Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0195

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Investitionskredite bis zu einem Volumen in Höhe von 15.016.100 EUR aufzunehmen. Die Kredite werden zu möglichst günstigen Konditionen auf dem freien Kreditmarkt aufgenommen. Vor der Kreditaufnahme werden verschiedene Angebote eingeholt. Die Kredite werden beim günstigsten Anbieter aufgenommen.

 

Über das Ergebnis der Kreditaufnahme ist die Bürgerschaft zu informieren.

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Sachdarstellung

Der Beschluss der Bürgerschaft ist gemäß § 5 Abs. 5 Nr. 4 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald notwendig.

 

Die Kreditaufnahme dient der Finanzierung der Auszahlungen des Investitionshaushaltes 2019 und 2020. Da es erhebliche Verzögerungen bei der Realisierung geplanter Investitionsvorhaben gab, wurden zu deren Finanzierung bisher keine Kredite wie geplant aufgenommen. Die teilweise Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2018 (Beschluss der Bürgerschaft vom 29.04.2019) in Höhe von 7.500.000 EUR ist nicht in Anspruch genommen worden und mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 erloschen.

 

Mit Schreiben des Ministeriums für Inneres und Europa vom 04.07.2019 und 15.04.2020 wurde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2019 eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen teilweise in Höhe von 1.402.600 EUR und für das Haushaltsjahr 2020 vollständig in Höhe von 13.613.500 EUR genehmigt. Gemäß § 52 Abs. 3 KV M-V gelten diese Genehmigungen bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres und, wenn die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das übernächste Haushaltsjahr nicht rechtzeitig erfolgt, bis zu öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass große Investitionsvorhaben begonnen wurden oder in nächster Zeit beginnen werden, ist es notwendig einen entsprechenden Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt zur kurzfristigen Aufnahme von Investitionskrediten zu fassen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2020

Finanzhaushalt

ja

2020

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

11

61200.31513xxx

Neuaufnahmen Investitionskredite

15.016.100

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2020

15.016.100

0

0

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

ja

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

2021

61200-57511030

61200-31513300

57101-57512000

57101-31523000

 

Zinsen und Tilgung

 

300.400

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.06.2020 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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22.06.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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02.07.2020 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen