Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0235

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Durchführung einer Spendensammlung zum Erhalt des Denkmals GREIF und damit verbunden die Aufstellung jeweils einer Spendenbox durch den Eigenbetrieb an der GREIF, in der vom Eigenbetrieb betriebenen Wieck-Info sowie in der Greifswald-Info am Markt.

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Sachdarstellung

Bereits mehrfach ist an den Eigenbetrieb Seesportzentrum Greif der Wunsch herangetragen worden, dieser möge für Spenden zum Erhalt der GREIF eine Sammelbox aufstellen. Die DA 20-16 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Entgegennahme und Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen sieht in Punkt 4.2. die Aufstellung von Spendensammelboxen für geringfügige Spendenbeträge bis 100 Euro vor. Mit dem Beschluss der Bürgerschaft über die Aufstellung solcher Spendenboxen ist gleichzeitig die Erklärung der Annahme der Spende gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V verbunden. Die vereinnahmten Beträge werden durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald im laufenden Jahr an den Eigenbetrieb Seesportzentrum zur Verwendung zum angegebenen Zweck weitergeleitet.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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02.07.2020 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen