Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0174

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aus dem Nachtragsstellenplan 2020 werden die folgenden Stellenzugänge gestrichen und werden somit nicht Teil der Nachtragshaushaltssatzung 2020:

 

5,00 VbE im Haupt- und Personalamt (Poolstellen für Nachbesetzung)

2,00 VbE im Immobilienverwaltungsamt (SB Grundstücksverwaltung, SB BIM)

1,00 VbE im Stadtbauamt (Beauftragte/r Bezahlbarer Wohnraum)

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Sachdarstellung

Die Notwendigkeit des vorgelegten Nachtragshaushalts geht zurück auf den Bürgerschaftsbeschluss „BV-P/07/0141 „Solidarisch miteinander umgehen gegen die CORONA- Pandemie“ vom 22.04.2020. Die in diesem Beschluss enthaltenen Zuschüsse an Unternehmen sind laut Mitteilung des Innenministeriums nicht unabweisbar, was wiederum einen Nachtragshaushalt erforderlich macht. Dieser sollte ursprünglich nur das Corona-Hilfsprogramm sowie bereits getätigte bzw. beschlossene Ausgaben enthalten, auch hinsichtlich einer möglichst schnellen Genehmigung des Nachtragshaushalts durch das Innenministerium. Zusammen mit dem Nachtragshaushalt wurde durch den Oberbürgermeister jedoch ein Nachtragsstellenplan mit einem Stellenzuwachs von insgesamt 13,80 VbE vorgelegt, was deutlich über die Einarbeitung bereits besetzter bzw. beschlossener Stellen hinausgeht. Anders als im Nachtragsstellenplan dargestellt, wurden mehrere dieser Stellen keinesfalls bereits beschlossen; die entsprechenden Vorlagen gehen entweder gar nicht oder nur unverbindlich auf personelle Fragen ein.

 

Auch stehen bereits in wenigen Monaten die regulären Beratungen für den kommenden Doppelhaushalt 2021/2022 an, bei denen die Schaffung dieser Stellen ordnungsgemäß diskutiert werden könnte. Die Vorlage des Nachtragsstellenplanes 2 Tage vor der entsprechenden Bürgerschaftssitzung macht eine gründliche Prüfung und Beratung durch die bürgerschaftlichen Gremien (wie den Finanzausschuss) unmöglich, was einer schnellen und positiven Entscheidung des Innenministeriums entgegenstehen könnte. Der Zuwachs im Nachtragsstellenplan soll sich daher auf tatsächlich bereits beschlossene (bspw. Wohngeld) oder wirklich dringend benötigte Stellen (bspw. SB Elektrotechnik) beschränken.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

 

Finanzhaushalt

ja

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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02.07.2020 - Bürgerschaft (BS) - abgelehnt

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/vo020?VOLFDNR=1001120&VOLFDNR=1001120&selfaction=print