Änderung der bisher beschlossenen Satzung, hat lediglich damit zu tun, dass noch keine Veröffentlichung der bisherigen Satzung erfolgt ist, die dann anschließend geändert werden müsste.

 

Zu § 14 der Badesatzung: Mit einem zweiten Satz soll ausgedrückt werden, dass für Sonderveranstaltungen eine entsprechende Gebührensatzung anzufertigen ist.

 

Zu § 15 der Badesatzung: Hier soll mit einem zweiten Satz die Gelegenheit genutzt werden, die noch existierende Entgeltordnung des Strandbades der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 17.07.2010 außer Kraft zu setzen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.04.2020 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen