Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0156

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, welche Möglichkeiten die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat, Ordnungswidrigkeiten mit Bezug auf das Wegwerfen von Restabfällen, wie Zigarettenkippen, Zigarettenschachteln, Essensresten, To-Go-Geschirr, leeren Tüten oder ähnlichem, mit Bußgeldern zu belegen.

Diese Bußgelder sollen zusätzlich zu den im Bußgeldkatalog „Umweltschutz“ (Erlass des Umweltministeriums M-V vom 15.01.1999, Amtsblatt M-V 1999 S. 101) genannten Bußgeldsätzen von umgerechnet etwa 5 bis 10 € erhoben werden.

 

Beschlusskontrolle:

Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Bau und öffentliche Ordnung spätestens im September 2020 vorzustellen, damit die ggfs. zu erhebenden Bußgelder noch in den Haushalt 2021/22 eingearbeitet werden können.

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Sachdarstellung

Nicht nur, aber insbesondere auf Spielplätzen, in Parks und auf öffentlichen Wegen sind unerlaubt entsorgte Zigarettenkippen und ähnliche Restabfälle unhaltbar.

Für Kleinkinder, die gern Dinge probieren, führt schon eine verschluckte Kippe zu Vergiftung.

Weiteres stellt achtlos in die Umwelt entsorgter Kleinmüll eine Natur- und Umweltgefährdung dar. Es handelt sich teilweise um Sondermüll, dessen Giftigkeit beispielhaft an Fischen gezeigt wurde: Bereits eine Zigarettenkippe in einem Liter Wasser ist tödlich für Fische (https://www.sueddeutsche.de/wissen/zigaretten-als-umweltverschmutzung-viel-gift-in-der-kippe-1.1086893).

 

Andere Städte machen es vor und erzeugen eine Signalwirkung, die ein Bewusstsein für die Problematik schafft: Bielefeld, Köln und Lüdenscheid etwa haben Bußgeldkataloge für illegale Kleinmüllentsorgung in den Städten erstellt. Sie veranschlagen beispielsweise für weggeworfene Zigarettenkippen zwischen 40 und 100 €.

Für Greifswald soll die Einführung eines entsprechenden Bußgelds geprüft werden, das über die bereits im Bußgeldkatalog „Umweltschutz“ enthalten Bußgeldsätze hinaus geht. Diese erscheinen deutlich zu niedrig.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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26.05.2020 - Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung - geändert abgestimmt

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22.06.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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02.07.2020 - Bürgerschaft (BS) - vertagt

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31.08.2020 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/vo020?VOLFDNR=1000974&selfaction=print